Erd- und Rohbauarbeiten für den Neubau der Rheinhessenhalle Monsheim

Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim

Die Verbandsgemeinde Monsheim plant den Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle in Monsheim.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Baustelleneinrichtungs-, Erd- und Rohbauarbeiten. Das Gebäude besteht aus ein- bis zweigeschossigen Gebäudeteilen (insgesamt ca. 4 200 m BGF) mit Flachdächern, Stahlbetonmassivbauweise mit vorgehängter hinterlüfteter Fassade aus Aluminium-Trapezblechen.
Grundlage dieser Vergabe ist die vorliegende Ausführungsplanung.
Die wesentlichen Arbeiten sind: Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Gerüst, Beton & Stahlbetonarbeiten (mit Sichtbetonanteil), Mauerwerksarbeiten, Abdichtung und Dämmung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-12 Auftragsbekanntmachung
2019-11-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Monsheim plant den Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle in Monsheim. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Baustelleneinrichtungs-, Erd- und Rohbauarbeiten. Das Gebäude besteht aus ein- bis zweigeschossigen Gebäudeteilen (insgesamt ca. 4 200 m Grundlage dieser Vergabe ist die vorliegende Ausführungsplanung. Die wesentlichen Arbeiten sind: Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Gerüst, Beton & Stahlbetonarbeiten (mit Sichtbetonanteil), Mauerwerksarbeiten, Abdichtung und Dämmung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Alzey-Worms 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim
Postanschrift: Alzeyer Str. 15
Postleitzahl: 67590
Postort: Monsheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.vg-monsheim.de 🌏
E-Mail: zsv@vg-monsheim.de 📧
Telefon: +49 6243 / 1809-58 📞
Fax: +49 6243 / 1809-758 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E56871689 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-16 📅
Datum des Beginns: 2019-11-25 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 178-432595
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Monsheim plant den Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle in Monsheim.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Baustelleneinrichtungs-, Erd- und Rohbauarbeiten. Das Gebäude besteht aus ein- bis zweigeschossigen Gebäudeteilen (insgesamt ca. 4 200 m
Grundlage dieser Vergabe ist die vorliegende Ausführungsplanung.
Die wesentlichen Arbeiten sind: Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Gerüst, Beton & Stahlbetonarbeiten (mit Sichtbetonanteil), Mauerwerksarbeiten, Abdichtung und Dämmung.
Geschätzter Gesamtwert: 1 400 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 170 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gerd-Heinz-Schilling-Straße 1
67590 Monsheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Bei juristischen Personen ist ein Auszug, nicht älter als 1.5.2019, aus dem Handelsregister oder sonstigen einschlägigen Berufsregister vorzulegen. (Kopie ausreichend);
2) Bei natürlichen Personen: Kopie der Gewerbeanmeldung Die Angaben nach Ziffer 1 bis 2 sind auch von einem Nachunternehmer zu erbringen, wenn dieser zur Eignungsleihe eingesetzt wird.
Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die Nachweise nach Ziffer 1 bis 2 vorzulegen hat.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Verbindliche Erklärung des Bewerbers, daß keine Ausschlußgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Sofern ein Bewerber gem. § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei, einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlußgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
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Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise bis zum Schlußtermin, werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluß de Bewerbers.
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Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot folgende Angaben zu machen:
— die Bieter und deren Nachunternehmer haben nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG) neueste Fassung, die Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1-6 (Tariftreueerklärung), § 3 (Mindestentgelderklärung) und § 5 Abs. 2 (Nachunternehmen) abzugeben und mit dem Angebot einzureichen,
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— BVB Weitergabe von Arbeiten,
— Erklärung bzgl. Bietergemeinschaft,
— Nachweis der Leistungsfähigkeit.
Mindeststandards:
Umsatz im Zeitraum 2015 bis 2018 für vergleichbare Leistungen im Jahresmittemittel mind. 6 000 000 EUR netto Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a, 6b VOB/A/2) die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise in form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Mindeststandards müssen erfüllt sein:
Drei Referenzen (Bietererklärung Referenzprojekt 1 bis 3) für Gebäude mit einem Auftragswert von mind. 1 000 000 EUR netto und einer Fertigstellung mit Abnahmetermin in den Jahren 2015 bis 2018.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a, 6b VOB/A/2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Verbandsgemeinde Monsheim
Alzeyer Straße 15
67590 Monsheim
Konferenzraum EG
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verbandsgemeinde Monsheim – Bauabteilung Frau Groß
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E56871689 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: vgl. Ziff. VI. 4.1)
Quelle: OJS 2019/S 178-432595 (2019-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2939752.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 222-543627
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 178-432595
ABl. S-Ausgabe: 222

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-11 📅
Name: Firma Grötz GmbH & Co. KG
Postanschrift: Jahnstraße 19
Postort: Gaggenau
Postleitzahl: 76552
Land: Deutschland 🇩🇪
Alzey-Worms 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2939752.85 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt um berührt.
Quelle: OJS 2019/S 222-543627 (2019-11-14)