Beschreibung der Beschaffung
Die Baumaßnahme umfasst die Neuerrichtung einer Abschiebehafteinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Marinekaserne in 22348 Glückstadt, Am Neuendeich 50.
Die vorhandenen Strukturen der ehemaligen Kaserne sollen nur partiell angepasst werden. Im Wesentlichen werden die vorhandenen Erschließungstrassen weiter genutzt, haben jedoch einen Sanierungsbedarf und sind z. T. in der Höhenlage anzupassen.
Im Vorfeld des Torhauses wird eine Stellplatzanlage für 27 PKW hergestellt. Weitere 73 Stellplätze werden westlich der Abschiebehafteinrichtung untergebracht.
Für Besucher ist ein neuer barrierefreier Zugang geplant. Hier soll auch die Möglichkeit geschaffen werden Fahrräder oder Kinderwagen, etc. abzustellen. Die Planung für den Entrée-Bereich ist noch denkmalrechtlich abzustimmen.
Die Sicherung des Geländes erfolgt durch eine ca. 550 m lange Umwehrung, bestehend aus einem Sicherheits- und Vorfeldzaun sowie einer 6 m hohen Mauer. Die Umwehrung und weitere Sicherheitstechnik ist nicht Teil der Planungsleistung. Dennoch sind vor allem hier planungsrelevante Schnittstellen zu erwarten.
Untergebrachte können sich tagsüber in Freistundenhöfen aufhalten. Wege, eine zurückhaltende Bepflanzung, Sitzgelegenheiten und ein Sportangebot sollen die Aufenthaltsqualität steigern und zur Entspannung/bzw. zum Ausgleich beitragen.
Die Freistundenhöfe werden zusätzlich durch einen Sicherheitszaun eingefasst. Bei Bedarf wird der Zaun in Teilbereichen mit einem Sichtschutz versehen.
Für ein erweitertes Bewegungsangebot, soll die Errichtung eines multifunktionalen Kleinspielfeldes geprüft werden.
Alle Vegetationsflächen werden als Rasenflächen ausgebildet. Ausnahmen bilden nur kleinere Bereiche in den Freistundenhöfen, die mit niedrigen Pflanzen abwechslungsreicher gestaltet werden.
Die Einfassung der Freistundenhöfe durch Sicherheitszäune ist nicht Teil der Planungsleistung. Aber auch hier sind planungsrelevante Schnittstellen zum Zaun-Errichter zu erwarten ebenso im Zuwegungsbereich der Gebäude zum Hochbauplaner.
Die Schnittstellen sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Folgende Leistungen sind zu erbringen: Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 4, § 47 Verkehrsanlagen, LPH 3-8, anrechenbare Kosten ca. 1 350 000,00 EUR netto (davon KG 300 ca. 1 240 000,00 EUR/KG 400 ca. 110 000,00 EUR)
Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 39 Freianlagen, LPH 3-8, anrechenbare Kosten ca. 650 000,00 EUR netto.
Gegenstand der Planung sind folgende Inhalte:
— befestigte Flächen,
— Sport- und Bewegungsflächen,
— Rasen- und Pflanzflächen,
— Rampen, Treppen und Stützwände,
— Ausstattungselemente,
— Geräteschuppen,
— Technische Anlagen,
— Abbrucharbeiten,
— Anpassung der Neuplanung an die vorhandene Infrastruktur,
— Regenwasserentwässerung.
—— Vorlage FU-Bau: 1.2.2020,
—— Baubeginn: 1.10.2020,
—— Ende der Bauzeit: 1.09.2021,
—— Bauübergabe: 1.10.2021.