Beschreibung der Beschaffung
Die Auftragnehmer hat insbesondere folgende qualifizierten PMO Leistungen zu erbringen, die eigenverantwortlich und selbstständig umzusetzen sind:
— Projektplanung: Strukturierung des Projektes inklusive Erstellung/Aktualisierung von Aufwands- und Terminplänen über alle Projektphasen
— Projektcontrolling: Fortschrittskontrolle inklusive Reporting (Überwachung der Entwicklung der Leistung, Qualität und Aufwände, Management der erfassten Zeiten und Tätigkeitsnachweisen) sowie Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen,
— Projektmanagementbezogene Dokumentation: Informationsmanagement, Berichtswesen, Risikoanalysen, Dokumentation und Dokumentenverwaltung
— Risiko- und Abhängigkeitenmanagement: Erfassung und laufende Aktualisierung der projektbezogenen Risiken und Abhängigkeiten
— Unterstützung im Ressourcenmanagement: Berechtigungsmanagement, Ressourcenplanung, Dokumentation von Onboarding und Offboarding von Projektmitarbeitern (KfW Mitarbeiter, sowie externe Ressourcen)
— Stakeholder- und Gremienmanagement: Managementgerechte Vor- und Nachbereitung von Projektbesprechungen, Lenkungsausschüssen etc. inkl. Protokollierung und Auftragsverfolgung
— Formale Durchführung und Dokumentation von Prozessen wie QS-Management
— Unterstützung im Beschaffungsprozess des Projektes wie z. B. Personen und Sachmittel (Hardware, Software)
— Teilnahme an fachlichen Teambesprechungen mit Mitarbeitern der KfW (z. B. Jour-Fixe)
— Im Falle des Einsatzes agiler Methoden in Projekten, Administration und Pflege des Projektes in Jira sowie Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der agilen Projektmeetings
— Agieren im Rahmen der Scrum-Methode (basierend auf dem „Scrum-Guide" von Schwaber/Sutherland), sofern diese Methode im betreffenden Projekt zur Anwendung kommt.
— Der Auftragnehmer hat die nach dem Einzelvertrag geschuldeten Leistungen mit großer Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sowie in Übereinstimmung mit berufsständischen Praktiken zu erbringen.
— Er hat dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Personen ihre Kenntnisse stets auf aktuellem Stand zu halten.
— Der Auftragnehmer muss mit geeigneten Maßnahmen gewährleisten, dass durch seine Leistung Daten der KfW in ihrer Integrität nicht berührt werden.