Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es sind die der Veröffentlichung beigefügten Bewerbungsformulare zu verwenden.
Einzureichen sind:
1. Es ist die Anzahl der zur Zeit Beschäftigten und die Anzahl des zu dessen Zeit beschäftigten Fachpersonals in der zu planenden Fachrichtung mitzuteilen.
2. Es ist der Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen für die Pflicht-Referenz 1 zu erbringen. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar.
Pflicht-Referenz 1: Objektplanungsleistung Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013
Mindestkriterien: abgeschlossenes Bauvorhaben eines Neubaus; Fertigstellung: nach 01.01.2008 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens III analog § 35 HOAI 2013;
Folgende Angaben sind zu Referenz 1 gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum;
f) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens Honorarzone III analog § 35 HOAI 2013 entsprach;
g) Angabe, ob das Referenzobjekt ein Sonderbau analog §2 (4) SächsBO ist;
h) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens in Gebäudeklasse 4 gem. § 2, (3) SächsBO einzuordnen ist;
i) Angabe zu den erbrachten Leistungsphasen analog § 34 HOAI 2013 für das Referenzobjekt;
j) Angabe, welche Bauwerkskosten (KG 300+400), netto für das Referenzobjekt entstanden sind;
k) Angabe, ob das Referenzobjekt als Schulbau einzuordnen ist;
m) textliche und bildliche Darstellung (Fotografien) des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4 oder A3.
3. Es ist der Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen für die Pflicht-Referenz 2 zu erbringen. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar.
Pflicht-Referenz 2: Objektplanungsleistung Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013
Mindestkriterien: abgeschlossenes Bauvorhaben eines Sanierungsobjektes; Fertigstellung: nach 01.01.2008 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens III analog § 35 HOAI 2013;
Folgende Angaben sind zu Referenz 2 gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum;
f) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens Honorarzone III analog § 35 HOAI 2013 entsprach;
g) Angabe, ob das Referenzobjekt ein Sonderbau analog §2 (4) SächsBO ist;
h) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens in Gebäudeklasse 4 gem. § 2, (3) SächsBO einzuordnen ist;
i) Angabe zu den erbrachten Leistungsphasen analog § 34 HOAI 2013 für das Referenzobjekt;
j) Angabe, welche Bauwerkskosten (KG 300+400), netto für das Referenzobjekt entstanden sind;
k) Angabe, ob das Referenzobjekt als Schulbau einzuordnen ist;
m) Angabe, ob das Referenzobjekt als Sportstätte und/oder Versammlungsstätte einzuordnen ist;
l) textliche und bildliche Darstellung (Fotografien) des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4 oder A3.
4. Für die jeweiligen Pflicht-Referenzen sind zum Erreichen von Zusatzpunkte folgende Kriterien anzugeben:
a) Angabe, ob Pflicht-Referenz 2 dem Denkmalschutz unterliegt;
b) Angabe, ob Referenzobjekt 1 und/oder Referenzobjekt 2 mit öffentlichen Fördermitteln realisiert und nach dem öffentlichen Vergaberecht vergeben wurde;
c) Angabe, ob bei Referenzobjekt 1 und/oder Referenzobjekt 2 im Rahmen der Baumaßnahme mehrere Gebäude beplant wurden.