Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgaslieferung für ztn Neckar-Franken im Jahr 2020
VEA-2019-0009
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas für ztn Neckar-Franken im Zeitraum 1.1.2020 bis 1.1.2021.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: ztn Neckar-Franken
Breitenau 3
74736 Hardheim
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von 33,2 Mio. kWh Erdgas.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-25
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-25
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 099-238992 (2019-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas für ztn Neckar-Franken im Zeitraum 1.1.2020 bis 1.1.2021
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ztn Neckar-Franken
Breitenau 3
74736 Hardheim
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von 33,2 Mio. kWh Erdgas
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 099-238992
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Erdgaslieferung für ztn Neckar-Franken im Jahr 2020
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: enercity AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 811116141
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 511 / 430-2604📞
E-Mail: volausschreibungen@enercity.de📧
Fax: +49 511/430-941-2604 📠
Region: Hannover🏙️
URL: https://www.enercity.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 664 800 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darüber belehrt, dass ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darüber belehrt, dass ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 139-341992 (2019-07-17)