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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen hat der Bieter mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweis über ausgeführte Leistungen der letzten 5 Jahre, gerechnet ab Tag der Bekanntmachung, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Anlagen: die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (211EU – Punkt C):
— Formblatt Angebotsschreiben,
— Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit zutreffend),
— Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung,
— Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal - Personal für Leitung und Aufsicht,
— Bieterinformationen während der Angebotsfrist (soweit zutreffend),
— Fbl. 124 Eigenerklärung oder EEE bzw. Präqualifikationsverzeichnis.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen hat der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelleausgefüllt einzureichen:
— Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer.
Anlagen: die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (211EU – Punkt D):
— Formblatt 223 „Aufgliederung der Einheitspreise“/Urkalkulation/sonstige Preisermittlungsgrundlagen,
— Formblatt 236 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit Baustelleneröffnung folgende Nachweise zu übergeben:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für die vorzulegenden Eignungsnachweise gelten folgende Mindestanforderungen:
— mindestens eine Referenz von durchgeführten vergleichbaren Trassenbauarbeiten in grundbruch- und verflüssigungsgefährdeten Bereichen innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung,
— mindestens 1 Referenz von durchgeführten vergleichbaren Leistungen der Untergrundverdichtung mittels nockenförmiger gezogener Walze innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung,
— Benennung von mindestens einer Maßnahme des verantwortlichen Aufsichtspersonals in grundbruch- und verflüssigungsgefährdeten Bereichen innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung.