Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Neu-Ulm (nachfolgend auch )Stadt" genannt) ist Eigentümerin der Grundstücke 230/32 (nachfolgend auch „LEW-Areal" genannt) und 230/34 (nachfolgend „Heiner-Metzger-Platz" genannt), zusammen „Entwicklungsflächen" genannt. Die Stadt plant seit geraumer Zeit die Neuentwicklung des im Sanierungsstatus befindlichen Areals. Hierzu wurden bereits seit dem Jahr 2013 durch externe Dienstleister diverse Projektstudien durchgeführt.
Die Entwicklungsflächen weisen aktuell im Bestand folgende Eckdaten auf:
— Grundstücksfläche LEW-Areal: ca. 3 923 m,
— Grundstücksfläche Heiner-Metzger-Platz: ca. 2 467 m,
— aktuelle Nutzungen: Verwaltungsflächen, Stadtbibliothek, Geschichtsbücherei, Arztpraxen, Gewerbe- und Wohneinheiten, Parken,
— Bruttogrundfläche ca. 6 800 m.
Zwischenzeitlich wurde ein Testentwurf erarbeitet, der auch dem Stadtrat vorgelegt wurde. Die wesentlichen Eckdaten des Entwurfs wurden als weitere Projektgrundlage einstimmig wie folgt verabschiedet:
— geplante Nutzungen: Stadtbibliothek, Flächen für Kultur und Begegnung (Generationentreff), Parken in Tiefgarage (inklusive öffentlicher Stellplätze), Gastronomie, Büroflächen, Wohnungen,
— Bruttogrundfläche ca. 15 000 bis 20 000 m,
— geplantes Investitionsvolumen ca. 55 bis 60 Mio. EUR (Basis aktueller Testentwurf).
Unter Abwägung unterschiedlicher Abwicklungsmodelle und der geplanten städtischen Nutzungen hat sich die Stadt entschieden, eine Eigenrealisierung des Vorhabens, insbesondere vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung, durchzuführen.
Infolge dessen gründete die Stadt Neu-Ulm eine Projektgesellschaft für die Bebauung. Das Projekt wird somit durch die Entwicklungsgesellschaft Neu-Ulm GmbH in Eigenrealisierung umgesetzt, finanziert und mittel- bis langfristig im eigenen Bestand gehalten.
Die relevanten Grundstücke werden aktuell in die Entwicklungsgesellschaft Neu-Ulm GmbH (nachfolgend „Auftraggeber") eingebracht. Als 100 %-ige Tochter der Stadt unterliegt diese den Auflagen des Vergaberechts.
Somit müssen sämtliche im Zusammenhang mit dem Projekt stehenden Leistungen unter Beachtung vergaberechtlicher Vorgaben durchgeführt werden. Dies umfasst insbesondere auch ein vergabekonformes Architektenauswahlverfahren (Realisierungswettbewerb). Auf Basis des Siegerentwurfs wird anschließend umgehend das Baugesuch finalisiert und eingegeben.
Der Auftraggeber verfügt über keine eigenen Projektentwicklungs-/Projektmanagementkapazitäten. Zur Durchführung des Projekts sowie zur Erreichung seiner inhaltlichen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklungsziele benötigt der Auftraggeber daher Dienstleistungen in Form einer ganzheitlichen Bauherrenvertretung. Diese soll die relevanten Aufgaben der Projektentwicklung, des Projektmanagements sowie der Projektsteuerung übernehmen und dem Auftraggeber zudem in allen Projektentwicklungsfragen zur Verfügung stehen.
Der künftige Auftragnehmer hat an bereits bestehende Ergebnisse und Dokumente des Auftraggebers anzuknüpfen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass die Mitarbeiter des künftigen Auftragnehmers sowohl tiefgehende kaufmännische und immobilienwirtschaftliche Kompetenzen als auch umfassende bautechnische Kompetenzen mitbringen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der umfassenden Bauherrenvertretung. Die einzelnen Leistungsbestandteile ergeben sich aus Anlage 2 (Leistungsbild).
Der Auftragnehmer hat zur Erbringung der Leistungen dem Auftraggeber von diesem vorgegebene personelle Mindestkapazitäten bzgl. Geschäftsführung, Projektleiter, Projektmitarbeiter, Projektassistenz etc. zur Verfügung zu stellen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab November 2019 zu erbringen und erstrecken sich voraussichtlich bis April 2024.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.