Erdgaslieferung

AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung für insgesamt 34 Abnahmestellen für den Bezug von Erdgas in einem Offenen Verfahren aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-05 Auftragsbekanntmachung
2019-11-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 2019-09-05-RPS-SPE
Kurze Beschreibung:
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung für insgesamt 34 Abnahmestellen für den Bezug von Erdgas in einem Offenen Verfahren aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postleitzahl: 67304
Postort: Eisenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDD05/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDD05 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 174-423472
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDD05

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Versorgung der in der Anlage 01a aufgeführten Abnahmestellen der Auftraggeberin mit Erdgas einschließlich der Netznutzung. Die jährlichen Verbrauchsdaten aus Anlage 01a stammen aus dem Jahr 2018. Die Lastgänge der RLM-Abnahmestelle für das Jahr 2018 sind als Anlage 1b beigefügt. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
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Die Erdgaslieferung erfolgt frei Abnahmestelle an die einzelnen in Anlage 01a auf-geführten Abnahmestellen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.1.2020 6:00 Uhr und endet am 1.1.2023, 6:00 Uhr. Der Vertrag kann optional um ein weiteres Jahr verlängert werden. Diese Verlängerung muss 6 Monate vor Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin angezeigt werden. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 1.1.2024, 6:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.1.2020 6:00 Uhr und endet am 1.1.2023, 6:00 Uhr. Der Vertrag kann optional um ein weiteres Jahr verlängert werden. Diese Verlängerung muss 6 Monate vor Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin angezeigt werden. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 1.1.2024, 6:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt:
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
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— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.1) Angabe zum allgemeinen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2.2) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass der Bieter über eine aktuelle und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000,00 EUR für Sachschäden (je Schadensfall) und 1 000 000,00 EUR für Personenschäden (je Schadensfall) und 100 000,00 EUR für Vermögensschäden (je Schadensfall) verfügt.
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Für den Fall, dass der Bieter keine Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe vorlegen kann, erklärt er, dass er im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich, eine Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen wird. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens den Bieter aufzufordern, die Versicherungspolice beizubringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen
Mindestens 3 Referenzen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Jede Referenz muss Erdgaslieferungen für mindestens 3 Jahre bei einem etwa gleichwertigen Auftragsvolumen der Ausschreibung der Auftraggeberin enthalten.
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Mindeststandards: Zu 1) Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDD05/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2019/S 174-423472 (2019-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA: 2019-09-05-RPS-SPE
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 224-549225
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 174-423472
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD5QW

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Erdgaslieferung erfolgt frei Abnahmestelle an die einzelnen in Anlage 01a aufgeführten Abnahmestellen.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.1.2020, 6:00 Uhr und endet am 1.1.2023, 6:00 Uhr. Der Vertrag kann optional um ein weiteres Jahr verlängert werden. Diese Verlängerung muss 6 Monate vor Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin angezeigt werden. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 1.1.2024, 06:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-06 📅
Name: Thüga Energie GmbH
Postort: Singen
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
1) gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Quelle: OJS 2019/S 224-549225 (2019-11-18)