Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdschlusslöscheinrichtungen UW Berge und UW Bockum-Hövel
2019-230-03
Produkte/Dienstleistungen: Transformatoren📦
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung der 10 kV Erdschlusslöscheinrichtungen in den Umspannwerken „UW-Berge“ und „Bockum-Hövel“.”
1️⃣
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamm
Beschreibung der Beschaffung:
“Erneuerung der 10 kV Erdschlusslöscheinrichtungen in den Umspannwerken „UW-Berge“ und „Bockum-Hövel“.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung Liefertermine
Qualitätskriterium (Gewichtung): Ausschlusskriterium
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung Lastenheft
Preis (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-06 📅
Datum des Endes: 2020-12-18 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden;
2) Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Mir/uns ist bewusst, dass die Anforderung eines entsprechenden Nachweises dem Auftraggeber vorbehalten bleibt;
3) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber im Vergabeverfahren in Frage stellt, insb. dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 SektVO genannten Vorschriften bei Personen vorliegt, deren Verhalten sich das Unternehmen zurechnen lassen muss;
4) Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurden bzw. getroffen werden;
5) Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft.
Bietergemeinschaften müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise von allen Mitgliedern einzeln vorlegen.
Sämtliche Erklärung dürfen nicht älter als ein Jahr sein, bei ausländischen Bietern ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren oder, falls das Unternehmen erst seit Kürzerem besteht, in allen bisher abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren oder, falls das Unternehmen erst seit Kürzerem besteht, in allen bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die kumulierten Werte aller Mitglieder berücksichtigt;
2) Bonitätsnachweis einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform) oder einen gleichwertigen Nachweises(maximal 6 Monate alt);
3) Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung.
Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise über eine Haftpflichtversicherung und Bonitätsnachweise von allen Mitgliedern einzeln vorlegen. Für den Umsatznachweis reicht die Erklärung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft aus.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Referenzliste über vergleichbare Anlagen der letzten 3 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, errichtet nach VDE-Bestimmungen.” Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-15
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
“Es wird ein Verhandlungsverfahren nach SektVO durchgeführt.
Die Teilnahmeanträge sind unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders unter dem in Abschnitt...”
Es wird ein Verhandlungsverfahren nach SektVO durchgeführt.
Die Teilnahmeanträge sind unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders unter dem in Abschnitt I.3) genannten Link elektronisch einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle Angaben in der geforderten Form und vollständig einzureichen (siehe Punkte III.1.1) bis III.1.3)). Fehlende oder unvollständige Angaben können zum sofortigen Ausschluss des Bewerbers/der Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen/Angaben innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS über den Link https://www.subreport.de/E95425592 gestellt werden. Antworten auf Rückfragen werden für alle Interessenten ausschließlich über die Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS beantwortet. Nur dort registrierte Interessenten werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den vorstehenden Link aufzurufen, um dort eventuelle Antworten auf Rückfragen abzurufen.
Bei Fragen zur Bedienung der Vergabeplattform wenden Sie sich gerne telefonisch an Herrn Stefan Ehl, Tel.: 02 21/9 85 78-0 oder per E-Mail via stefan.ehl@subreport.de
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2019/S 179-437239 (2019-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung der 10kV Erdschlusslöscheinrichtungen in den Umspannwerken „UW-Berge“ und „Bockum-Hövel“.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erneuerung der 10kV Erdschlusslöscheinrichtungen in den Umspannwerken „UW-Berge“ und „Bockum-Hövel“.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 179-437239
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 2019-230-03
Titel: Erdschlusslöscheinrichtungen UW Berge und UW Bockum-Hövel
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-07 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: innogy SE
Postanschrift: Flamingoweg 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
“Es wird ein Verhandlungsverfahren nach SektVO durchgeführt.
Die Teilnahmeanträge sind unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders unter dem in Abschnitt...”
Es wird ein Verhandlungsverfahren nach SektVO durchgeführt.
Die Teilnahmeanträge sind unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders unter dem in Abschnitt I.3 genannten Link elektronisch einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle Angaben in der geforderten Form und vollständig einzureichen (siehe Punkte III.1.1 bis III.1.3). Fehlende oder unvollständige Angaben können zum sofortigen Ausschluss des Bewerbers/der Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen/Angaben innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS über den Link https://www.subreport.de/E95425592 gestellt werden. Antworten auf Rückfragen werden für alle Interessenten ausschließlich über die Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS beantwortet. Nur dort registrierte Interessenten werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den vorstehenden Link aufzurufen, um dort eventuelle Antworten auf Rückfragen abzurufen.
Bei Fragen zur Bedienung der Vergabeplattform wenden Sie sich gerne telefonisch an Herrn Stefan Ehl, Tel.: 02 21/9 85 78-0 oder per E-Mail via stefan.ehl@subreport.de
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Quelle: OJS 2020/S 007-012555 (2020-01-09)