Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung der Ladeinfrastruktur zur Schnellladung von Elektrobussen am eBus-Port
eBus-Port Ladeinfrastruktur”
Produkte/Dienstleistungen: Aufladegeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Errichtung der Ladeinfrastruktur zur Schnellladung von Elektrobussen am eBus-Port.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufladegeräte📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg errichtet auf ihrem Betriebsgelände eine neue Abstellanlage in offener Car Port Bauweise, im Folgenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg errichtet auf ihrem Betriebsgelände eine neue Abstellanlage in offener Car Port Bauweise, im Folgenden eBus-Port genannt, zur Abstellung und Ladung von 39 Elektrobussen. Für diesen eBus-Port wird eine vollumfängliche Ladeinfrastruktur ab dem Anschluss an das 20kV Mittelspannungsnetz gefordert. Das umfasst insbesondere die Mittelspannungsschaltanlage, Transformatoren, Niederspannungsschaltanlage, Ladegeräte, Verkabelung und sämtliche notwendige Peripherie. Die gesamte Ladeinfrastruktur ist als schlüsselfertiges und autark voll funktionsfähiges Gesamtsystem zu projektieren, zu liefern, zu errichten und betriebsbereit an den AG zu übergeben. Die Mittelspannungstechnik ist nahe der Grundstücksgrenze in einer geeigneten Einhausung zu errichten. Transformatoren und Niederspannungsverteilung ebenfalls in geeigneter Einhausung sowie die Ladegeräte sind innerhalb der „Technikinseln" des eBus-Ports mit geeigneter Unterkonstruktion zu errichten. Jeder Stellplatz des eBus-Ports ist mit einem DC-Ladekabel mit CCS Typ 2 Ladestecker auszustatten, der eine Ladeleistung von 150 kW ermöglicht. Die Gleichzeitigkeit der Ladungen wird netzseitig durch eine maximale Wirkleistung von ca. 3 MW für die Ladegeräte begrenzt. Deshalb wird eine Konfiguration von Ladegeräten gefordert, bei der je 2 Ladepunkte von einem 150 kW-Ladegerät sequentiell versorgt werden. Die Verteilung der Komponenten auf die beiden Technikinseln ist hinsichtlich Wartungskonzept, Funktionalität, Kabellängen, Flächenbedarf, etc. sinnvoll zu konzipieren. Es ist außerdem ein Notabschaltkonzept der gesamten Anlage zu realisieren. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur und insbesondere der energietechnischen Komponenten ist mit der Errichtung des eBus-Ports zu koordinieren. Für die Nutzung der Ladeinfrastruktur ist diese mit einem grundlegenden Steuerungs- und Monitoringsystem zur möglichen späteren Einbindung in ein Betriebshofmanagement- sowie ein Last- und Lademanagementsystem auszustatten. Der minimale Funktionsumfang dieser Software ist in dieser Leistungsbeschreibung definiert. Bei Angebotsabgabe ist ein geeignetes technisches Gesamtkonzept gemäß aller derzeit geltenden Vorschriften (VDE, DIN, EN, etc.) sowie dem aktuellen Stand der Technik mit sämtlichen technischen Spezifikationen beizufügen und zu erläutern. Dazu gehören Pläne aus denen Lage und Dimensionierung aller wesentlichen Komponenten und deren technische Spezifikationen hervorgehen sowie eine Beschreibung der Funktionsumfänge.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall (Gewichtung 2 %);
2) Bestätigung von Deutsch als Projektsprache (Gewichtung 2 %);
3) Bestätigung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall (Gewichtung 2 %);
2) Bestätigung von Deutsch als Projektsprache (Gewichtung 2 %);
3) Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal (Gewichtung 2 %);
4) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt (Gewichtung 2 %);
5) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Gewichtung 2 %).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6) Haftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestdeckung 1 000 000 EUR oder die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Haftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestdeckung 1 000 000 EUR oder die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung in dieser Höhe abzuschließen bereit ist (Muss-Kriterium);
7) Eigenauskunft Kreditfähigkeit (z. B. Creditreform) (Gewichtung 9 %);
8) Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt(Gewichtung 3 %);
9) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt(Gewichtung 3 %).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“10) 2 qualifizierte Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in vergleichbaren Objekten (nicht älter als 5 Jahre)mit folgenden Angaben (Summe Gewichtung für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
10) 2 qualifizierte Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in vergleichbaren Objekten (nicht älter als 5 Jahre)mit folgenden Angaben (Summe Gewichtung für 2 Referenzen 75 %, gewertet werden nur vergleichbare Referenzen):
a) Bezeichnung des Objektes (Gewichtung je Referenz 1,5 %);
b) Auftraggeber/Referenzgeber (Gewichtung je Referenz 1,5 %);
c) Angabe der vertraglichen Bindung ((Hauptauftragnehmer (Gewichtung je Referenz 7,5 %), Arge-Partner (Gewichtung je Referenz 5,0 %) oder Nachunternehmer (Gewichtung je Referenz 2,5 %));
d) Ort der Ausführung (Gewichtung je Referenz 1,5 %);
e) Ausführungszeiten (Leistungsbeginn, Fertigstellung) (Gewichtung je Referenz 1,5 %);
f) Stichwortartige Benennung des erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges und der Angabe der ausgeführten Mengen ((überdurchschnittlich (Gewichtung je Referenz 15 %), durchschnittlich (Gewichtung je Referenz 7,5 %), unterdurchschnittlich (Gewichtung je Referenz 2,5 %));
g) Auftragswert (Gewichtung je Referenz 1,5 %);
h) Beschreibung der besonderen Anforderungen ((überdurchschnittlich (Gewichtung je Referenz 7,5 %), durchschnittlich (Gewichtung je Referenz 5,0 %), unterdurchschnittlich (Gewichtung je Referenz 2,5 %)) Zwischenwerte werden interpoliert.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-27
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981-531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 251-622627 (2019-12-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Zentralbereich Einkauf, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg
Kontaktperson: Herr Klaus Kutka
Telefon: +49 91180258405📞
Fax: +49 9118028858405 📠
URL: http://www.vag.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung der Ladeinfrastruktur zur Schnellladung von Elektrobussen am eBus-Port” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg
DEUTSCHLAND
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 251-622627
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1000147692
Titel: Ladeinfrastruktur eBus-Port
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-05 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 118-287633 (2020-06-17)