Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind die Bewerbungsformulare zu verwenden.
Einzureichen sind:
1. Es ist der Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen für die Pflicht-Referenz 1 zu erbringen. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar.
Pflicht-Referenz 1: Planungsleistungen Tragwerk analog § 49 ff. HOAI 2013
Mindestkriterien: abgeschlossenes Bauvorhaben eines Neubaus; Fertigstellung: nach 01.01.2008 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens III analog § 52 HOAI 2013;
Folgende Angaben sind zu Referenz 1 gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum;
f) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens Honorarzone III analog § 52 HOAI 2013 entsprach;
g) Angabe, ob das Referenzobjekt ein Sonderbau analog §2 (4) SächsBO ist;
h) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens in Gebäudeklasse 4 gem. § 2, (3) SächsBO einzuordnen ist;
i) Angabe zu den erbrachten Leistungsphasen analog § 51 HOAI 2013 für das Referenzobjekt;
j) Angabe, welche Bauwerkskosten (KG 300+400), netto für das Referenzobjekt entstanden sind;
k) Angabe, ob für das Referenzobjekt die ingenieurtechnische Kontrolle der Baudurchführung als besondere Leistung ausgeführt wurde;
m) textliche und bildliche Darstellung (Fotografien) des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4 oder A3.
2. Es ist der Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen für die Pflicht-Referenz 2 zu erbringen. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar.
Pflicht-Referenz 2: Planungsleistungen Tragwerk analog § 49 ff. HOAI 2013
Mindestkriterien: abgeschlossenes Bauvorhaben eines Sanierungsobjektes; Fertigstellung: nach 01.01.2008 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens III analog § 52 HOAI 2013;
Folgende Angaben sind zu Referenz 2 gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum;
f) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens Honorarzone III analog § 52 HOAI 2013 entsprach;
g) Angabe, ob das Referenzobjekt ein Sonderbau analog §2 (4) SächsBO ist;
h) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens in Gebäudeklasse 4 gem. § 2, (3) SächsBO einzuordnen ist;
i) Angabe zu den erbrachten Leistungsphasen analog § 51 HOAI 2013 für das Referenzobjekt;
j) Angabe, welche Bauwerkskosten (KG 300+400), netto für das Referenzobjekt entstanden sind;
k) Angabe, ob für das Referenzobjekt die ingenieurtechnische Kontrolle der Baudurchführung als besondere Leistung ausgeführt wurde;
l) textliche und bildliche Darstellung (Fotografien) des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4 oder A3.
3. Für die jeweiligen Pflicht-Referenzen sind zum Erreichen von Zusatzpunkte folgende Kriterien anzugeben:
a) Angabe, ob Pflicht-Referenz 2 dem Denkmalschutz unterliegt;
b) Angabe, ob Referenzobjekt 1 und/oder Referenzobjekt 2 mit öffentlichen Fördermitteln realisiert und nach dem öffentlichen Vergaberecht vergeben wurde;