Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
(1) Qualifikation des eingesetzten Projektteams;
(2) Berufserfahrung der (stellvertretenden) Projektleitung;
(3) Referenzprojekte.
Zu (1) Qualifikation des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Die für das Projekt eingeplante Projektleitung und Stellvertretung sind mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen. Hierzu ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ einzureichen.
Projektleitung und Stellvertretung müssen jeweils eine der nachfolgenden Qualifikationen durch jeweils ein Zeugnis nachweisen (Mindestanforderung):
— abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium der Visuellen Kommunikation mit dem Schwerpunkt Grafikdesign,
— abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium der Visuellen Kommunikation mit dem Schwerpunkt Film,
— abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium der Journalistik oder des Journalismus,
— abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium der Architektur.
Der Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs aus den Studienbereichen Design, Gestaltung und neue Medien, Film, Journalismus und Architektur ist ausreichend. Dem Studienabschluss muss ein mindestens dreijähriges Studium zugrunde liegen.
Zu (2) Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Von Projektleitung und Stellvertretung werden mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Fertigung, Weiterentwicklung und Pflege von Animationen, Filmen, Grafiken und Printprodukten verlangt. Soweit die Projektleitung oder die Stellvertretung als Qualifikation ein Studium des Journalismus oder der Architektur nachweisen, wird jeweils eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren als Mindestanforderung verlangt. Zum Nachweis der Berufserfahrung der Projektleitung und der Stellvertretung ist jeweils ein Lebenslauf einzureichen. Hierzu ist das Formblatt „Berufserfahrung des Projektteams“ einzureichen.
Zu (3) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei Referenzprojekten im Zeitraum seit 2014 nachzuweisen. Für jede Referenz ist das entsprechende Formblatt auszufüllen.
Es wird jeweils eine Referenz
a) über die Erstellung einer Infografik zu einem naturwissenschaftlichen/technischen/gesellschaftspolitischen Thema; zwingende Leistungsbestandteile der Referenz: Journalistische und redaktionelle Bearbeitung, 3D- und 2D-Visualisierung, Grafikdesign, Entwurf von Bild- und Wortzeichen;
b) über die Erstellung einer Animation/eines Films zu einem naturwissenschaftlichen/technischen/gesellschaftspolitischen Thema; zwingende Leistungsbestandteile der Referenz: Journalistische und redaktionelle Bearbeitung, Anwendung von 3D-Studio und V-Ray, 3D- und 2D-Visualisierung, Entwurf von Bild- und Wortzeichen, interaktive Multimedia-Anwendungen und
c) über die Erstellung eines Printprodukts (z. B. ein Jahresbericht, eine Broschüre, ein Leporello o. ä.) zu einem naturwissenschaftlichen/technischen/gesellschaftspolitischen Thema gefordert; zwingende Leistungsbestandteile der Referenz: Journalistische und redaktionelle Bearbeitung, 3D- und 2D-Visualisierung, Grafikdesign, Entwurf von Bild- und Wortzeichen.
Das jeweils erstellte Produkt ist mit einzureichen:
— die Infografik kann als PDF-Dokument mit dem Angebot eingereicht werden oder im Formblatt „Referenz Infografik“ mit einem Link hinterlegt werden,
— die Animation/der Film kann mit dem Angebot eingereicht werden oder im Formblatt „Referenz Animation“ mit einem Link hinterlegt werden,
— das Printprodukt ist im Original einzureichen unter folgender Adresse:
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Referat Z 6 (Vergabe)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Für die Einreichung des Printprodukts im Original gilt der Schlusstermin für den Eingang der Angebote der Ziffer IV.2.2) entsprechend.