Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der Referenzliste, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2012) erbracht wurden).
1. Projekte, bei denen Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit Ausweisung von Gewerbeflächen für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 5 ha erbracht wurden.
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 Projekte = 3 Punkte, 4 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte);
2. Projekte, bei denen Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit Ausweisung von Gewerbeflächen für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha erbracht wurden.
1 Projekt = 0,5 Punkte, 2 Projekte = 1 Punkt, 3 Projekte = 1,5 Punkte (max. 1,5 Punkte);
3. Projekte, bei denen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens die Integration des Umweltberichtes für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 2 ha umfasste.
1 Projekt = 0 Punkte, 2 Projekte = 1 Punkt, 3 Projekte = 2 Punkte, 4 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte);
4. Projekte, bei denen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens die fachliche Aufbereitung und Auswertung der während der Beteiligungsphasen eingegangenen Stellungnahmen und die Erarbeitung entsprechender Abwägungs-/Entscheidungsvorschläge umfasste.
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 Projekte = 3 Punkte, 4 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte);
5. Projekte, bei denen Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-4 zur Erstellung eines Grünordnungsplans (Landschaftsplanerischer Fachbeitrag) mit einem Geltungsbereich von mind. 2 ha erbracht wurden.
1 Projekt = 0 Punkte, 2 Projekte = 1 Punkt, 3 Projekte = 2 Punkte, 4 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte);
6. Projekte, bei denen Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Fortschreibung eines Flächenutzungsplans mit einem Geltungsbereich von mind. 5 ha erbracht wurden.
1 Projekt = 0 Punkte, 2 Projekte = 1 Punkt, 3 Projekte = 2 Punkte, 4 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte);
7. Projekte, bei denen Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Fortschreibung eines Flächenutzungsplans mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha erbracht wurden.
1 Projekt = 0,5 Punkte, 2 Projekte = 1 Punkt, 3 Projekte = 1,5 Punkte (max. 1,5 Punkte).
Insgesamt können maximal 21 Punkte erreicht werden. Eine Referenz kann in mehreren Mindest- und/oder Auswahlkriterien gewertet werden. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen oder die Auswahl zu erhöhen.