Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate zum bekannt gemachten Zeitpunkt des Eröffnungstermins) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des
Berufsregisters ihres Herkunftslandes.
b) Erklärung der Bewerber, dass
aa) sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens nicht nach
—— § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG,
—— § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
—— §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
—— § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches.
Zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind,
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat,
cc) sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind,
dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht.
c) Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft; Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können eine gleichwertige Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
d) Erklärung der Bewerber, dass
aa) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
bb) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
cc) die verantwortlich mit dem Projekt befassten Personen keine schweren Verfehlungen begangen haben, hierzu zählen insbesondere die in § 6 EG Absatz 3 Nr. 1 VOB/A aufgeführten Tatbestände;
dd) sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.
e) Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer entsprechenden
Betriebshaftpflichtversicherung.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Erklärungen der Bewerber, die in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
g) Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
i) Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffern III.1.2 und III.1.3 auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, hat er die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
j) Nachweis der Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft
k) Vorlage der aktuellen Freistellungsbescheinigung
l) falls vorhanden, der Präqualifizierungsnachweis; ansonsten die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
m) Eigenerklärung oder aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister.