Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Ammerland gelegenen, noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser über ein NGA-Netz erschlossen werden. Insgesamt 34 Teilnehmer (31 Schulen und 3 Krankenhäuser) sollen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur versorgt werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur Erschließung von unterversorgten Schulen und Krankenhäusern im Landkreis Ammerland”
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldedienste📦
Kurze Beschreibung:
“Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Ammerland gelegenen, noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser über ein NGA-Netz...”
Kurze Beschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Ammerland gelegenen, noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser über ein NGA-Netz erschlossen werden. Insgesamt 34 Teilnehmer (31 Schulen und 3 Krankenhäuser) sollen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur versorgt werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Ort der Leistung: Ammerland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Ammerland.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Landkreis Ammerland gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Landkreis Ammerland gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll allen zur Erschließung ausgeschriebenen Schulen und Krankenhäusern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Eine Übersichtskarte und eine tabellarische Übersicht zu den zu erschließenden Schulen und Krankenhäusern sowie der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sind als Anlagen 1 – 3 dieser Auftragsbekanntmachung sowie auf www.breitbandausschreibungen.de zu dieser Auftragsbekanntmachung hinterlegt.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Ammerland, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung erfolgt auf Grundlage der RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018...”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) und der RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25.6.2019 („Landesförderrichtlinie“). Der vorläufige Förderbescheid des Bundes ist als Anlage beigefügt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungpflichtiger...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungpflichtiger Arbeitnehmer),
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Bundes- und der Landesförderrichtlinie.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 3 Mio. EUR für Personenschäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 3 Mio. EUR für Personenschäden und über 1 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird;
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein,
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer in den letzten 3 Jahren abgeschlossener Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen, bei denen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer in den letzten 3 Jahren abgeschlossener Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen, bei denen der Netzausbau jeweils innerhalb von 36 Monaten ab Projektbeginn abgeschlossen worden ist (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen, bei denen das NGA-Netz zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags bereits mindestens 6 Monate betrieben wurde und bei denen der Betrieb auch aktuell noch läuft (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-31
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-02-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Siehe Bewerbungsbedingungen
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 236-578859 (2019-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Ammerland gelegenen, noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser über ein NGA-Netz...”
Kurze Beschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Ammerland gelegenen, noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser über ein NGA-Netz erschlossen werden. Insgesamt 34 Teilnehmer (31 Schulen und 3 Krankenhäuser) sollen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur versorgt werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 157100.85 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Service und Betrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Darstellung der Endkundenpreise
Kostenkriterium (Gewichtung): 15 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 236-578859
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur Erschließung von unterversorgten Schulen und Krankenhäusern im Landkreis Ammerland”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EWE TEL GmbH
Postanschrift: Cloppenburger Straße 310
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 157100.85 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestel-le erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 053-134069 (2021-03-12)