Erarbeitung eines Bebauungsplanes für das interkommunale Gebewerbegebiet Nordschwansen, Erstellen eines Grünordnungsplans sowie Änderung des Flächenutzungsplanes der Stadt Kappeln
Der Zweckverband, bestehend aus elf Kommunen, plant die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen (kurz IGN), um eine stabile und langfristige gewerbliche Entwicklung in der Region zu sichern und zu fördern. Die Maßnahmenfläche befindet sich in Kappeln im Ortsteil Ellenberg östlich der Schlei. Das Gewerbegebiet hat eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B203 und liegt somit strategisch günstig am Stadtrand von Kappeln. Aktuell unterliegt das Gebiet einer landwirtschaftlichen Nutzung. Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt ca. 17 ha. Auch wenn die Erschließung in 2 Bauabschnitten geplant ist, soll die Bauleitplanung für das gesamte Gebiet erarbeitet werden. Die Maßnahmenfläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kappeln nur teilweise als Gewerbefläche klassifiziert. Dementsprechend muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan geändert werden. Weitere Informationen siehe Abschnitt II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: 1276-1
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband, bestehend aus elf Kommunen, plant die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen (kurz IGN), um eine stabile und langfristige gewerbliche Entwicklung in der Region zu sichern und zu fördern. Die Maßnahmenfläche befindet sich in Kappeln im Ortsteil Ellenberg östlich der Schlei. Das Gewerbegebiet hat eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B203 und liegt somit strategisch günstig am Stadtrand von Kappeln. Aktuell unterliegt das Gebiet einer landwirtschaftlichen Nutzung. Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt ca. 17 ha. Auch wenn die Erschließung in 2 Bauabschnitten geplant ist, soll die Bauleitplanung für das gesamte Gebiet erarbeitet werden. Die Maßnahmenfläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kappeln nur teilweise als Gewerbefläche klassifiziert. Dementsprechend muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan geändert werden.
Weitere Informationen siehe Abschnitt II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Der Zweckverband, bestehend aus elf Kommunen, plant die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen (kurz IGN), um eine stabile und langfristige gewerbliche Entwicklung in der Region zu sichern und zu fördern. Die Maßnahmenfläche befindet sich in Kappeln im Ortsteil Ellenberg östlich der Schlei. Das Gewerbegebiet hat eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B203 und liegt somit strategisch günstig am Stadtrand von Kappeln. Aktuell unterliegt das Gebiet einer landwirtschaftlichen Nutzung. Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt ca. 17 ha. Auch wenn die Erschließung in 2 Bauabschnitten geplant ist, soll die Bauleitplanung für das gesamte Gebiet erarbeitet werden. Die Maßnahmenfläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kappeln nur teilweise als Gewerbefläche klassifiziert. Dementsprechend muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan geändert werden.
Weitere Informationen siehe Abschnitt II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Anlagen zu dieser EU-Bekanntmachung:
1) Bewerbungsbogen;
2) Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien);
3) Projektskizze und Leistungsbild.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband, bestehend aus elf Kommunen, plant die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen (kurz IGN), um eine stabile und langfristige gewerbliche Entwicklung in der Region zu sichern und zu fördern. Die Maßnahmenfläche befindet sich in Kappeln im Ortsteil Ellenberg östlich der Schlei. Das Gewerbegebiet hat eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B203 und liegt somit strategisch günstig am Stadtrand von Kappeln. Aktuell unterliegt das Gebiet einer landwirtschaftlichen Nutzung. Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt ca. 17 ha. Auch wenn die Erschließung in 2 Bauabschnitten geplant ist, soll die Bauleitplanung für das gesamte Gebiet erarbeitet werden. Die Maßnahmenfläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kappeln nur teilweise als Gewerbefläche klassifiziert. Dementsprechend muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan geändert werden.
Der Zweckverband, bestehend aus elf Kommunen, plant die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen (kurz IGN), um eine stabile und langfristige gewerbliche Entwicklung in der Region zu sichern und zu fördern. Die Maßnahmenfläche befindet sich in Kappeln im Ortsteil Ellenberg östlich der Schlei. Das Gewerbegebiet hat eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B203 und liegt somit strategisch günstig am Stadtrand von Kappeln. Aktuell unterliegt das Gebiet einer landwirtschaftlichen Nutzung. Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt ca. 17 ha. Auch wenn die Erschließung in 2 Bauabschnitten geplant ist, soll die Bauleitplanung für das gesamte Gebiet erarbeitet werden. Die Maßnahmenfläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kappeln nur teilweise als Gewerbefläche klassifiziert. Dementsprechend muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan geändert werden.
Weitere Informationen siehe Abschnitt II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Vor dem Hintergrund der geplanten Interkommunalität des Gewerbegebietes wird die Erweiterung des Flächennutzungsplanes vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein grundsätzlich befürwortet. Die Aufstellungsbeschlüsse für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“ und für den Bebauungsplan Nr. 83 der Stadt Kappeln für ein „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“ wurden bereits gefasst. Im Rahmen der Planerarbeitung sollen Möglichkeiten geprüft werden, ob und wie das Gewerbegebiet nachhaltig entwickelt werden kann.
Vor dem Hintergrund der geplanten Interkommunalität des Gewerbegebietes wird die Erweiterung des Flächennutzungsplanes vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein grundsätzlich befürwortet. Die Aufstellungsbeschlüsse für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“ und für den Bebauungsplan Nr. 83 der Stadt Kappeln für ein „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“ wurden bereits gefasst. Im Rahmen der Planerarbeitung sollen Möglichkeiten geprüft werden, ob und wie das Gewerbegebiet nachhaltig entwickelt werden kann.
Mögliche Maßnahmen zur ökologischen Ausrichtung des Gewerbegebietes (beispielsweise naturnahe Freiraumgestaltung) sollen im Rahmen eines Grünordnungsplanes konzeptionell erarbeitet und dargestellt werden.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan.
Für die Bearbeitung wird ein Zeitraum von 18 Monaten angenommen, vorbehaltlich der Herausforderungen, die sich während des Verfahrens zeigen. Fachplanungen der Erschließungsplanung (Oberflächenwassermanagement, Verkehrsplanung und Leitungstrassenplanung sowie Erdbau) werden parallel zur Bauleitplanung in separaten Vergabeverfahren vergeben. Zusätzlich ist geplant, einen Fachplaner zur Nutzung regenerativer Energien im Gewerbegebiet zu beauftragen. Eine intensive Abstimmung zur Erschließungsplanung / Fachplanung regenerative Energien wird vorausgesetzt.
Für die Bearbeitung wird ein Zeitraum von 18 Monaten angenommen, vorbehaltlich der Herausforderungen, die sich während des Verfahrens zeigen. Fachplanungen der Erschließungsplanung (Oberflächenwassermanagement, Verkehrsplanung und Leitungstrassenplanung sowie Erdbau) werden parallel zur Bauleitplanung in separaten Vergabeverfahren vergeben. Zusätzlich ist geplant, einen Fachplaner zur Nutzung regenerativer Energien im Gewerbegebiet zu beauftragen. Eine intensive Abstimmung zur Erschließungsplanung / Fachplanung regenerative Energien wird vorausgesetzt.
Weitere allgemeine Informationen zu dem Vorhaben können der Projektskizze Anlage 03 zur EU-Bekanntmachung entnommen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 145 000 EUR 💰
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Erfordernis
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Anspruch auf Abruf sämtlicher Leistungsphasen bzw. Stufen durch den Auftraggeber besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Anlagen zu dieser EU-Bekanntmachung:
1) Bewerbungsbogen;
2) Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien);
3) Projektskizze und Leistungsbild.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kappeln (Schleswig-Holstein)
24376 Kappeln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister bzw. in ein Handelsregister am Wohnort des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss gültig und darf nicht älter als 3 Monate sein. (Stichtag ist der Tag der Submissionsfrist für Teilnahmeanträge).
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister bzw. in ein Handelsregister am Wohnort des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss gültig und darf nicht älter als 3 Monate sein. (Stichtag ist der Tag der Submissionsfrist für Teilnahmeanträge).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen als Scan / PDF-Datei einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen als Scan / PDF-Datei einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
B1 – Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit;
B2 – Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen;
B3 – Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss aktuell und darf nicht älter als 3 Monate sein. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B3 – Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss aktuell und darf nicht älter als 3 Monate sein. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs);
B4 – A) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 3 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B4 – A) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 3 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs;
B4 – B) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle (max. 3 Monate alt) UND der Berufsgenossenschaft, aktuell und gültig) Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B4 – B) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle (max. 3 Monate alt) UND der Berufsgenossenschaft, aktuell und gültig) Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs;
B5 – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen;
C1 – Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung;
C2 – Erklärung über den Gesamt- und Teilumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 (1) VgV) für die Leistungen gem §§ 18, 19 HOAI 2013.
Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate (Nachweise der Versicherung/ Berufsgenossenschaft nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.
Mindeststandards:
Zu C1: Die Deckungssummen müssen mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Alternativ kann eine Erklärung zur Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen beigefügt werden;
Zu C1: Die Deckungssummen müssen mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Alternativ kann eine Erklärung zur Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen beigefügt werden;
Zu C2: Der Gesamt- und Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen gem. §§ 18, 19 HOAI muss mind. 150 000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) betragen.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
D1 – Liste (Leistungsübersicht) der wesentlichen in den vergangenen 7 Jahren (Stichtag 1.1.2012) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV) des Stadtplanungsbüros bzw. des Landschafts- und Umweltplanungsbüros unter Angabe:
— der Projektbeschreibung,
— des Projekttyps,
— des Leistungszeitraums von Leistungsphase 1 bis Leistungsphase 3 bzw. 4,
— der beauftragten und abgeschlossenen Leistungsphasen,
— des Geltungsbereichs in ha,
— zur Integration des Umweltberichtes,
— der Nutzungen/Festsetzungen,
— zur Beteiligung,
— und Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner (inklusive Telefonnummer).
D2 – Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung;
D3 – Erklärung der Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag. Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag. Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
Mindeststandards:
Zu D1:
Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2012) bearbeitet und abgeschlossen worden sein.
Mit der Leistngsübersicht ist zwingend:
— mind. ein Projekt, bei dem Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 5 ha erbracht wurden,
— mind. ein Projekt vorzulegen, bei denen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens die Integration des Umweltberichtes für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 2 ha umfasste,
— mind. ein Projekt vorzulegen, bei dem Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-4 zur Erstellung eines Grünordnungsplans (Landschaftsplanerischer Fachbeitrag) mit einem Geltungsbereich von mind. 2 ha erbracht wurden,
— mind. ein Projekt vorzulegen, bei dem das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Fortschreibung eines Flächenutzungsplans mit einem Geltungsbereich von mind. 5 ha erbracht wurden.
Zu D2:
Stadtplaner/-in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Flächenplanung Bebauungsplan gem. § 19 HOAI 2013 und Flächenplanung Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI 2013.
Landschafts- und Umweltplaner/-in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Flächenplanung Grünordnungsplan gem. § 24 HOAI 2013;
Zu D3:
Es sind mindestens 2 Mitarbeiter mit einem vergleichbaren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (mind. FH) für die Leistungen gemäß §§ 18, 19 und 24 HOAI 2013 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) nachzuweisen.
Es werden sowohl Inhaber als auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter mit entsprechender Berufsqualifikation gewertet.
Bewerbergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Stadtplaner/-in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Flächenplanung Bebauungsplan gem. § 19 HOAI 2013 und Flächenplanung Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI 2013.
Landschafts- und Umweltplaner/-in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Flächenplanung Grünordnungsplan gem. § 24 HOAI 2013
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Am 4.7.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gegen den Artikel 15 der Richtlinie 2006/123/EG (Dienstleistungen im Binnenmarkt) verstoßen.
Am 4.7.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gegen den Artikel 15 der Richtlinie 2006/123/EG (Dienstleistungen im Binnenmarkt) verstoßen.
Eine europäische Richtlinie zeichnet sich dadurch aus, dass ihr grundsätzlich gerade keine unmittelbar Geltung bzw. Direktwirkung in den Mitgliedstaaten zukommt (Art. 288 Abs. 3 AEUV). Deshalb führt der Richtlinienverstoß einer nationalen Norm, eben nicht automatisch dazu, dass die nationale Norm damit nichtig oder unanwendbar wäre.
Eine europäische Richtlinie zeichnet sich dadurch aus, dass ihr grundsätzlich gerade keine unmittelbar Geltung bzw. Direktwirkung in den Mitgliedstaaten zukommt (Art. 288 Abs. 3 AEUV). Deshalb führt der Richtlinienverstoß einer nationalen Norm, eben nicht automatisch dazu, dass die nationale Norm damit nichtig oder unanwendbar wäre.
So lange der Verordnungsgeber das EuGH-Urteil noch nicht in nationalem Recht berücksichtigt, werden die Regelungen der HOAI 2013 in diesem Vergabeverfahren unverändert angewendet. Für den Fall, dass sich an der Rechtslage etwas ändern sollte, werden geänderte Bedingungen mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
So lange der Verordnungsgeber das EuGH-Urteil noch nicht in nationalem Recht berücksichtigt, werden die Regelungen der HOAI 2013 in diesem Vergabeverfahren unverändert angewendet. Für den Fall, dass sich an der Rechtslage etwas ändern sollte, werden geänderte Bedingungen mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der Referenzliste, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2012) erbracht wurden).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der Referenzliste, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2012) erbracht wurden).
1. Projekte, bei denen Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit Ausweisung von Gewerbeflächen für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 5 ha erbracht wurden.
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 Projekte = 3 Punkte, 4 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte);
2. Projekte, bei denen Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit Ausweisung von Gewerbeflächen für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha erbracht wurden.
1 Projekt = 0,5 Punkte, 2 Projekte = 1 Punkt, 3 Projekte = 1,5 Punkte (max. 1,5 Punkte);
3. Projekte, bei denen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens die Integration des Umweltberichtes für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 2 ha umfasste.
1 Projekt = 0 Punkte, 2 Projekte = 1 Punkt, 3 Projekte = 2 Punkte, 4 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte);
4. Projekte, bei denen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens die fachliche Aufbereitung und Auswertung der während der Beteiligungsphasen eingegangenen Stellungnahmen und die Erarbeitung entsprechender Abwägungs-/Entscheidungsvorschläge umfasste.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4. Projekte, bei denen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens die fachliche Aufbereitung und Auswertung der während der Beteiligungsphasen eingegangenen Stellungnahmen und die Erarbeitung entsprechender Abwägungs-/Entscheidungsvorschläge umfasste.
5. Projekte, bei denen Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-4 zur Erstellung eines Grünordnungsplans (Landschaftsplanerischer Fachbeitrag) mit einem Geltungsbereich von mind. 2 ha erbracht wurden.
1 Projekt = 0 Punkte, 2 Projekte = 1 Punkt, 3 Projekte = 2 Punkte, 4 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte);
6. Projekte, bei denen Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Fortschreibung eines Flächenutzungsplans mit einem Geltungsbereich von mind. 5 ha erbracht wurden.
7. Projekte, bei denen Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Fortschreibung eines Flächenutzungsplans mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha erbracht wurden.
1 Projekt = 0,5 Punkte, 2 Projekte = 1 Punkt, 3 Projekte = 1,5 Punkte (max. 1,5 Punkte).
Insgesamt können maximal 21 Punkte erreicht werden. Eine Referenz kann in mehreren Mindest- und/oder Auswahlkriterien gewertet werden. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen oder die Auswahl zu erhöhen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen oder die Auswahl zu erhöhen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags
Inhaltliches Verständnis der Aufgabenstellung im Bezug auf die Übersetzung des Ziele der Auftraggebers in die Bauleitplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Anlage 2: Bewertungsübersicht mit Zuschlagskriterien
Anlage 3: Projektskizze und Leistungsbild
Rückfragen können ausschließlich über das Bieterportal gestellt werden. Fragen per E-Mail sind nicht zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVDRYN
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 190-462480 (2019-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 145 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-24 📅
Name: Evers & Küssner | Stadtplaner PartGmbB
Postanschrift: Ferdinand-Beit-Straße 7 b
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: