Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zu 1.: Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen.
Zu 2.: Referenzen
Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
— Fachliche Expertise im Bereich der Bildungs-/Weiterbildungsforschung,
— Methodenkompetenz im Bereich der Stichprobenziehung,
— Methodenkompetenz im Bereich der Erhebung (u.a. Onlinebefragungen), Aufbereitung und Bereitstellung von (personenbezogenen) Forschungsdaten,
— Methodenkompetenz in der Datenauswertung (deskriptiv, inferent),
— Erfahrung in der Berichtslegung von wissenschaftlichen Ergebnissen.
Ein Referenzauftrag kann mehrere der geforderten Gesichtspunkte abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens 3 verschiedene Referenzaufträge zu benennen.
Hinweise:
Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. Hinsichtlich einer möglichen Eignungsleihe ist Ziffer 2.7 zu beachten.
Zu 3.: Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen
— Methodische Expertise in Bezug auf Stichprobenziehung und Erhebungsverfahren (für die Projektleitung mindestens 2 Referenznachweise),
— mehrjährige Erfahrung in der Leitung von Projekten der Bildungs-/Weiterbildungsforschung (für die Projektleitung mindestens 2 Referenznachweise),
— tiefgehende Kenntnisse zu Vorgaben von Lieferverpflichtungen an Eurostat (für die Projektleitung mindestens ein Referenznachweis).
Zu 4.: Sonstige Mitarbeiter/innen
— Methodische Expertise im Bereich der Datenerhebung, -auswertung und -plausibilisierung (für mindestens eine/n Mitarbeiter*in; mindestens ein Referenznachweis),
— mehrjährige Erfahrung in der Bildungs- und Weiterbildungsforschung (für mindestens eine/n Mitarbeiter*in; mindestens ein Referenznachweis),
— Erfahrung in der methodischen Konzeption von Stichproben- und Erhebungsverfahren (für mindestens eine/n Mitarbeiter*in; mindestens ein Referenznachweis),
— Erfahrung im Erstellen von Berichten zu wissenschaftlichen Projekten (für mindestens eine/n Mitarbeiter*in; mindestens ein Referenznachweis).
Hinweis zu 2. bis 4.: Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den Festlegungen zu 2. bis 4. nichts anderes ergibt.
Nähere Ausführungen unter Ziffer 4.3 der Bewerbungsbedingungen.