Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1a) Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formblatt 124_LD gem. § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. §§ 123 und 124 GWB (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre (Abweichung zu VHB-Formblatt 124_LD, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft)
1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis
2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
2b) die Namen der Nachunternehmer
2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen)
3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung,
Dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
6) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung;
7) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
Die Nachweise zu Ziffern (2a), (3) sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen innerhalb der vom Auftraggeber festgesetzten Frist einzureichen. Angebote, bei denen Erklärungen oder Nachweise auf einmalige Anforderung nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt werden, werden ausgeschlossen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind (elektronischer EEE-Dienst siehe:
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de).
Soweit Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor,
Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise spätestens auf Verlangen vorzulegen.
Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen (siehe Informationssystem eCERTIS unter
https://ec.europa.eu/tools/ecertis/search).
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen.