Errichtung einer Pavillonanlage in Systembauweise

Landeshauptstadt München, Baureferat

Errichtung einer Pavillonanlage in Systembauweise.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-10 Auftragsbekanntmachung
2020-04-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kindergärten
Referenznummer: H30277419
Kurze Beschreibung: Errichtung einer Pavillonanlage in Systembauweise.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kindergärten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mobile, modulare Containergebäude 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Baureferat
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postleitzahl: 81671
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/178889 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-15 📅
Datum des Beginns: 2019-09-10 📅
Datum des Endes: 2020-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 134-328582
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Information: Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im Bieterclient ava-sign (http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Pavillonanlage in Modulbauweise für einen Hort im Münchner Norden Bauernfeindstraße 30, 80939 München.
Errichtung einer Hort-Einrichtung einschließlich Fundamente.
Hort-Einrichtung für 100 Hortplätze (4 Gruppenräume) mit Küche (Cook & freeze für 100 Essen)
BRI: ca. 5 970 m
BGF: ca. 1 660 m
Zusätzliche Informationen:
Information:
Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im Bieterclient ava-sign (http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bauernfeindstraße 30
80939 München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes;
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
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b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
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c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
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d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind;
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b) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mindeststandards:
Hinweis zur DIN EN 1090:
Der Auftragnehmer hat für das Herstellen von Tragwerken im bauaufsichtlichen Bereich die Bedingungen nach DIN EN 1090 (Teil 1-3) zu erfüllen. Die detaillierten Hinweise im LV-Text sind verbindlich zu beachten.
Erforderliche Nachweise sind vom Bieter auf Verlangen innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen.
Nachweise zu den Brandschutzanforderungen bzgl. Standsicherheit und Raumabschluss gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO):
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) fordert mit Art. 25 für tragende und aussteifende Wände und Stützen eine ausreichend lange Standsicherheit im Brandfall. Des Weiteren fordert sie mit Art. 29 (Decken), mit Art. 33 Abs. 4 (Wände notwendiger Treppenräume) und mit Art. 34 Abs. 4 (Wände notwendiger Flure), zusätzlich zur ausreichend langen Standsicherheit, einen ausreichend langen Raumabschluss. Standsicherheit und Raumabschluss müssen in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 feuerhemmend sein.
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Hinweis: Weitergehende Anforderungen zur brandschutztechnischen Bewertung dieser Gebäude (z. B.: Brandmeldeanlagen) sind davon unbenommen und weiterhin integrativer Teil des Brandschutzkonzeptes. Die brandschutztechnischen Anforderungen und auch Abweichungen gemäß Art. 3 BayBO (gleichwertige Lösung) und nach Art. 63 BayBO (Abweichung) müssen in diesem Brandschutzkonzept nachprüfbar und begründet dargelegt werden.
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Die Nachweise zur Erreichung der Schutzziele der BayBO (Gebäudeklasse 3) hinsichtlich der Anforderung feuerhemmend können folgendermaßen erfolgen:
Alternative 1: Nachweis der Anforderung feuerhemmend gemäß BayBo:
a) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach Nachweisstufe 1 Eurocode gemäß DIN EN 1991 ff. (ehemals DIN 4102-4) oder
b) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach Nachweisstufe 2 (vereinfachtes Rechenverfahren) Eurocode gemäß DIN EN 1991 ff;
c) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach Nachweisstufe 3 Eurocode gemäß DIN EN 1991 ff. mit Simulierter Brandeinwirkung für mindestens 30 Minuten gemäß Einheitstemperaturkurve der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Alternative 2: Nachweis der Erfüllung der Brandschutzanforderungen mittels einer gleichwertigen Lösung nach Art. 3 Abs. 2 Satz 3 BayBO:
Mittels eines Real-Brandversuches, der mindestens dem Niveau der Einheitstemperaturzeitkurve entspricht, ist der Standsicherheitsnachweis über 30 Minuten zu führen (vgl. Nationalen Anhang zum Eurocode).
Zur Bemessung und Bewertung der Gleichwertigkeit sind folgende Parameter zu Grunde zu legen:
Brandlastdichten mindestens 800 MJ/m
Der Nachweis muss durch eine gutachterliche Stellungnahme einer baurechtlich anerkannten Prüf,- Überwachungs- und Zertifizierungsanstalt erbracht werden.
Der Nachweis ist bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Ebenfalls mit Angebotsabgabe ist eine Bestätigung derselben Prüf,- Überwachungs- und Zertifizierungsanstalt vorzulegen, welche besagt, dass der durchgeführte Real-Brandversuch auf das angebotene Objekt anwendbar ist.
Die Gleichwertigkeit der technischen Lösung wird bauaufsichtlich oder durch einen Prüfsachverständige/n für Brandschutz im Genehmigungsverfahren geprüft. Die dafür erforderlichen Anträge auf Abweichung sind vom AN eigenverantwortlich zu erstellen und zur Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Genehmigung muss dem AG vor Baubeginn vorgelegt werden.
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Hinweis: Ein Nachweis der Feuerwiderstandsdauer mittels Naturbrandmodellierung wird nicht als gleichwertige Lösung anerkannt.
[...] Fortsetzung siehe Abschnitt VI.3.) Zusätzliche Angaben:

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:40
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/178889 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Einzelfristen:
— 10 Kalendertage nach Auftragserteilung: Terminplan,
— 14 Kalendertage nach Auftragserteilung: genehmigungsfähige Statik Fundamente,
— 21 Kalendertage nach Auftragserteilung: Fundamentplan,
— 28 Kalendertage nach Auftragserteilung: Ausführungspläne/Werkstatt und Montagepläne einschl.genehmigunsfähige Statik (Gesamtgebäude) als Voraussetzung für die Modulvorfertigung,
— 56 Kalendertage nach Auftragserteilung: vollständige Werkstatt- und Montageplanung,
— 28 Kalendertage vor Abnahme Fertigstellung aller Leistungen durch AN inkl. Baufeinreinigung,
— 14 Kalendertage vor Abnahme Raumluftmessung durch AG.
Fortsetzung Abschnitt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestkriterien:
[...] Alternativ kann die Erreichung der Schutzziele hinsichtlich der Brandschutzanforderung feuerhemmend folgendermaßen nachgewiesen werden:
Ein von einem in Bayern zugelassenen Prüfsachverständigen für Standsicherheit bestätigter Nachweis, der besagt, dass beim Versagen eines im EG gelegenen Containermoduls die darüber liegenden und benachbarten
Module in ihrer Position gehalten werden, d. h. nicht herab- bzw. zusammenstürzen.
Diese Bestätigung ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Der Nachweis ist als Kompensation zu den Abweichungen nach Art. 63 BayBO (fehlender Nachweis feuerhemmend für Tragwerk, Decke, Wände notwendiger Flure und notwendiger Treppenräume) zu erbringen und wird im Genehmigungsverfahren geprüft. Die dafür erforderlichen Anträge auf Abweichung sind vom AN eigenverantwortlich zu erstellen und zur Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Genehmigung muss dem AG vor Baubeginn vorgelegt werden.
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Hinweis: Ein Nachweis der Feuerwiderstandsdauer mittels Naturbrandmodellierung wird nicht als gleichwertige Lösung anerkannt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 134-328582 (2019-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 084-198202
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 134-328582
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-16 📅
Name: Conzept Container Modulbau & Handel GmbH
Postort: Salzburg
Land: Österreich 🇦🇹
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2020/S 084-198202 (2020-04-26)