Erbringung von Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit/ Öffentlichkeitsbeteiligung des BfE: Fertigung, Weiterentwicklung und Pflege von Animationen, Filmen, Grafiken und Printprodukten

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BfE an Leistungen im Bereich der Fertigung, Weiterentwicklung und Pflege von Animationen, Filmen, Grafiken und Printprodukten gedeckt werden.
Ausstellungen, Veranstaltungen, Printprodukte, Filme und Grafiken des BfE verfolgen das Ziel, Fachthemen des BfE zu sammeln, zu archivieren, aufzuarbeiten und verschiedenen Zielgruppen verständlich zu präsentieren. Die verschiedenen Informationsangebote sollen so aufbereitet sein, dass die jeweils angesprochene Zielgruppe die Inhalte nachvollziehen kann. Zudem sollen die Angebote dazu animieren, sich mit dem Thema zu beschäftigen und sich an den Angeboten des BfE zu beteiligen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-14 Auftragsbekanntmachung
2020-01-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Referenznummer: 0032/19
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BfE an Leistungen im Bereich der Fertigung, Weiterentwicklung und Pflege von Animationen, Filmen, Grafiken und Printprodukten gedeckt werden. Ausstellungen, Veranstaltungen, Printprodukte, Filme und Grafiken des BfE verfolgen das Ziel, Fachthemen des BfE zu sammeln, zu archivieren, aufzuarbeiten und verschiedenen Zielgruppen verständlich zu präsentieren. Die verschiedenen Informationsangebote sollen so aufbereitet sein, dass die jeweils angesprochene Zielgruppe die Inhalte nachvollziehen kann. Zudem sollen die Angebote dazu animieren, sich mit dem Thema zu beschäftigen und sich an den Angeboten des BfE zu beteiligen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Grafik-Design 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl: 38226
Postort: Salzgitter
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfe.bund.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bfe.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275790 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275790 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 158-390775
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Mit Ausnahme der Reisekosten für die Teilnahme am Präsentationstermin in Berlin werden etwaige Aufwände der Bietenden nicht erstattet. Reisekosten werden maximal nach Maßgabe des Bundesreisekostengesetzes erstattet. Auch für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung gewährt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BfE an Leistungen im Bereich der Fertigung, Weiterentwicklung und Pflege von Animationen, Filmen, Grafiken und Printprodukten gedeckt werden.
Ausstellungen, Veranstaltungen, Printprodukte, Filme und Grafiken des BfE verfolgen das Ziel, Fachthemen des BfE zu sammeln, zu archivieren, aufzuarbeiten und verschiedenen Zielgruppen verständlich zu präsentieren. Die verschiedenen Informationsangebote sollen so aufbereitet sein, dass die jeweils angesprochene Zielgruppe die Inhalte nachvollziehen kann. Zudem sollen die Angebote dazu animieren, sich mit dem Thema zu beschäftigen und sich an den Angeboten des BfE zu beteiligen.
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1) Gegenstand der Vergabe
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (fortan „BfE“, „Auftraggeber“ oder „AG“) benötigt bei der laufenden Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung die Unterstützung eines externen Dienstleisters. Im Rahmen eines offenen Verfahrens werden daher Dienstleistungsaufträge im Bereich der Fertigung, Weiterentwicklung und Pflege von Animationen, Filmen, Grafiken und Printprodukten vergeben.
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Die Öffentlichkeitsarbeit des BfE verfolgt das Ziel, Fachthemen des BfE zu sammeln, zu archivieren, aufzuarbeiten und verschiedenen Zielgruppen verständlich zu präsentieren. Die verschiedenen Informationsangebote sollen so aufbereitet sein, dass die jeweils angesprochene Zielgruppe die Inhalte nachvollziehen kann. Zudem sollen die Angebote dazu animieren, sich mit den Themen „Kerntechnische Sicherheit“, „Nukleare Entsorgungssicherheit“ und „Endlagersuche“ zu beschäftigen und sich an den Dialog- und Mitwirkungsangeboten des BfE zu beteiligen. Zu den Zielgruppen des BfE gehören interessierte Bürger*innen, Wissenschaftler*innen (national und international), junge Menschen sowie Vertreter*innen aus der Bundes- und Kommunalpolitik und von Verbänden.
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Aus dem Umweltinformations- (UIG) und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), aus dem Standortauswahlgesetz, nach dem das BfE die Beteiligung der Öffentlichkeit organisiert, sowie aus dem Selbstverständnis des BfE ergeben sich weitgehende Anforderungen zur aktiven Öffentlichkeitsarbeit. Sie erfordern eine Informationsvermittlung, die weit über die hinausgeht, die bei vergleichbaren privaten Großprojekten bekannt sind. Hierbei sind alle gängigen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit wie z. B. Crossmedia-Produkte, Animationen/Filme, Ausstellungskonzepte und digitale Applikationen zu bedienen.
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Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
2) Offenes Verfahren
Das Vergabeverfahren wird in einem offenen Verfahren (§15 VgV) durchgeführt.
Mit Angebotsabgabe haben die Bietenden ein Konzept zur Erstellung eines Animationsfilms zum Thema „Transporte von hochradioaktiven Abfällen“ einzureichen. Sofern ihre Eignung vom AG festgestellt wurde, werden die Bietenden einer Angebotspräsentation am BfE-Standort Berlin eingeladen.
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Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
3) Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden unverzüglich nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im EU-Amtsblatt um das Aktenzeichen des Amtsblatts ergänzt und für den Direktabruf auf der Vergabeplattform freigeschaltet.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG ist bis zum Ablauf der genannten Vertragsdauer berechtigt, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt eine gesonderte schriftliche Beauftragung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Rahmenvertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind (Mindestanforderung).
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Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen (Mindestanforderung).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es wird der Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden hilfsweise die Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung verlangt (Mindestanforderung).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
(1) Qualifikation des eingesetzten Projektteams;
(2) Berufserfahrung der (stellvertretenden) Projektleitung;
(3) Referenzprojekte.
Zu (1) Qualifikation des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Die für das Projekt eingeplante Projektleitung und Stellvertretung sind mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen. Hierzu ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ einzureichen.
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Projektleitung und Stellvertretung müssen jeweils eine der nachfolgenden Qualifikationen durch jeweils ein Zeugnis nachweisen (Mindestanforderung):
— abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium der
Visuellen Kommunikation mit dem Schwerpunkt Grafikdesign,
Visuellen Kommunikation mit dem Schwerpunkt Film,
Journalistik oder des Journalismus,
Architektur.
Der Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs aus den Studienbereichen Design, Gestaltung und neue Medien, Film, Journalismus und Architektur ist ausreichend. Dem Studienabschluss muss ein mindestens dreijähriges Studium zugrunde liegen.
Zu (2) Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Von Projektleitung und Stellvertretung werden mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Fertigung, Weiterentwicklung und Pflege von Animationen, Filmen, Grafiken und Printprodukten verlangt. Soweit die Projektleitung oder die Stellvertretung als Qualifikation ein Studium des Journalismus oder der Architektur nachweisen, wird jeweils eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren als Mindestanforderung verlangt. Zum Nachweis der Berufserfahrung der Projektleitung und der Stellvertretung ist jeweils ein Lebenslauf einzureichen. Hierzu ist das Formblatt „Berufserfahrung des Projektteams“ einzureichen.
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Zu (3) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei Referenzprojekten im Zeitraum seit 2014 nachzuweisen. Für jede Referenz ist das entsprechende Formblatt auszufüllen.
Es wird jeweils eine Referenz
a) über die Erstellung einer Infografik zu einem naturwissenschaftlichen/technischen/gesellschaftspolitischen Thema; zwingende Leistungsbestandteile der Referenz: Journalistische und redaktionelle Bearbeitung, 3D- und 2D-Visualisierung, Grafikdesign, Entwurf von Bild- und Wortzeichen;
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b) über die Erstellung einer Animation/eines Films zu einem naturwissenschaftlichen/technischen/gesellschaftspolitischen Thema; zwingende Leistungsbestandteile der Referenz: Journalistische und redaktionelle Bearbeitung, Anwendung von 3D-Studio und V-Ray, 3D- und 2D-Visualisierung, Entwurf von Bild- und Wortzeichen, interaktive Multimedia-Anwendungen und
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c) über die Erstellung eines Printprodukts (z. B. ein Jahresbericht, eine Broschüre, ein Leporello o. ä.) zu einem naturwissenschaftlichen/technischen/gesellschaftspolitischen Thema gefordert; zwingende Leistungsbestandteile der Referenz: Journalistische und redaktionelle Bearbeitung, 3D- und 2D-Visualisierung, Grafikdesign, Entwurf von Bild- und Wortzeichen.
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Das jeweils erstellte Produkt ist mit einzureichen:
— die Infografik kann als PDF-Dokument mit dem Angebot eingereicht werden oder im Formblatt „Referenz Infografik“ mit einem Link hinterlegt werden,
— die Animation/der Film kann mit dem Angebot eingereicht werden oder im Formblatt „Referenz Animation“ mit einem Link hinterlegt werden,
— das Printprodukt ist im Original einzureichen unter folgender Adresse:
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Referat Z 6 (Vergabe)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Für die Einreichung des Printprodukts im Original gilt der Schlusstermin für den Eingang der Angebote der Ziffer IV.2.2) entsprechend.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat Z6 Vergabe
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275790 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:
„§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2019/S 158-390775 (2019-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 724 410 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 016-034627
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 158-390775
ABl. S-Ausgabe: 16

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Gegenstand der Vergabe:
Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen;
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen;

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Erstellung eines Animationsfilms zum Thema „Transporte von hochradioaktiven Abfällen“Konzept zur Erstellung eines Animationsfilms zum Thema „Transporte von hochradioaktiven Abfällen“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-13 📅
Name: Quermedia GmbH
Postanschrift: Querallee 38
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34119
Land: Deutschland 🇩🇪
Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 724 410 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 016-034627 (2020-01-22)