Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/ Fahrausweisdrucker) und einem Vertriebshintergrundsystem. Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Fahrgastinformationsbildschirme ergänzen die Fahrzeugausrüstung. Mit analogen Funktelegrammen steuert der Bordrechner Vorrangschaltungen an den LSA. Weiter wird ein neues itcs, einschließlich VDV 453/454-Schnittstellen, Anschlusssicherung und Integration der DFI-Anzeigen an den Haltestellen ausgeschrieben. Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe ein Absehen von der Losvergabe begründen und die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Die Einzelheiten sind den Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Die Ausbaustufe 1 (Bordrechner als IBIS-Master mit Verkaufsfunktion; TFT-Monitore) muss bis Dezember 2020 in Betrieb gehe
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-23.
Auftragsbekanntmachung (2019-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telematiksystem
Referenznummer: Vhp br
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/ Fahrausweisdrucker) und einem Vertriebshintergrundsystem. Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Fahrgastinformationsbildschirme ergänzen die Fahrzeugausrüstung.
Mit analogen Funktelegrammen steuert der Bordrechner Vorrangschaltungen an den LSA.
Weiter wird ein neues itcs, einschließlich VDV 453/454-Schnittstellen, Anschlusssicherung und Integration der DFI-Anzeigen an den Haltestellen ausgeschrieben.
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe ein Absehen von der Losvergabe begründen und die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Die Einzelheiten sind den Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Die Ausbaustufe 1 (Bordrechner als IBIS-Master mit Verkaufsfunktion; TFT-Monitore) muss bis Dezember 2020 in Betrieb gehe
Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/ Fahrausweisdrucker) und einem Vertriebshintergrundsystem. Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Fahrgastinformationsbildschirme ergänzen die Fahrzeugausrüstung.
Mit analogen Funktelegrammen steuert der Bordrechner Vorrangschaltungen an den LSA.
Weiter wird ein neues itcs, einschließlich VDV 453/454-Schnittstellen, Anschlusssicherung und Integration der DFI-Anzeigen an den Haltestellen ausgeschrieben.
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe ein Absehen von der Losvergabe begründen und die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Die Einzelheiten sind den Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Die Ausbaustufe 1 (Bordrechner als IBIS-Master mit Verkaufsfunktion; TFT-Monitore) muss bis Dezember 2020 in Betrieb gehe
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telematiksystem📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeugortungssystem📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hameln-Pyrmont
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen herunterladen. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen.
B) Vergabeunterlagen
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Die Anforderungen an die Leistung werden in den Verhandlungsrunden unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze weiter entwickelt.
Die verbindlichen Unterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bereitgestellt. Die Überarbeitung kann sich auch auf die Kennzeichnung als Option bzw. als MUSS- oder SOLL-Kriterium, einschließlich der erreichbaren Punktzahl, beziehen.
C) Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDMZ7
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen herunterladen. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen.
B) Vergabeunterlagen
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Die Anforderungen an die Leistung werden in den Verhandlungsrunden unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze weiter entwickelt.
Die verbindlichen Unterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bereitgestellt. Die Überarbeitung kann sich auch auf die Kennzeichnung als Option bzw. als MUSS- oder SOLL-Kriterium, einschließlich der erreichbaren Punktzahl, beziehen.
C) Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDMZ7
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/ Fahrausweisdrucker) und einem Vertriebshintergrundsystem. Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Fahrgastinformationsbildschirme ergänzen die Fahrzeugausrüstung.
Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/ Fahrausweisdrucker) und einem Vertriebshintergrundsystem. Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Fahrgastinformationsbildschirme ergänzen die Fahrzeugausrüstung.
Mit analogen Funktelegrammen steuert der Bordrechner Vorrangschaltungen an den LSA.
Weiter wird ein neues itcs, einschließlich VDV 453/454-Schnittstellen, Anschlusssicherung und Integration der DFI-Anzeigen an den Haltestellen ausgeschrieben.
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe ein Absehen von der Losvergabe begründen und die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Die Einzelheiten sind den Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe ein Absehen von der Losvergabe begründen und die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Die Einzelheiten sind den Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Die Ausbaustufe 1 (Bordrechner als IBIS-Master mit Verkaufsfunktion; TFT-Monitore) muss bis Dezember 2020 in Betrieb gehe
Die Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH (VHP) betreibt im Landkreis Hameln-Pyrmont und in Randgebieten angrenzender Landkreise Linienverkehr vom Betriebsstandort Hameln und einer Abstellanlage in Bad Pyrmont. Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Hameln-Pyrmont, der gleichzeitig ÖPNV-Aufgabenträger ist. Die Stadt Hameln ist eine kreisangehörende Stadt.
Die Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH (VHP) betreibt im Landkreis Hameln-Pyrmont und in Randgebieten angrenzender Landkreise Linienverkehr vom Betriebsstandort Hameln und einer Abstellanlage in Bad Pyrmont. Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Hameln-Pyrmont, der gleichzeitig ÖPNV-Aufgabenträger ist. Die Stadt Hameln ist eine kreisangehörende Stadt.
Die VHP betreibt mit ca. 135 Linienbusse, eigene und die der Subunternehmer, 23 Linien. Den Schwerpunkt bilden dabei 6 Stadtbuslinien, die überwiegend im 30-Minuten-Takt fahren.
Das vorhandene itcs (Intermodal Transport Control System) wird erneuert. Mit dem neuen itcs werden VDV 453/454-Schnittstellen zur ZDD, interne Anschlusssicherung und eine zentrale Steuerung aller Informationskanäle der Fahrgastinformation (DFI-Anzeigen, App ...) realisiert.
Das vorhandene itcs (Intermodal Transport Control System) wird erneuert. Mit dem neuen itcs werden VDV 453/454-Schnittstellen zur ZDD, interne Anschlusssicherung und eine zentrale Steuerung aller Informationskanäle der Fahrgastinformation (DFI-Anzeigen, App ...) realisiert.
Neue Bordrechner/Elektronische Fahrausweisdrucker (BR) mit einer deutlich höheren Leistungsfähigkeit, ersetzen die mehr als 10 Jahre alten Bordrechner und bilden die Basis für eine erweiterte Funktionalität. Neben der Nutzung der bisherigen Funktionen in einer höheren und erweiterten Qualität erlauben die neu zu beschaffenden Bordrechner auch die Einführung neuer Funktionen.
Neue Bordrechner/Elektronische Fahrausweisdrucker (BR) mit einer deutlich höheren Leistungsfähigkeit, ersetzen die mehr als 10 Jahre alten Bordrechner und bilden die Basis für eine erweiterte Funktionalität. Neben der Nutzung der bisherigen Funktionen in einer höheren und erweiterten Qualität erlauben die neu zu beschaffenden Bordrechner auch die Einführung neuer Funktionen.
Der BR bildet die zentrale Komponente im Fahrzeug, in dem die aktuellen Fahrpläne, Streckenelemente und Routen des Linienverkehrs bzw. Verkehrsnetzes hinterlegt sind. Er ermittelt eigenständig den aktuellen Fahrzeugstandort und vergleicht diesen mit dem SOLL-Standort zum aktuellen Zeitpunkt.
Der BR bildet die zentrale Komponente im Fahrzeug, in dem die aktuellen Fahrpläne, Streckenelemente und Routen des Linienverkehrs bzw. Verkehrsnetzes hinterlegt sind. Er ermittelt eigenständig den aktuellen Fahrzeugstandort und vergleicht diesen mit dem SOLL-Standort zum aktuellen Zeitpunkt.
Zur optimalen Darstellung der Fahrgastinformation im Fahrzeug werden Monitore im stretched Design beschafft. Hier können auf einem Monitor die jeweils aktuelle Haltestelle und die nächstfolgenden Haltestellen („Perlschnur") sowie ein Haltewunsch angezeigt werden. Auf der rechten Monitorseite werden zusätzlich Anschlüsse mit IST-Zeiten („Rückkanal") oder anderweitige Informationen, wie Umleitungen bei Baustellen, dargestellt.
Zur optimalen Darstellung der Fahrgastinformation im Fahrzeug werden Monitore im stretched Design beschafft. Hier können auf einem Monitor die jeweils aktuelle Haltestelle und die nächstfolgenden Haltestellen („Perlschnur") sowie ein Haltewunsch angezeigt werden. Auf der rechten Monitorseite werden zusätzlich Anschlüsse mit IST-Zeiten („Rückkanal") oder anderweitige Informationen, wie Umleitungen bei Baustellen, dargestellt.
Über das öffentliche Mobilfunknetz M2M der Telekom Deutschland steuert der BR den Datenaustausch mit den zentralen Hintergrundsystemen für Vertrieb und itcs. Das vorhandene System IVU.fare soll weitergenutzt und integriert werden. Neben den Prozessdaten BR - itcs erfolgt die Versorgung mit Fahrplan- und Tarifdaten sowie die Entsorgung u. a. von betrieblichen Daten und Fahrausweisverkaufsschichten.
Über das öffentliche Mobilfunknetz M2M der Telekom Deutschland steuert der BR den Datenaustausch mit den zentralen Hintergrundsystemen für Vertrieb und itcs. Das vorhandene System IVU.fare soll weitergenutzt und integriert werden. Neben den Prozessdaten BR - itcs erfolgt die Versorgung mit Fahrplan- und Tarifdaten sowie die Entsorgung u. a. von betrieblichen Daten und Fahrausweisverkaufsschichten.
Im Fahrzeug kommuniziert der BR mit weiteren Komponenten und Geräten. Insbesondere werden diverse Fahrzeugsignale eingelesen und ausgewertet sowie Komponenten zur optischen und akustischen Fahrgastinformation gesteuert. Der BR nutzt IBIS und IBIS-IP vollumfänglich sowie leistungsfähige Techniken für die Steuerung der TFT-Monitore. Neue Fahrzeuge werden zudem mit einer Fahrgastzähleinrichtung ausgerüstet (Lieferung nicht Gegenstand der Ausschreibung), die bezüglich der Daten wie Linie, Fahrt, Haltestelle etc. vom BR mit Daten versorgt wird.
Im Fahrzeug kommuniziert der BR mit weiteren Komponenten und Geräten. Insbesondere werden diverse Fahrzeugsignale eingelesen und ausgewertet sowie Komponenten zur optischen und akustischen Fahrgastinformation gesteuert. Der BR nutzt IBIS und IBIS-IP vollumfänglich sowie leistungsfähige Techniken für die Steuerung der TFT-Monitore. Neue Fahrzeuge werden zudem mit einer Fahrgastzähleinrichtung ausgerüstet (Lieferung nicht Gegenstand der Ausschreibung), die bezüglich der Daten wie Linie, Fahrt, Haltestelle etc. vom BR mit Daten versorgt wird.
Die Kommunikation zwischen itcs und den BR im Fahrzeug soll für Daten und Sprache ausgelegt werden. Neben VoIP muss die GSM-Telefonie als Rückfallebene bereitgestellt werden.
Beginnend mit der aktuellen Fahrzeugneubeschaffung, im Nachgang auch alle anderen Linienbusse, wird das System „ivantoCore" der Firma GeoMobile nachgerüstet und vom BR gesteuert. Bei der Fahrzeugverkabelung ist hierbei zu beachten, dass der Kabelbaum für dieses System ebenfalls in die Fahrzeuge verlegt werden muss.
Beginnend mit der aktuellen Fahrzeugneubeschaffung, im Nachgang auch alle anderen Linienbusse, wird das System „ivantoCore" der Firma GeoMobile nachgerüstet und vom BR gesteuert. Bei der Fahrzeugverkabelung ist hierbei zu beachten, dass der Kabelbaum für dieses System ebenfalls in die Fahrzeuge verlegt werden muss.
Der neue EFAD ermöglicht auch die Nutzung neuer Fahrausweisverkaufs- und Prüftechniken, die ein eTicketing über NFC/RFID-fähige Nutzermedien sowie 2D-Barcodeleser ermöglichen. Die Gästekarte der Staatsbäder Bad Pyrmont und Bad Münder mit nahezu 1 Mio. Übernachtungen p. a. ist zu kontrollieren.
Der neue EFAD ermöglicht auch die Nutzung neuer Fahrausweisverkaufs- und Prüftechniken, die ein eTicketing über NFC/RFID-fähige Nutzermedien sowie 2D-Barcodeleser ermöglichen. Die Gästekarte der Staatsbäder Bad Pyrmont und Bad Münder mit nahezu 1 Mio. Übernachtungen p. a. ist zu kontrollieren.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
In der Leistungsbeschreibung sind im Lastenheft (Anforderungen) und im Leistungsverzeichnis (Preisblatt) optionale Leistungen als solche gekennzeichnet.
Bereits auf das erste Angebot kann der Zuschlag erteilt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch entsprechende Eigenerklärung oder einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Sofern lediglich die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt wird, behält sich der Auftraggeber eine entsprechende Aufforderung zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch entsprechende Eigenerklärung oder einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Sofern lediglich die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt wird, behält sich der Auftraggeber eine entsprechende Aufforderung zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung vor.
c) Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung durch entsprechende Eigenerklärung oder einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Sofern lediglich die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt wird, behält sich der Auftraggeber eine entsprechende Aufforderung zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung durch entsprechende Eigenerklärung oder einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Sofern lediglich die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt wird, behält sich der Auftraggeber eine entsprechende Aufforderung zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung vor.
Mindeststandards:
Zu b) Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert)
Zu c) Deckungssumme für Vermögenshaftpflichtversicherung in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben (falls zutreffend):
— Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV),
— Erklärung zum Nachunternehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
— Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (§ 36 Abs. 1 VgV),
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV).
— Textliche Darstellung des zur Verfügung stehenden Materials und Personals, aus der hervorgeht, auf welche Weise der Bieter den beschriebenen Leistungsumfang (vgl. diese EU-Bekanntmachung als auch die Vergabeunterlagen aus Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung) zu erbringen gedenkt und welches Backup-Konzept bei technischen Problemen oder personellen Ausfällen vorgesehen ist.
— Textliche Darstellung des zur Verfügung stehenden Materials und Personals, aus der hervorgeht, auf welche Weise der Bieter den beschriebenen Leistungsumfang (vgl. diese EU-Bekanntmachung als auch die Vergabeunterlagen aus Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung) zu erbringen gedenkt und welches Backup-Konzept bei technischen Problemen oder personellen Ausfällen vorgesehen ist.
Mindeststandards:
Nach Vorgabe der Teilnahmebedingungen müssen in den Themenblöcken 1 bis 4 mindestens 3 Referenzen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist erbracht, wenn in den Themenblöcken 1 bis 4 mindestens jeweils ein Unterkriterium angekreuzt ist.
Nach Vorgabe der Teilnahmebedingungen muss in den Themenblöcken 5 bis 6 mindestens eine Referenz nachgewiesen werden. Der Nachweis ist erbracht, wenn in den Themenblöcken 5 bis 6 mindestens jeweils ein Unterkriterium angekreuzt ist.
1) Fahrzeuggerät;
2) Vertriebssystem;
3) Fahrplandatenimport über VDV 452;
4) Kommunikation Leitsystem itcs;
5) eTicket nach VDV-KA;
6) eTicket ohne VDV-KA.
Zulässig sind Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren (2015-2019), wobei die Referenz in diesem Zeitraum begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen wurde. Mindestens ein Referenzprojekt muss in diesem Zeitraum abgenommen worden sein. Der Nachweis durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Zulässig sind Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren (2015-2019), wobei die Referenz in diesem Zeitraum begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen wurde. Mindestens ein Referenzprojekt muss in diesem Zeitraum abgenommen worden sein. Der Nachweis durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Referenzprojekte müssen min. 100 Fahrzeuge und ein ITCS umfassen.
Es ist nicht notwendig, dass alle Anforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
Maximal sieben Referenzen werden angerechnet.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen und abzuschließendem EVB-IT Vertrag
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen und abzuschließendem EVB-IT Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §…
… 123 GWB,
… 124 GWB,
— Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB – falls zutreffend,
— Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:
— Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
— Erklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend,
— Verpflichtungserklärung Tariftreue,
— Scientology-Schutzerklärung,
— Kernarbeitsnormenverordnung,
— Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle prüft, inwiefern die Bewerber form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und die in den Teilnahmedingungen bzw. der EU-Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen beigebracht haben. Stellt die Vergabestelle für mehr als 5 Bewerber die Eignung fest, erfolgt die Auswahl der Bewerber auf Grund der eingereichten Referenzen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle prüft, inwiefern die Bewerber form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und die in den Teilnahmedingungen bzw. der EU-Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen beigebracht haben. Stellt die Vergabestelle für mehr als 5 Bewerber die Eignung fest, erfolgt die Auswahl der Bewerber auf Grund der eingereichten Referenzen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Der Auswahlmechanismus kann den Teilnahmebedingungen entnommen werden, die unter Ziffer I.3) zugänglich sind.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMDMZ7/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Martini Mogg Vogt Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 23
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Kontaktperson: Vergabedezernat
Telefon: +49 228184379813📞
Fax: +49 228184379871 📠
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.mmv-recht.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen herunterladen. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen.
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen herunterladen. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen.
B) Vergabeunterlagen
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Die Anforderungen an die Leistung werden in den Verhandlungsrunden unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze weiter entwickelt.
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Die Anforderungen an die Leistung werden in den Verhandlungsrunden unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze weiter entwickelt.
Die verbindlichen Unterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bereitgestellt. Die Überarbeitung kann sich auch auf die Kennzeichnung als Option bzw. als MUSS- oder SOLL-Kriterium, einschließlich der erreichbaren Punktzahl, beziehen.
Die verbindlichen Unterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bereitgestellt. Die Überarbeitung kann sich auch auf die Kennzeichnung als Option bzw. als MUSS- oder SOLL-Kriterium, einschließlich der erreichbaren Punktzahl, beziehen.
C) Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDMZ7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 249-619614 (2019-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VHP BR - Erstangebot
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/Fahrausweisdrucker) und einem Vertriebshintergrundsystem. Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Fahrgastinformationsbildschirme ergänzen die Fahrzeugausrüstung.
Mit analogen Funktelegrammen steuert der Bordrechner Vorrangschaltungen an den LSA.
Weiter wird ein neues itcs, einschließlich VDV 453/454-Schnittstellen, Anschlusssicherung und Integration der DFI-Anzeigen an den Haltestellen ausgeschrieben.
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe ein Absehen von der Losvergabe begründen und die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Die Einzelheiten sind den Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Die Ausbaustufe 1 (Bordrechner als IBIS-Master mit Verkaufsfunktion; TFT-Monitore) muss bis Dezember 2020 in Betrieb gehe
Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/Fahrausweisdrucker) und einem Vertriebshintergrundsystem. Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Fahrgastinformationsbildschirme ergänzen die Fahrzeugausrüstung.
Mit analogen Funktelegrammen steuert der Bordrechner Vorrangschaltungen an den LSA.
Weiter wird ein neues itcs, einschließlich VDV 453/454-Schnittstellen, Anschlusssicherung und Integration der DFI-Anzeigen an den Haltestellen ausgeschrieben.
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe ein Absehen von der Losvergabe begründen und die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Die Einzelheiten sind den Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Die Ausbaustufe 1 (Bordrechner als IBIS-Master mit Verkaufsfunktion; TFT-Monitore) muss bis Dezember 2020 in Betrieb gehe
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das gegenständliche Vergabeverfahren musste aufgehoben werden. Nach § 57 SektVO kann ein Vergabeverfahren kann ganz oder bei Losvergabe für einzelne Lose aufgehoben werden oder im Fall eines Verhandlungsverfahrens eingestellt werden. In diesen Fällen hat der Auftraggeber den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen unverzüglich die Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens und die Gründe hierfür in Textform mitzuteilen.
Vorliegend ist kein Angebot eingegangen, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. § 63 Nr. 1 VgV sieht die Aufhebung des Vergabeverfahrens ausdrücklich vor, sofern kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Dies gilt erst recht für Auftragsvergaben nach der SektVO. Eine Einschränkung ist nur dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber nach § 51 Abs. 2 SektVO im Rahmen ordnungsgemäßer Ermessensausübung gehalten ist, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Dies ist vorliegend aber nicht möglich. Da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, das Vergabeverfahren einzustellen (aufzuheben).
Der öffentliche Auftraggeber prüft derzeit, inwiefern das Vergabeverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SektVO fortgeführt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden; ein Angebot gilt als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann. Wie § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV verlangt auch § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO nicht, dass der Auftraggeber sämtliche geeigneten Bieter/Bewerber des vorangegangenen Verfahrens in das weitere Verfahren einzubeziehen hat. Er darf stattdessen sogar Wirtschaftsteilnehmer im Folgeverfahren zulassen, die sich zuvor nicht an dem Vergabeverfahren beteiligt haben. Eine dem § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 lit. b VOB/A entsprechende Einschränkung enthalten Art. 50 lit. a RL (EU) 2014/25 und § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO nämlich nicht.
Der Auftraggeber ist seinen Verpflichtungen aus § 57 SektVO damit umfassend nachgekommen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMD0W7
Das gegenständliche Vergabeverfahren musste aufgehoben werden. Nach § 57 SektVO kann ein Vergabeverfahren kann ganz oder bei Losvergabe für einzelne Lose aufgehoben werden oder im Fall eines Verhandlungsverfahrens eingestellt werden. In diesen Fällen hat der Auftraggeber den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen unverzüglich die Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens und die Gründe hierfür in Textform mitzuteilen.
Vorliegend ist kein Angebot eingegangen, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. § 63 Nr. 1 VgV sieht die Aufhebung des Vergabeverfahrens ausdrücklich vor, sofern kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Dies gilt erst recht für Auftragsvergaben nach der SektVO. Eine Einschränkung ist nur dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber nach § 51 Abs. 2 SektVO im Rahmen ordnungsgemäßer Ermessensausübung gehalten ist, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Dies ist vorliegend aber nicht möglich. Da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, das Vergabeverfahren einzustellen (aufzuheben).
Der öffentliche Auftraggeber prüft derzeit, inwiefern das Vergabeverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SektVO fortgeführt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden; ein Angebot gilt als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann. Wie § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV verlangt auch § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO nicht, dass der Auftraggeber sämtliche geeigneten Bieter/Bewerber des vorangegangenen Verfahrens in das weitere Verfahren einzubeziehen hat. Er darf stattdessen sogar Wirtschaftsteilnehmer im Folgeverfahren zulassen, die sich zuvor nicht an dem Vergabeverfahren beteiligt haben. Eine dem § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 lit. b VOB/A entsprechende Einschränkung enthalten Art. 50 lit. a RL (EU) 2014/25 und § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO nämlich nicht.
Der Auftraggeber ist seinen Verpflichtungen aus § 57 SektVO damit umfassend nachgekommen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMD0W7
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/Fahrausweisdrucker) und einem Vertriebshintergrundsystem. Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Fahrgastinformationsbildschirme ergänzen die Fahrzeugausrüstung.
Der Auftraggeber beschafft ein neues Vertriebssystem, bestehend aus einem Fahrzeuggerät (Bordrechner/Fahrausweisdrucker) und einem Vertriebshintergrundsystem. Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Fahrgastinformationsbildschirme ergänzen die Fahrzeugausrüstung.
Das vorhandene itcs (Intermodal Transport Control System) wird erneuert. Mit dem neuen itcs werden VDV 453/454-Schnittstellen zur ZDD, interne Anschlusssicherung und eine zentrale Steuerung aller Informationskanäle der Fahrgastinformation (DFI-Anzeigen, App …) realisiert.
Das vorhandene itcs (Intermodal Transport Control System) wird erneuert. Mit dem neuen itcs werden VDV 453/454-Schnittstellen zur ZDD, interne Anschlusssicherung und eine zentrale Steuerung aller Informationskanäle der Fahrgastinformation (DFI-Anzeigen, App …) realisiert.
Zur optimalen Darstellung der Fahrgastinformation im Fahrzeug werden Monitore im stretched Design beschafft. Hier können auf einem Monitor die jeweils aktuelle Haltestelle und die nächstfolgenden Haltestellen („Perlschnur“) sowie ein Haltewunsch angezeigt werden. Auf der rechten Monitorseite werden zusätzlich Anschlüsse mit IST-Zeiten („Rückkanal“) oder anderweitige Informationen, wie Umleitungen bei Baustellen, dargestellt.
Zur optimalen Darstellung der Fahrgastinformation im Fahrzeug werden Monitore im stretched Design beschafft. Hier können auf einem Monitor die jeweils aktuelle Haltestelle und die nächstfolgenden Haltestellen („Perlschnur“) sowie ein Haltewunsch angezeigt werden. Auf der rechten Monitorseite werden zusätzlich Anschlüsse mit IST-Zeiten („Rückkanal“) oder anderweitige Informationen, wie Umleitungen bei Baustellen, dargestellt.
Über das öffentliche Mobilfunknetz M2M der Telekom Deutschland steuert der BR den Datenaustausch mit den zentralen Hintergrundsystemen für Vertrieb und itcs. Das vorhandene System IVU.fare soll weitergenutzt und integriert werden. Neben den Prozessdaten BR – itcs erfolgt die Versorgung mit Fahrplan- und Tarifdaten sowie die Entsorgung u. a. von betrieblichen Daten und Fahrausweisverkaufsschichten.
Über das öffentliche Mobilfunknetz M2M der Telekom Deutschland steuert der BR den Datenaustausch mit den zentralen Hintergrundsystemen für Vertrieb und itcs. Das vorhandene System IVU.fare soll weitergenutzt und integriert werden. Neben den Prozessdaten BR – itcs erfolgt die Versorgung mit Fahrplan- und Tarifdaten sowie die Entsorgung u. a. von betrieblichen Daten und Fahrausweisverkaufsschichten.
Beginnend mit der aktuellen Fahrzeugneubeschaffung, im Nachgang auch alle anderen Linienbusse, wird das System „ivantoCore“ der Firma GeoMobile nachgerüstet und vom BR gesteuert. Bei der Fahrzeugverkabelung ist hierbei zu beachten, dass der Kabelbaum für dieses System ebenfalls in die Fahrzeuge verlegt werden muss.
Beginnend mit der aktuellen Fahrzeugneubeschaffung, im Nachgang auch alle anderen Linienbusse, wird das System „ivantoCore“ der Firma GeoMobile nachgerüstet und vom BR gesteuert. Bei der Fahrzeugverkabelung ist hierbei zu beachten, dass der Kabelbaum für dieses System ebenfalls in die Fahrzeuge verlegt werden muss.
Der neue EFAD ermöglicht auch die Nutzung neuer Fahrausweisverkaufs- und Prüftechniken, die ein eTicketing über NFC/RFID-fähige Nutzermedien sowie 2D-Barcodeleser ermöglichen. Die Gästekarte der Staatsbäder Bad Pyrmont und Bad Münder mit nahezu 1 Mio. Übernachtungen p.a. ist zu kontrollieren.
Der neue EFAD ermöglicht auch die Nutzung neuer Fahrausweisverkaufs- und Prüftechniken, die ein eTicketing über NFC/RFID-fähige Nutzermedien sowie 2D-Barcodeleser ermöglichen. Die Gästekarte der Staatsbäder Bad Pyrmont und Bad Münder mit nahezu 1 Mio. Übernachtungen p.a. ist zu kontrollieren.
Referenz Zusätzliche Informationen
Das gegenständliche Vergabeverfahren musste aufgehoben werden. Nach § 57 SektVO kann ein Vergabeverfahren kann ganz oder bei Losvergabe für einzelne Lose aufgehoben werden oder im Fall eines Verhandlungsverfahrens eingestellt werden. In diesen Fällen hat der Auftraggeber den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen unverzüglich die Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens und die Gründe hierfür in Textform mitzuteilen.
Das gegenständliche Vergabeverfahren musste aufgehoben werden. Nach § 57 SektVO kann ein Vergabeverfahren kann ganz oder bei Losvergabe für einzelne Lose aufgehoben werden oder im Fall eines Verhandlungsverfahrens eingestellt werden. In diesen Fällen hat der Auftraggeber den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen unverzüglich die Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens und die Gründe hierfür in Textform mitzuteilen.
Vorliegend ist kein Angebot eingegangen, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. § 63 Nr. 1 VgV sieht die Aufhebung des Vergabeverfahrens ausdrücklich vor, sofern kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Dies gilt erst recht für Auftragsvergaben nach der SektVO. Eine Einschränkung ist nur dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber nach § 51 Abs. 2 SektVO im Rahmen ordnungsgemäßer Ermessensausübung gehalten ist, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Dies ist vorliegend aber nicht möglich. Da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, das Vergabeverfahren einzustellen (aufzuheben).
Vorliegend ist kein Angebot eingegangen, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. § 63 Nr. 1 VgV sieht die Aufhebung des Vergabeverfahrens ausdrücklich vor, sofern kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Dies gilt erst recht für Auftragsvergaben nach der SektVO. Eine Einschränkung ist nur dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber nach § 51 Abs. 2 SektVO im Rahmen ordnungsgemäßer Ermessensausübung gehalten ist, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Dies ist vorliegend aber nicht möglich. Da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, das Vergabeverfahren einzustellen (aufzuheben).
Der öffentliche Auftraggeber prüft derzeit, inwiefern das Vergabeverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SektVO fortgeführt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden; ein Angebot gilt als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann. Wie § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV verlangt auch § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO nicht, dass der Auftraggeber sämtliche geeigneten Bieter/Bewerber des vorangegangenen Verfahrens in das weitere Verfahren einzubeziehen hat. Er darf stattdessen sogar Wirtschaftsteilnehmer im Folgeverfahren zulassen, die sich zuvor nicht an dem Vergabeverfahren beteiligt haben. Eine dem § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 lit. b VOB/A entsprechende Einschränkung enthalten Art. 50 lit. a RL (EU) 2014/25 und § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO nämlich nicht.
Der öffentliche Auftraggeber prüft derzeit, inwiefern das Vergabeverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SektVO fortgeführt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden; ein Angebot gilt als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann. Wie § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV verlangt auch § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO nicht, dass der Auftraggeber sämtliche geeigneten Bieter/Bewerber des vorangegangenen Verfahrens in das weitere Verfahren einzubeziehen hat. Er darf stattdessen sogar Wirtschaftsteilnehmer im Folgeverfahren zulassen, die sich zuvor nicht an dem Vergabeverfahren beteiligt haben. Eine dem § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 lit. b VOB/A entsprechende Einschränkung enthalten Art. 50 lit. a RL (EU) 2014/25 und § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO nämlich nicht.
Der Auftraggeber ist seinen Verpflichtungen aus § 57 SektVO damit umfassend nachgekommen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMD0W7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,