Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Projektentwicklung, des Projektmanagements sowie der Projektsteuerung im Sinne einer umfassenden Bauherrenvertretung für die Neuentwicklung des im Sanierungsstatus befindlichen und im Eigentum der Stadt Neu-Ulm befindlichen LEW-Areal und „Heiner-Metzger-Platz".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-05.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 2019/956
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Projektentwicklung, des Projektmanagements sowie der Projektsteuerung im Sinne einer...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Projektentwicklung, des Projektmanagements sowie der Projektsteuerung im Sinne einer umfassenden Bauherrenvertretung für die Neuentwicklung des im Sanierungsstatus befindlichen und im Eigentum der Stadt Neu-Ulm befindlichen LEW-Areal und „Heiner-Metzger-Platz".
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Neu-Ulm🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-09 📅
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 130-319638
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Quelle: OJS 2019/S 130-319638 (2019-07-05)