Errichtung Kinder- und Jugendhospiz in Bamberg, Planungs- und Überwachungsleistungen der LeistungsbilderObjektplanung nebst Gestaltung von Innenräumen und Freianlagen nach HOAI beschafft
Die Franken Hospiz gGmbH beabsichtigt, in Kooperation mit dem Hospizverein Bamberg e. V. ein Kinder- und Jugendhospiz zu errichten. Als Bauherr wird einzig die Franken Hospiz Bamberg gGmbH auftreten. Die Baukosten können weder vom Hospizverein Bamberg e. V. noch von der Franken Hospiz gGmbH aufgebracht werden. Daher ist eine öffentliche Förderung durch den Freistaat Bayern avisiert. Der bayerische Staatshaushalt sieht entsprechende Finanzmittel bereits vor. Das Kinder- und Jugendhospiz soll die bestehenden medizinischen und pflegerischen Strukturen um eine hospizliche Versorgungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit der Diagnose einer lebensbegrenzenden Erkrankung ergänzen. Die Fördermittel werden nur für die Errichtung des Kinder- und Jugendhospizes und nicht für die hierin vorgesehenen Räumlichkeiten des Hospizvereins Bamberg e. V. gewährt. Daher muss das gesamte Vorhaben in 2 Planungsabschnitte unterteilt werden. Um die Errichtung des Gebäudes zügig voranzubringen, ist eine Aufteilung in Bauabschnitte nicht vorgesehen. Die Planungsabschnitte sollen daher nur der Zuordnung der Kosten zum geförderten und nicht geförderten Bauvorhaben dienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-31.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Franken Hospiz gGmbH beabsichtigt, in Kooperation mit dem Hospizverein Bamberg e. V. ein Kinder- und Jugendhospiz zu errichten. Als Bauherr wird einzig die Franken Hospiz Bamberg gGmbH auftreten. Die Baukosten können weder vom Hospizverein Bamberg e. V. noch von der Franken Hospiz gGmbH aufgebracht werden. Daher ist eine öffentliche Förderung durch den Freistaat Bayern avisiert. Der bayerische Staatshaushalt sieht entsprechende Finanzmittel bereits vor. Das Kinder- und Jugendhospiz soll die bestehenden medizinischen und pflegerischen Strukturen um eine hospizliche Versorgungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit der Diagnose einer lebensbegrenzenden Erkrankung ergänzen.
Die Fördermittel werden nur für die Errichtung des Kinder- und Jugendhospizes und nicht für die hierin vorgesehenen Räumlichkeiten des Hospizvereins Bamberg e. V. gewährt. Daher muss das gesamte Vorhaben in 2 Planungsabschnitte unterteilt werden. Um die Errichtung des Gebäudes zügig voranzubringen, ist eine Aufteilung in Bauabschnitte nicht vorgesehen. Die Planungsabschnitte sollen daher nur der Zuordnung der Kosten zum geförderten und nicht geförderten Bauvorhaben dienen.
Die Franken Hospiz gGmbH beabsichtigt, in Kooperation mit dem Hospizverein Bamberg e. V. ein Kinder- und Jugendhospiz zu errichten. Als Bauherr wird einzig die Franken Hospiz Bamberg gGmbH auftreten. Die Baukosten können weder vom Hospizverein Bamberg e. V. noch von der Franken Hospiz gGmbH aufgebracht werden. Daher ist eine öffentliche Förderung durch den Freistaat Bayern avisiert. Der bayerische Staatshaushalt sieht entsprechende Finanzmittel bereits vor. Das Kinder- und Jugendhospiz soll die bestehenden medizinischen und pflegerischen Strukturen um eine hospizliche Versorgungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit der Diagnose einer lebensbegrenzenden Erkrankung ergänzen.
Die Fördermittel werden nur für die Errichtung des Kinder- und Jugendhospizes und nicht für die hierin vorgesehenen Räumlichkeiten des Hospizvereins Bamberg e. V. gewährt. Daher muss das gesamte Vorhaben in 2 Planungsabschnitte unterteilt werden. Um die Errichtung des Gebäudes zügig voranzubringen, ist eine Aufteilung in Bauabschnitte nicht vorgesehen. Die Planungsabschnitte sollen daher nur der Zuordnung der Kosten zum geförderten und nicht geförderten Bauvorhaben dienen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-05 📅
Datum des Beginns: 2019-10-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 149-367280
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Die Rangfolge der geeigneten Bieter wird anhand folgender Kriterien zur Bewertung der Referenzen gebildet:
Baukosten
— 100 % - 110 % der Mindestkriterien 2 Punkte,
— bis 135 % der Mindestkriterien 7 Punkte,
— über 135,1 % der Mindestkriterien 12 Punkte.
Planungsaufgabe
— Um-/Neubau eines Kinder-/Jugendhospiz 25 Punkte,
— Um-/Neubau eines Hospizes 15 Punkte,
— Um-/Neubau einer Gesundheitseinrichtung 15 Punkte,
— Um-/Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung (KiTa, Schule, o. ä.) 10 Punkte,
— Um-/Neubau einer Einrichtung zur Alten-/Krankenpflege 10 Punkte.
Die Bewertung für die Planungsaufgabe wird alternativ vorgenommen. Der Bieter kann für jede Referenz 10 -25 Punkte erreichen. Der Bieter darf nicht mehr als die geforderte Anzahl von Referenzen vorlegen.
Die Rangfolge der geeigneten Bieter wird anhand folgender Kriterien zur Bewertung der Referenzen gebildet:
Baukosten
— 100 % - 110 % der Mindestkriterien 2 Punkte,
— bis 135 % der Mindestkriterien 7 Punkte,
— über 135,1 % der Mindestkriterien 12 Punkte.
Planungsaufgabe
— Um-/Neubau eines Kinder-/Jugendhospiz 25 Punkte,
— Um-/Neubau eines Hospizes 15 Punkte,
— Um-/Neubau einer Gesundheitseinrichtung 15 Punkte,
— Um-/Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung (KiTa, Schule, o. ä.) 10 Punkte,
— Um-/Neubau einer Einrichtung zur Alten-/Krankenpflege 10 Punkte.
Die Bewertung für die Planungsaufgabe wird alternativ vorgenommen. Der Bieter kann für jede Referenz 10 -25 Punkte erreichen. Der Bieter darf nicht mehr als die geforderte Anzahl von Referenzen vorlegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Franken Hospiz gGmbH beabsichtigt, in Kooperation mit dem Hospizverein Bamberg e. V. ein Kinder- und Jugendhospiz zu errichten. Als Bauherr wird einzig die Franken Hospiz Bamberg gGmbH auftreten. Die Baukosten können weder vom Hospizverein Bamberg e. V. noch von der Franken Hospiz gGmbH aufgebracht werden. Daher ist eine öffentliche Förderung durch den Freistaat Bayern avisiert. Der bayerische Staatshaushalt sieht entsprechende Finanzmittel bereits vor. Das Kinder- und Jugendhospiz soll die bestehenden medizinischen und pflegerischen Strukturen um eine hospizliche Versorgungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit der Diagnose einer lebensbegrenzenden Erkrankung ergänzen.
Die Franken Hospiz gGmbH beabsichtigt, in Kooperation mit dem Hospizverein Bamberg e. V. ein Kinder- und Jugendhospiz zu errichten. Als Bauherr wird einzig die Franken Hospiz Bamberg gGmbH auftreten. Die Baukosten können weder vom Hospizverein Bamberg e. V. noch von der Franken Hospiz gGmbH aufgebracht werden. Daher ist eine öffentliche Förderung durch den Freistaat Bayern avisiert. Der bayerische Staatshaushalt sieht entsprechende Finanzmittel bereits vor. Das Kinder- und Jugendhospiz soll die bestehenden medizinischen und pflegerischen Strukturen um eine hospizliche Versorgungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit der Diagnose einer lebensbegrenzenden Erkrankung ergänzen.
Die Fördermittel werden nur für die Errichtung des Kinder- und Jugendhospizes und nicht für die hierin vorgesehenen Räumlichkeiten des Hospizvereins Bamberg e. V. gewährt. Daher muss das gesamte Vorhaben in 2 Planungsabschnitte unterteilt werden. Um die Errichtung des Gebäudes zügig voranzubringen, ist eine Aufteilung in Bauabschnitte nicht vorgesehen. Die Planungsabschnitte sollen daher nur der Zuordnung der Kosten zum geförderten und nicht geförderten Bauvorhaben dienen.
Die Fördermittel werden nur für die Errichtung des Kinder- und Jugendhospizes und nicht für die hierin vorgesehenen Räumlichkeiten des Hospizvereins Bamberg e. V. gewährt. Daher muss das gesamte Vorhaben in 2 Planungsabschnitte unterteilt werden. Um die Errichtung des Gebäudes zügig voranzubringen, ist eine Aufteilung in Bauabschnitte nicht vorgesehen. Die Planungsabschnitte sollen daher nur der Zuordnung der Kosten zum geförderten und nicht geförderten Bauvorhaben dienen.
Für die Planung und Überwachung muss zwischen den für den Betrieb des Kinder- und Jugendhospizes notwendigen Räumlichkeiten (Planungsabschnitt I oder PA I) und den Räumlichkeiten für den Hospizverein Bamberg e. V. (Planungsabschnitt II oder PA II) unterschieden werden. Die beiden Planungsabschnitte müssen nicht nur in den Planunterlagen getrennt ausgewiesen werden. Die Kosten müssen auch den beiden Planungsabschnitten zugeordnet werden. Für beide Planungsabschnitte werden vorliegend die Grund- und besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung nebst Gestaltung von Innenräumen und Freianlagen nach HOAI beschafft. Die Beauftragung wird angesichts der noch ausstehenden Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln stufenweise erfolgen. Eine nähere Beschreibung des Vorhabens ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Planung und Überwachung muss zwischen den für den Betrieb des Kinder- und Jugendhospizes notwendigen Räumlichkeiten (Planungsabschnitt I oder PA I) und den Räumlichkeiten für den Hospizverein Bamberg e. V. (Planungsabschnitt II oder PA II) unterschieden werden. Die beiden Planungsabschnitte müssen nicht nur in den Planunterlagen getrennt ausgewiesen werden. Die Kosten müssen auch den beiden Planungsabschnitten zugeordnet werden. Für beide Planungsabschnitte werden vorliegend die Grund- und besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung nebst Gestaltung von Innenräumen und Freianlagen nach HOAI beschafft. Die Beauftragung wird angesichts der noch ausstehenden Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln stufenweise erfolgen. Eine nähere Beschreibung des Vorhabens ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird stufenweise erteilt werden. Angesichts der unklaren Bauzeit kann das Ende des Vertrags derzeit nicht näher angegeben werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es wird zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 4 – 7) und der Stufe 3 (Leistungsphasen 8 – 9) vor. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche hergeleitet werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es wird zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 4 – 7) und der Stufe 3 (Leistungsphasen 8 – 9) vor. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche hergeleitet werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind folgende Mindestkriterien zu erfüllen und durch entsprechende Nachweise zu belegen:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
b) Erklärung, dass keine Interessenkollision gem. § 6 Abs. 3, 4 VgV vorliegt,
c) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder vergleichbar,
d) (gegebenenfalls) Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft nebst Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind folgende Mindestkriterien zu erfüllen und durch entsprechende Nachweise zu belegen:
a) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,00 Mio. EUR für Personen- und 1,00 Mio. EUR für sonstige Schäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) bei einem einzigen Versicherungsunternehmen für den Zeitpunkt der Auftragserteilung (nicht älter als 6 Monate vor Ende der Teilnahmefrist); bei BIEGE: für jedes Mitglied der BIEGE (Der geforderte Mindestversicherungsschutz muss im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehen. Die Zusage des Versicherungsunternehmens in Textform, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden wird, ist ausreichend. Die Erklärung darf bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein. Bietergemeinschaften müssen eine entsprechende Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,00 Mio. EUR für Personen- und 1,00 Mio. EUR für sonstige Schäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) bei einem einzigen Versicherungsunternehmen für den Zeitpunkt der Auftragserteilung (nicht älter als 6 Monate vor Ende der Teilnahmefrist); bei BIEGE: für jedes Mitglied der BIEGE (Der geforderte Mindestversicherungsschutz muss im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehen. Die Zusage des Versicherungsunternehmens in Textform, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden wird, ist ausreichend. Die Erklärung darf bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein. Bietergemeinschaften müssen eine entsprechende Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen);
b) Nachweis des Gesamtumsatzes und des Umsatzes mit Leistungen der Objektplanung für jedes der Geschäftsjahre 2018, 2017 und 2016;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind folgende Mindestkriterien zu erfüllen und durch entsprechende Nachweise zu blegen:
a) Anzahl der durchschnittlich vorhandenen Berufsträgern für die Jahre 2018, 2017 und 2016 mit Angabe der Berufserfahrung (Mindestens 5 Berufsträger, davon mindestens 1 Projektleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung und mindestens 4 Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung),
a) Anzahl der durchschnittlich vorhandenen Berufsträgern für die Jahre 2018, 2017 und 2016 mit Angabe der Berufserfahrung (Mindestens 5 Berufsträger, davon mindestens 1 Projektleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung und mindestens 4 Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung),
b) Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten im Bereich Objektplanung, welche nach dem 1.1.2014 abgeschlossen worden sind, auf je max. 1 DIN-A4-Seite; Vergleichbar ist ein Referenzobjekt, wenn:
— sich die Planungsaufgabe auf den Um- bzw. Neubau von Gesundheitseinrichtungen, Kinder- und Jugendhospizen, Hospizen, Alten- und Pflegeheimen sowie Kindertagesstätten bezogen hatte,
— es der Honorarzone III zuzuordnen war,
— die Leistungsphasen 1 – 9 erbracht worden sind und
— die Baukosten mindestens 5 000 000,00 EUR netto betragen hat.
c) (gegebenenfalls) Benennung der Teilbereiche, in denen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Rangfolge der geeigneten Bieter wird anhand folgender Kriterien zur Bewertung der Referenzen gebildet:
Baukosten:
— 100 % - 110 % der Mindestkriterien 2 Punkte,
— bis 135 % der Mindestkriterien 7 Punkte,
— über 135,1 % der Mindestkriterien 12 Punkte.
Planungsaufgabe:
— Um-/Neubau eines Kinder-/Jugendhospiz 25 Punkte,
— Um-/Neubau eines Hospizes 15 Punkte,
— Um-/Neubau einer Gesundheitseinrichtung 15 Punkte,
— Um-/Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung (KiTa, Schule, o. ä.) 10 Punkte,
— Um-/Neubau einer Einrichtung zur Alten-/Krankenpflege 10 Punkte.
Die Bewertung für die Planungsaufgabe wird alternativ vorgenommen. Der Bieter kann für jede Referenz 10-25 Punkte erreichen. Der Bieter darf nicht mehr als die geforderte Anzahl von Referenzen vorlegen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-09-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Die Rangfolge der geeigneten Bieter wird anhand folgender Kriterien zur Bewertung der Referenzen gebildet:
Baukosten
— 100 % - 110 % der Mindestkriterien 2 Punkte,
— bis 135 % der Mindestkriterien 7 Punkte,
— über 135,1 % der Mindestkriterien 12 Punkte.
Planungsaufgabe
— Um-/Neubau eines Kinder-/Jugendhospiz 25 Punkte,
— Um-/Neubau eines Hospizes 15 Punkte,
— Um-/Neubau einer Gesundheitseinrichtung 15 Punkte,
— Um-/Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung (KiTa, Schule, o. ä.) 10 Punkte,
— Um-/Neubau einer Einrichtung zur Alten-/Krankenpflege 10 Punkte.
Die Bewertung für die Planungsaufgabe wird alternativ vorgenommen. Der Bieter kann für jede Referenz 10 -25 Punkte erreichen. Der Bieter darf nicht mehr als die geforderte Anzahl von Referenzen vorlegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 81531277📞
Fax: +49 81531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Regelungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 149-367280 (2019-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TED51/2019-172075
Kurze Beschreibung:
Die Franken Hospiz gGmbH beabsichtigt, in Kooperation mit dem Hospizverein Bamberg e. V. ein Kinder- und Jugendhospiz zu errichten. Als Bauherr wird einzig die Franken Hospiz Bamberg gGmbH auftreten.
Die Baukosten können weder vom Hospizverein Bamberg e. V. noch von der Franken Hospiz gGmbH aufgebracht. Der bayerische Staatshaushalt sieht entsprechende Finanzmittel bereits vor. Das Kinder- und Jugendshospiz soll die bestehenden medizinischen und Pflegerischen Strukturen um eine hospizliche Versorgungseinrichtung für Kinder- und Jugendliche und junge Erwachsene mit der Diagnose eine lebensbegrenzenden Erkrankung ergänzen. Die Fördermittel werden nur für die Errichtung des Kinder- und Jugendhospizes und nicht für Die hierin vorgesehenen Räumlichkeiten Hospizvereins Bamberg e. V. gewährt. Daher muss das gesamte Vorhaben in 2 Planungsabschnitte unterteilt werden. Um die Errichtung des Gebäudes zügig voranzubringen, ist eine Aufteilung in Bauabschnitte nicht vorgesehen. Die Planungsabschnitte sollen daher nur der Zuordnung der Kosten zum geförderten und nicht geförderten Bauvorhaben dienen.
Die Franken Hospiz gGmbH beabsichtigt, in Kooperation mit dem Hospizverein Bamberg e. V. ein Kinder- und Jugendhospiz zu errichten. Als Bauherr wird einzig die Franken Hospiz Bamberg gGmbH auftreten.
Die Baukosten können weder vom Hospizverein Bamberg e. V. noch von der Franken Hospiz gGmbH aufgebracht. Der bayerische Staatshaushalt sieht entsprechende Finanzmittel bereits vor. Das Kinder- und Jugendshospiz soll die bestehenden medizinischen und Pflegerischen Strukturen um eine hospizliche Versorgungseinrichtung für Kinder- und Jugendliche und junge Erwachsene mit der Diagnose eine lebensbegrenzenden Erkrankung ergänzen. Die Fördermittel werden nur für die Errichtung des Kinder- und Jugendhospizes und nicht für Die hierin vorgesehenen Räumlichkeiten Hospizvereins Bamberg e. V. gewährt. Daher muss das gesamte Vorhaben in 2 Planungsabschnitte unterteilt werden. Um die Errichtung des Gebäudes zügig voranzubringen, ist eine Aufteilung in Bauabschnitte nicht vorgesehen. Die Planungsabschnitte sollen daher nur der Zuordnung der Kosten zum geförderten und nicht geförderten Bauvorhaben dienen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 5150315300📞
Die Franken Hospiz gGmbH beabsichtigt, in Kooperation mit dem Hospizverein Bamberg e. V. ein Kinder- und Jugendhospiz zu errichten. Als Bauherr wird einzig die Franken Hospiz Bamberg gGmbH auftreten.
Die Baukosten können weder vom Hospizverein Bamberg e. V. noch von der Franken Hospiz gGmbH aufgebracht. Der bayerische Staatshaushalt sieht entsprechende Finanzmittel bereits vor. Das Kinder- und Jugendshospiz soll die bestehenden medizinischen und Pflegerischen Strukturen um eine hospizliche Versorgungseinrichtung für Kinder- und Jugendliche und junge Erwachsene mit der Diagnose eine lebensbegrenzenden Erkrankung ergänzen. Die Fördermittel werden nur für die Errichtung des Kinder- und Jugendhospizes und nicht für Die hierin vorgesehenen Räumlichkeiten Hospizvereins Bamberg e. V. gewährt. Daher muss das gesamte Vorhaben in 2 Planungsabschnitte unterteilt werden. Um die Errichtung des Gebäudes zügig voranzubringen, ist eine Aufteilung in Bauabschnitte nicht vorgesehen. Die Planungsabschnitte sollen daher nur der Zuordnung der Kosten zum geförderten und nicht geförderten Bauvorhaben dienen.
Die Baukosten können weder vom Hospizverein Bamberg e. V. noch von der Franken Hospiz gGmbH aufgebracht. Der bayerische Staatshaushalt sieht entsprechende Finanzmittel bereits vor. Das Kinder- und Jugendshospiz soll die bestehenden medizinischen und Pflegerischen Strukturen um eine hospizliche Versorgungseinrichtung für Kinder- und Jugendliche und junge Erwachsene mit der Diagnose eine lebensbegrenzenden Erkrankung ergänzen. Die Fördermittel werden nur für die Errichtung des Kinder- und Jugendhospizes und nicht für Die hierin vorgesehenen Räumlichkeiten Hospizvereins Bamberg e. V. gewährt. Daher muss das gesamte Vorhaben in 2 Planungsabschnitte unterteilt werden. Um die Errichtung des Gebäudes zügig voranzubringen, ist eine Aufteilung in Bauabschnitte nicht vorgesehen. Die Planungsabschnitte sollen daher nur der Zuordnung der Kosten zum geförderten und nicht geförderten Bauvorhaben dienen.
Für die Planung und Überwachung muss zwischen den für den Bereich des Kinder- und Jugendhospizes notwendigen Räumlichkeiten (Planungsabschnitt I oder PA I) und den Räumlichkeiten für den Hospizverein Bamberg e. V. (Planungsabschnitt II oder PA II) unterschieden werden. Die beiden Planungsabschnitte müssen nicht nur in den Planunterlagen getrennt ausgewiesen werden. Die Kosten müssen auch den Beiden Planungsabschnitten zugeordnet werden. Für beide Planungsabschnitte werden vorliegend die Grund- und besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung nebst Gestaltung von Innenräumen und Freianlagen nach HOAI beschafft. Die Beauftragung wird angesichts der Noch ausstehenden Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln stufenweise erfolgen. Eine nähere Beschreibung des Vorhabens ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Planung und Überwachung muss zwischen den für den Bereich des Kinder- und Jugendhospizes notwendigen Räumlichkeiten (Planungsabschnitt I oder PA I) und den Räumlichkeiten für den Hospizverein Bamberg e. V. (Planungsabschnitt II oder PA II) unterschieden werden. Die beiden Planungsabschnitte müssen nicht nur in den Planunterlagen getrennt ausgewiesen werden. Die Kosten müssen auch den Beiden Planungsabschnitten zugeordnet werden. Für beide Planungsabschnitte werden vorliegend die Grund- und besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung nebst Gestaltung von Innenräumen und Freianlagen nach HOAI beschafft. Die Beauftragung wird angesichts der Noch ausstehenden Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln stufenweise erfolgen. Eine nähere Beschreibung des Vorhabens ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es wird zunächst die Stufe 1 (Leistungsphase 1-3) beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der Stufe 2 (Leistungsphase 4-7) und der Stufe 3 (Leistungsphase 8-9) vor. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche hergeleitet werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lobenhofferstr. 10
96049 Bamberg
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Kostenkriterium (Gewichtung): BeschaffungsU
Kostenkriterium (Name): Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Kostenkriterium (Gewichtung): aufgeführt
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 81531277📞
Fax: +49 81531837 📠
Quelle: OJS 2020/S 031-072993 (2020-02-11)