Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/Fahrausweisdrucker) und einem Vertriebshintergrundsystem. Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Fahrgastinformationsbildschirme ergänzen die Fahrzeugausrüstung.
Mit analogen Funktelegrammen steuert der Bordrechner Vorrangschaltungen an den LSA.
Weiter wird ein neues itcs, einschließlich VDV 453/454-Schnittstellen, Anschlusssicherung, Grundfunktionen BMS und Integration der DFI-Anzeigen an den Haltestellen ausgeschrieben.
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe ein Absehen von der Losvergabe begründen und die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Die Einzelheiten sind den Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erneuerung von Bordrechnern, Beschaffung von Fahrzeugmonitoren, Vertriebshintergrundsystem und itcs
592/19 (VHP)”
Produkte/Dienstleistungen: Telematiksystem📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/Fahrausweisdrucker) und einem...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/Fahrausweisdrucker) und einem Vertriebshintergrundsystem. Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Fahrgastinformationsbildschirme ergänzen die Fahrzeugausrüstung.
Mit analogen Funktelegrammen steuert der Bordrechner Vorrangschaltungen an den LSA.
Weiter wird ein neues itcs, einschließlich VDV 453/454-Schnittstellen, Anschlusssicherung, Grundfunktionen BMS und Integration der DFI-Anzeigen an den Haltestellen ausgeschrieben.
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe ein Absehen von der Losvergabe begründen und die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Die Einzelheiten sind den Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Die Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH (VHP) betreibt im Landkreis Hameln-Pyrmont und in Randgebieten angrenzender Landkreise Linienverkehr vom Betriebsstandort Hameln und einer Abstellanlage in Bad Pyrmont. Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Hameln-Pyrmont, der gleichzeitig ÖPNV-Aufgabenträger ist. Die Stadt Hameln ist eine kreisangehörende Stadt.
Die VHP betreibt mit ca. 135 Linienbusse, eigene und die der Subunternehmer, 23 Linien. Den Schwerpunkt bilden dabei 6 Stadtbuslinien, die überwiegend im 30-Minuten-Takt fahren.
Das vorhandene itcs (Intermodal Transport Control System) und das „Dynamisches Fahrgastinformationssystem (DFI)" werden erneuert. Mit dem neuen itcs werden VDV 453/454-Schnittstellen zur ZDD, interne Anschlusssicherung, Grundfunktionen eines BMS und eine zentrale Steuerung aller Informationskanäle der Fahrgastinformation (DFI-Anzeigen, App …) realisiert.
Neue Bordrechner/Elektronische Fahrausweisdrucker (BR) mit einer deutlich höheren Leistungsfähigkeit, ersetzen die mehr als 10 Jahre alten Bordrechner und bilden die Basis für eine erweiterte Funktionalität. Neben der Nutzung der bisherigen Funktionen in einer höheren und erweiterten Qualität erlauben die neu zu beschaffenden Bordrechner auch die Einführung neuer Funktionen.
Der BR bildet die zentrale Komponente im Fahrzeug, in dem die aktuellen Fahrpläne, Streckenelemente und Routen des Linienverkehrs bzw. Verkehrsnetzes hinterlegt sind. Er ermittelt eigenständig den aktuellen Fahrzeugstandort und vergleicht diesen mit dem SOLL-Standort zum aktuellen Zeitpunkt.
Zur optimalen Darstellung der Fahrgastinformation im Fahrzeug werden Monitore im stretched Design beschafft. Hier können auf einem Monitor die jeweils aktuelle Haltestelle und die nächstfolgenden Haltestellen („Perlschnur") sowie ein Haltewunsch angezeigt werden. Auf der rechten Monitorseite werden zusätzlich Anschlüsse mit IST-Zeiten oder anderweitige Informationen, wie Umleitungen bei Baustellen, dargestellt.
Über das öffentliche Mobilfunknetz M2M der Telekom Deutschland steuert der BR den Datenaustausch mit den zentralen Hintergrundsystemen für Vertrieb und itcs. Neben den Prozessdaten BR – itcs erfolgt die Versorgung mit Fahrplan- und Tarifdaten sowie die Entsorgung u. a. von betrieblichen Daten und Fahrausweisverkaufsschichten.
Im Fahrzeug kommuniziert der BR mit weiteren Komponenten und Geräten. Insbesondere werden diverse Fahrzeugsignale eingelesen und ausgewertet sowie Komponenten zur optischen und akustischen Fahrgastinformation gesteuert. Der BR nutzt IBIS und IBIS-IP vollumfänglich sowie leistungsfähige Techniken für die Steuerung der TFT-Monitore. Neue Fahrzeuge werden zudem mit einer Fahrgastzähleinrichtung ausgerüstet, die bezüglich der Daten wie Linie, Fahrt, Haltestelle etc. vom BR mit Daten versorgt wird.
Die Kommunikation zwischen itcs und den BR im Fahrzeug soll für Daten und Sprache ausgelegt werden. Neben VoIP muss die GSM-Telefonie als Rückfallebene bereitgestellt werden.
Beginnend mit der aktuellen Fahrzeugneubeschaffung, im Nachgang auch alle anderen Linienbusse, wird das System „ivantoCore" der Firma GeoMobile nachgerüstet und vom BR gesteuert. Bei der Fahrzeugverkabelung ist hierbei zu beachten, dass der Kabelbaum für dieses System ebenfalls in die Fahrzeuge verlegt werden muss.
Der neue EFAD ermöglicht auch die Nutzung neuer Fahrausweisverkaufs- und Prüftechniken, die ein eTicketing über NFC/RFID-fähige Nutzermedien sowie 2D-Barcodeleser ermöglichen. Die Gästekarte der Staatsbäder Bad Pyrmont und Bad Münder mit nahezu 1 Mio. Übernachtungen p.a. ist zu kontrollieren.
Die zentralen Systeme für Vertrieb und itcs sollen als Mandantensystem für den Anschluss von bis zu 15 Verkehrsunternehmen ausgelegt sein.
Grundfunktionen eines BMS ergänzen das itcs.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Vergabestelle prüft, inwiefern die Bewerber form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und die in den Teilnahmedingungen bzw. der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle prüft, inwiefern die Bewerber form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und die in den Teilnahmedingungen bzw. der EU-Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen beigebracht haben. Stellt die Vergabestelle für mehr als 5 Bewerber die Eignung fest, erfolgt die Auswahl der Bewerber auf Grund der eingereichten Referenzen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Der Auswahlmechanismus kann den Teilnahmebedingungen entnommen werden, die unter Ziffer I.3) zugänglich sind.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“In der Leistungsbeschreibung sind im Lastenheft (Anforderungen) und im Leistungsverzeichnis (Preisblatt) optionale Leistungen als solche...”
Beschreibung der Optionen
In der Leistungsbeschreibung sind im Lastenheft (Anforderungen) und im Leistungsverzeichnis (Preisblatt) optionale Leistungen als solche gekennzeichnet.
Ziel ist es, dass nach dem indikativem Angebot, der Teststellung und den Bietergesprächen die Zahl der optionalen Anforderungen reduziert wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch entsprechende Eigenerklärung oder einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Sofern lediglich die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt wird, behält sich der Auftraggeber eine entsprechende Aufforderung zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung vor.
c) Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung durch entsprechende Eigenerklärung oder einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Sofern lediglich die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt wird, behält sich der Auftraggeber eine entsprechende Aufforderung zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung vor.
“Zu b) Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert)
Zu c) Deckungssumme für...”
Zu b) Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert)
Zu c) Deckungssumme für Vermögenshaftpflichtversicherung in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben (falls zutreffend):
— Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV),
— Erklärung zum Nachunternehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
— Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (§ 36 Abs. 1 VgV),
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV).
— Textliche Darstellung des zur Verfügung stehenden Materials und Personals, aus der hervorgeht, auf welche Weise der Bieter den beschriebenen Leistungsumfang (vgl. diese EU-Bekanntmachung als auch die Vergabeunterlagen aus Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung) zu erbringen gedenkt und welches Backup-Konzept bei technischen Problemen oder personellen Ausfällen vorgesehen ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nach Vorgabe der Teilnahmebedingungen müssen in den Themenblöcken 1 bis 6 mindestens 3 Referenzen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist erbracht, wenn in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nach Vorgabe der Teilnahmebedingungen müssen in den Themenblöcken 1 bis 6 mindestens 3 Referenzen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist erbracht, wenn in den Themenblöcken 1 bis 6 mindestens jeweils ein Unterkriterium angekreuzt ist.
Nach Vorgabe der Teilnahmebedingungen muss in den Themenblöcken 7 bis 9 mindestens eine Referenz nachgewiesen werden. Der Nachweis ist erbracht, wenn in den Themenblöcken 7 bis 9 mindestens jeweils ein Unterkriterium angekreuzt ist.
Die Themenblöcke 10 bis 12 sind von den Mindestanforderungen ausgenommen.
1) Fahrzeuggerät;
2) Leitsystem ITCS;
3) Vertriebssystem mit Nebenbuchhaltung;
4) Fahrplandatenimport über VDV 452;
5) Schnittstellen Echtzeitdaten VDV 453/454;
6) Sprechfunk und Datenverbindung über öffentliches Mobilfunknetz;
7) Einstiegs-Kontroll-System (EKS);
8) eTicket nach VDV-KA;
9) Ansteuerung von DFI-Anzeigern;
10) Betriebshof-Management-System (BMS);
11) Schnittstellen Echtzeitdaten VDV 459;
12) Hosting, bzw. SaaS der Hintergrundsysteme (ITCS + Vertrieb).
Zulässig sind Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren (2015-2019), wobei die Referenz in diesem Zeitraum begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen wurde.
Die Referenzprojekte müssen min. 100 Fahrzeuge und ein ITCS umfassen.
Es ist nicht notwendig, dass alle Anforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
Maximal sieben Referenzen werden angerechnet.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen und abzuschließendem EVB-IT Vertrag
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen und abzuschließendem EVB-IT Vertrag
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB – falls zutreffend.
— Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:
— Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
— Erklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister – falls vorliegend,
— Verpflichtungserklärung Tariftreue,
— Scientology-Schutzerklärung,
— Kernarbeitsnormenverordnung,
— Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-09
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des...”
A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen herunterladen. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen.
B) Vergabeunterlagen
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Die Anforderungen an die Leistung werden in den Verhandlungsrunden unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze weiter entwickelt.
Die verbindlichen Unterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bereitgestellt. Die Überarbeitung kann sich auch auf die Kennzeichnung als Option bzw. als MUSS- oder SOLL-Kriterium, einschließlich der erreichbaren Punktzahl, beziehen.
C) Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMYPR8
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Quelle: OJS 2019/S 197-479864 (2019-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Aufhebungsbekanntmachung: Erneuerung von Bordrechnern, Beschaffung von Fahrzeugmonitoren, Vertriebshintergrundsystem und itcs
592/19 (VHP)” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH (VHP) betreibt im Landkreis Hameln-Pyrmont und in Randgebieten angrenzender Landkreise Linienverkehr vom...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH (VHP) betreibt im Landkreis Hameln-Pyrmont und in Randgebieten angrenzender Landkreise Linienverkehr vom Betriebsstandort Hameln und einer Abstellanlage in Bad Pyrmont. Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Hameln-Pyrmont, der gleichzeitig ÖPNV-Aufgabenträger ist. Die Stadt Hameln ist eine kreisangehörende Stadt.
Die VHP betreibt mit ca. 135 Linienbusse, eigene und die der Subunternehmer, 23 Linien. Den Schwerpunkt bilden dabei 6 Stadtbuslinien, die überwiegend im 30-Minuten-Takt fahren.
Das vorhandene itcs (Intermodal Transport Control System) und das „Dynamisches Fahrgastinformationssystem (DFI)“ werden erneuert. Mit dem neuen itcs werden VDV 453/454-Schnittstellen zur ZDD, interne Anschlusssicherung, Grundfunktionen eines BMS und eine zentrale Steuerung aller Informationskanäle der Fahrgastinformation (DFI-Anzeigen, App …) realisiert.
Neue Bordrechner/Elektronische Fahrausweisdrucker (BR) mit einer deutlich höheren Leistungsfähigkeit, ersetzen die mehr als 10 Jahre alten Bordrechner und bilden die Basis für eine erweiterte Funktionalität. Neben der Nutzung der bisherigen Funktionen in einer höheren und erweiterten Qualität erlauben die neu zu beschaffenden Bordrechner auch die Einführung neuer Funktionen.
Der BR bildet die zentrale Komponente im Fahrzeug, in dem die aktuellen Fahrpläne, Streckenelemente und Routen des Linienverkehrs bzw. Verkehrsnetzes hinterlegt sind. Er ermittelt eigenständig den aktuellen Fahrzeugstandort und vergleicht diesen mit dem SOLL-Standort zum aktuellen Zeitpunkt.
Zur optimalen Darstellung der Fahrgastinformation im Fahrzeug werden Monitore im stretched Design beschafft. Hier können auf einem Monitor die jeweils aktuelle Haltestelle und die nächstfolgenden Haltestellen („Perlschnur“) sowie ein Haltewunsch angezeigt werden. Auf der rechten Monitorseite werden zusätzlich Anschlüsse mit IST-Zeiten oder anderweitige Informationen, wie Umleitungen bei Baustellen, dargestellt.
Über das öffentliche Mobilfunknetz M2M der Telekom Deutschland steuert der BR den Datenaustausch mit den zentralen Hintergrundsystemen für Vertrieb und itcs. Neben den Prozessdaten BR - itcs erfolgt die Versorgung mit Fahrplan- und Tarifdaten sowie die Entsorgung u. a. von betrieblichen Daten und Fahrausweisverkaufsschichten.
Im Fahrzeug kommuniziert der BR mit weiteren Komponenten und Geräten. Insbesondere werden diverse Fahrzeugsignale eingelesen und ausgewertet sowie Komponenten zur optischen und akustischen Fahrgastinformation gesteuert. Der BR nutzt IBIS und IBIS-IP vollumfänglich sowie leistungsfähige Techniken für die Steuerung der TFT-Monitore. Neue Fahrzeuge werden zudem mit einer Fahrgastzähleinrichtung ausgerüstet, die bezüglich der Daten wie Linie, Fahrt, Haltestelle etc. vom BR mit Daten versorgt wird.
Die Kommunikation zwischen itcs und den BR im Fahrzeug soll für Daten und Sprache ausgelegt werden. Neben VoIP muss die GSM-Telefonie als Rückfallebene bereitgestellt werden.
Beginnend mit der aktuellen Fahrzeugneubeschaffung, im Nachgang auch alle anderen Linienbusse, wird das System „ivantoCore“ der Firma GeoMobile nachgerüstet und vom BR gesteuert. Bei der Fahrzeugverkabelung ist hierbei zu beachten, dass der Kabelbaum für dieses System ebenfalls in die Fahrzeuge verlegt werden muss.
Der neue EFAD ermöglicht auch die Nutzung neuer Fahrausweisverkaufs- und Prüftechniken, die ein eTicketing über NFC/RFID-fähige Nutzermedien sowie 2D-Barcodeleser ermöglichen. Die Gästekarte der Staatsbäder Bad Pyrmont und Bad Münder mit nahezu 1 Mio. Übernachtungen p.a. ist zu kontrollieren.
Die zentralen Systeme für Vertrieb und itcs sollen als Mandantensystem für den Anschluss von bis zu 15 Verkehrsunternehmen ausgelegt sein.
Grundfunktionen eines BMS ergänzen das itcs.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 197-479864
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Gemäß § 57 Sektorenverordnung kann ein Vergabeverfahren ganz oder bei Losvergabe für einzelne Lose aufgehoben werden oder im Fall eines...”
Gemäß § 57 Sektorenverordnung kann ein Vergabeverfahren ganz oder bei Losvergabe für einzelne Lose aufgehoben werden oder im Fall eines Verhandlungsverfahrens eingestellt werden. In diesen Fällen hat der Auftraggeber den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen unverzüglich die Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens und die Gründe hierfür sowie seine etwaige Absicht, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen, in Textform mitzuteilen.
§ 57 SektVO normiert keine Voraussetzungen, unter denen eine Aufhebung oder Einstellung des Vergabeverfahrens zugelassen wird. Daher können sachliche Gründe, die eine Aufhebung bzw. Einstellung der Ausschreibung rechtfertigen, nur aus den Tatbeständen von § 63 VgV bzw. § 17 VOB/A EU entnommen werden.
§ 63 Abs. 1 VgV erlaubt eine Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn
1) kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht;
2) sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat;
3) kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder
4) andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Vorliegend haben sich durch den Fördermittelgeber die Grundlagen der Ausschreibung wesentlich geändert. Insofern musste die Vergabestelle das Verfahren aufheben und wird den neu gefassten Beschaffungsgegenstand zeitnah neu europaweit ausschreiben.
Aus diesem Grund hebt die Vergabestelle die betroffene Ausschreibung auf.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMD496
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 246-607536 (2019-12-18)