Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Dem Angebot ist mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
– Lösung vergleichbar komplexer Aufgabenstellungen,
– Realisierung erfolgte unter ähnlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen,
– vergleichbarer Realisierungszeitraum,
– vergleichbar nach Umsatzgröße.
Die Darstellung der Referenz muss die folgenden Angaben enthalten:
– Name und Anschrift des Auftraggebers,
– Auftragswert/Umsatz in TEUR,
– Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz),
– möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat in-sofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.