Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg in Niedersachsen.
Lieferzeitraum vom 1.1.2020, 6.00 Uhr bis 1.1.2022, 6.00 Uhr Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas für Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg in Niedersachsen.
Lieferzeitraum vom 1.1.2020,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg in Niedersachsen.
Lieferzeitraum vom 1.1.2020, 6.00 Uhr bis 1.1.2022, 6.00 Uhr Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brennstoffe📦
Ort der Leistung: Lüneburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Abnahmestellen wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Fachlos zusammengefasst.
71 Abnahmestellen SLP mit einem Referenzverbrauch vom 9 332 696...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Abnahmestellen wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Fachlos zusammengefasst.
71 Abnahmestellen SLP mit einem Referenzverbrauch vom 9 332 696 kWh/a 1 Abnahmestellen RLM mit einem Referenzverbrauch vom 929 923 kWh/a Insgesamt 72 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch vom 10 262 619 kWh/a
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und eine Darstellung der im Wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung in die Referenzliste eintragen.
Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen am gleichen Tag per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.2)
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-26
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Hansestadt Lüneburg, Zentrale Submissionsstelle
Neue Sülze 35 – Zimmer 20
21335 Lüneburg”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Ditgitalisierung”
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/151334-1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/151943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 130-318450 (2019-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg in Niedersachsen.
Lieferzeitraum vom 1.1.2020,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg in Niedersachsen.
Lieferzeitraum vom 1.1.2020, 6:00 Uhr bis 1.1.2022, 6:00 Uhr Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 204328.75 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Abnahmestellen wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Fachlos zusammengefasst:
— 71 Abnahmestellen SLP mit einem Referenzverbrauch vom 9 332 696...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Abnahmestellen wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Fachlos zusammengefasst:
— 71 Abnahmestellen SLP mit einem Referenzverbrauch vom 9 332 696 kWh/a,
— 1 Abnahmestellen RLM mit einem Referenzverbrauch vom 929 923 kWh/a,
— insgesamt 72 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch vom 10 262 619 kWh/a.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 130-318450
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Erdgas für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 27
Postort: Barmstedt
Postleitzahl: 25355
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4123681-56📞
E-Mail: kontakt@stadtwerke-barmstedt.de📧
Fax: +49 4123681-801 📠
Region: Pinneberg🏙️
URL: https://stadtwerke-barmstedt.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 204328.75 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 234-573562 (2019-12-02)