Es ist eine Entwurfsplanung für die vollständige Rückholung der Abfälle aus der ELK (Einlagerungskammer) 8a auf der 511-m-Sohle der Schachtanlage Asse II in Anschluss an die bestehende Konzeptplanung vorzunehmen.
Als Grundlage dient die Konzeptplanung „Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 511-m-Sohle“. Es gilt die Eingangsdaten zu überprüfen, die Anlagen und die vorgesehene Technik zu spezifizieren, sowie die Abläufe der Rückholung zu beplanen und Unterlagen in Vorbereitung einer atomrechtlichen Genehmigung und bergrechtlichen Zulassung zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Schachtanlage Asse II
Postanschrift: Am Walde 2
Postort: Remlingen
Postleitzahl: 38319
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5336/89827📞
E-Mail: juliane.borck@bge.de📧
Fax: +49 5336/89460 📠
Region: Wolfenbüttel🏙️
URL: http://www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12167829🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entwurfsplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 511-m-Sohle
222-19”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Es ist eine Entwurfsplanung für die vollständige Rückholung der Abfälle aus der ELK (Einlagerungskammer) 8a auf der 511-m-Sohle der Schachtanlage Asse II in...”
Kurze Beschreibung
Es ist eine Entwurfsplanung für die vollständige Rückholung der Abfälle aus der ELK (Einlagerungskammer) 8a auf der 511-m-Sohle der Schachtanlage Asse II in Anschluss an die bestehende Konzeptplanung vorzunehmen.
Als Grundlage dient die Konzeptplanung „Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 511-m-Sohle“. Es gilt die Eingangsdaten zu überprüfen, die Anlagen und die vorgesehene Technik zu spezifizieren, sowie die Abläufe der Rückholung zu beplanen und Unterlagen in Vorbereitung einer atomrechtlichen Genehmigung und bergrechtlichen Zulassung zu erstellen.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Ort der Leistung: Braunschweig🏙️
Ort der Leistung: Wolfenbüttel🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist eine Entwurfsplanung für die vollständige Rückholung der Abfälle aus der ELK (Einlagerungskammer) 8a auf der 511-m-Sohle der Schachtanlage Asse II in...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist eine Entwurfsplanung für die vollständige Rückholung der Abfälle aus der ELK (Einlagerungskammer) 8a auf der 511-m-Sohle der Schachtanlage Asse II in Anschluss an die bestehende Konzeptplanung vorzunehmen.
Als Grundlage dient die Konzeptplanung „Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 511-m-Sohle“. Es gilt die Eingangsdaten zu überprüfen, die Anlagen und die vorgesehene Technik zu spezifizieren, sowie die Abläufe der Rückholung zu beplanen und Unterlagen in Vorbereitung einer atomrechtlichen Genehmigung und bergrechtlichen Zulassung zu erstellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sollten sich im Rahmen der Leistungserbringung nicht vorhersehbare Umstände ergeben, die der AN nicht zu vertreten hat, kann mit Genehmigung des AG eine...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sollten sich im Rahmen der Leistungserbringung nicht vorhersehbare Umstände ergeben, die der AN nicht zu vertreten hat, kann mit Genehmigung des AG eine Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-05
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 151-372869 (2019-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3490010.58 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 151-372869
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Entwurfsplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 11-m-Sohle
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DMT GmbH & Co.KG
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3490010.58 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 109-265280 (2020-06-04)