Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Unternehmensreferenzen
Zum Nachweis der Fachkunde ist vom Bieter oder der Bietergemeinschaft mindestens eine Referenz zu jedem folgenden Eignungskriterium vorzulegen:
1) Erfahrungen in der Beratung von Breitbandförderprojekten;
2) Erfahrungen in der Messung von Bandbreiten;
3) Erfahrungen in der Anwendung und/oder Beratung der „Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur“ als „Einheitliches Materialkonzept“;
4) Erfahrungen mit der Aufstellung und/oder Analyse von Netzplänen zum Breitbandausbau.
Ferner ist zum Nachweis der Fachkunde das Vorhandensein des geeigneten Messequipments zur Durchführung der Breitbandmessungen nach dem geforderten Standard (siehe Leistungsbeschreibung) nachzuweisen.
b) Qualifikation des Projektteams:
Die vom Bieter für die Leistungserbringung vorgesehenen fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu benennen.
Darzustellen und durch entsprechende Referenzen zu belegen ist ihre persönliche Qualifikation, d. h. deren fachliche Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss mindestens eine Referenz in einem der vorstehend unter a) genannten Bereiche nachweisen. Insgesamt muss das Projektteam die unter a) benannten Anforderungen erfüllen.
Die Referenzen des Projektteams müssen nicht im Unternehmen des Bieters erbracht worden sein.
Das benannte Projektteam darf im Laufe des Verfahrens und der Vertragsdurchführung grundsätzlich nicht verändert werden. Sollte jedoch eine Personaländerung unabdingbar sein, ist zwingend vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Voraussetzung für die Zustimmung ist stets, dass für das neue Teammitglied die gleiche Qualifikation nachgewiesen wird (gemäß Formular „Mitarbeiterprofile“).
Die unter a) und b) geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Jahren (1.10.2014-30.9.2019) vollständig erbracht wurden. Nachweise darüber sind gemäß den beigefügten Formularen „Referenzliste Unternehmen“ und „Mitarbeiterprofile“ anzugeben.
Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z. B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. – ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in den Formularen „Referenzliste Unternehmen“ bzw. „Mitarbeiterprofile“ konkret für den abgefragten Zeitraum (1.10.2014-30.9.2019) darzustellen.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verpflichtet, diese Daten anzugeben, vgl. dazu: „Information DSGVO“ (Formular 312a/322a EU).
c) Überprüfung der Referenzen/Nachforderung von Unterlagen:
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Auftraggeber zu halten.
Unbeschadet der Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen, wird der Auftraggeber keine Referenzen nachfordern, soweit die vom Bieter vorgelegten Referenzen in inhaltlicher Hinsicht das jeweilige Eignungskriterium nicht erfüllen. Vom Bieter insoweit unaufgefordert nachgereichte Referenzen werden nicht berücksichtigt.
d) Ausfallregelung:
Es ist darzulegen, inwieweit der Auftragnehmer in der Lage ist, die durchzuführenden Arbeiten auch bei Ausfällen im Projektteam zu gewährleisten.