Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermietung von Werbeflächen im Außenbereich des Hamburg Airport. Hinterleuchtete Großflächen mit Wechsler (City-Light- Boards= CLB) [Los 1] und Stadtinformationsanlagen mit Wechsler (City-Light-Poster = CLP) [Los 1] sollen durch den Vertragspartner errichtet und betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden. Außerdem sollen Megaposter [Los 2] betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden. Die Werberechte werden für den Zeitraum der Vertragsdauer exklusiv für die jeweilige Werbeform von der FHG an den Vertragspartner übertragen. Das öffentliche Vergaberecht nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO ist auf die vorliegende Beschaffung nicht anwendbar. Die Bekanntmachung ist freiwillig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2019-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbedienste
Referenznummer: 190802962
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermietung von Werbeflächen im Außenbereich des Hamburg Airport.
Hinterleuchtete Großflächen mit Wechsler (City-Light- Boards= CLB) [Los 1] und Stadtinformationsanlagen mit Wechsler (City-Light-Poster = CLP) [Los 1] sollen durch den Vertragspartner errichtet und betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden.
Außerdem sollen Megaposter [Los 2] betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden. Die Werberechte werden für den Zeitraum der Vertragsdauer exklusiv für die jeweilige Werbeform von der FHG an den Vertragspartner übertragen.
Das öffentliche Vergaberecht nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO ist auf die vorliegende Beschaffung nicht anwendbar. Die Bekanntmachung ist freiwillig.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermietung von Werbeflächen im Außenbereich des Hamburg Airport.
Hinterleuchtete Großflächen mit Wechsler (City-Light- Boards= CLB) [Los 1] und Stadtinformationsanlagen mit Wechsler (City-Light-Poster = CLP) [Los 1] sollen durch den Vertragspartner errichtet und betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden.
Außerdem sollen Megaposter [Los 2] betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden. Die Werberechte werden für den Zeitraum der Vertragsdauer exklusiv für die jeweilige Werbeform von der FHG an den Vertragspartner übertragen.
Das öffentliche Vergaberecht nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO ist auf die vorliegende Beschaffung nicht anwendbar. Die Bekanntmachung ist freiwillig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbedienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbedienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Bekanntmachung ist freiwillig und der Rechtsweg zur Vergabekammer ist nicht eröffnet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermietung von Werbeflächen im Außenbereich des Hamburg Airport.
Hinterleuchtete Großflächen mit Wechsler (City-Light- Boards= CLB) [Los 1] und Stadtinformationsanlagen mit Wechsler (City-Light-Poster = CLP) [Los 1] sollen durch den Vertragspartner errichtet und betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden.
Hinterleuchtete Großflächen mit Wechsler (City-Light- Boards= CLB) [Los 1] und Stadtinformationsanlagen mit Wechsler (City-Light-Poster = CLP) [Los 1] sollen durch den Vertragspartner errichtet und betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden.
Außerdem sollen Megaposter [Los 2] betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden. Die Werberechte werden für den Zeitraum der Vertragsdauer exklusiv für die jeweilige Werbeform von der FHG an den Vertragspartner übertragen.
Das öffentliche Vergaberecht nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO ist auf die vorliegende Beschaffung nicht anwendbar. Die Bekanntmachung ist freiwillig.
Bezeichnung des Loses: Errichtung und Betrieb von Werbeanlagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Im Außenbereich des Flughafens befinden sich 30 Werbeanlagen im CLP-Format sowie 7 Werbeanlagen im CLB-Format, die sich auf den Ebenen 0 und 1 verteilen (siehe Anlagen Außenbereich E0 – Ankunft.pdf, Außenbereich E1 – Abflug.pdf). Es handelt sich derzeit bei allen Flächen um analoge Werbeanlagen. Für die Flächen aus Los 1 ist eine Stromversorgung pro Standort vorhanden. Datenleitungen für eine Errichtung und Betrieb von Werbeanlagen im Außenbereich des Flughafens Hamburg eventuelle digitale Anbindung müssten seitens des Betreibers auf eigene Kosten nachgerüstet werden.
Im Außenbereich des Flughafens befinden sich 30 Werbeanlagen im CLP-Format sowie 7 Werbeanlagen im CLB-Format, die sich auf den Ebenen 0 und 1 verteilen (siehe Anlagen Außenbereich E0 – Ankunft.pdf, Außenbereich E1 – Abflug.pdf). Es handelt sich derzeit bei allen Flächen um analoge Werbeanlagen. Für die Flächen aus Los 1 ist eine Stromversorgung pro Standort vorhanden. Datenleitungen für eine Errichtung und Betrieb von Werbeanlagen im Außenbereich des Flughafens Hamburg eventuelle digitale Anbindung müssten seitens des Betreibers auf eigene Kosten nachgerüstet werden.
Alle benannten Standorte sind erschlossen und vom Bezirksamt Hamburg Nord – Fachabteilung Bauprüfung genehmigt. Die, durch den neuen Vertragspartner errichteten Werbeanlagen (Los 1) erfordern vorab die Genehmigung der FHG und des Bezirksamts Hamburg-Nord – Fachabteilung Bauprüfung.
Alle benannten Standorte sind erschlossen und vom Bezirksamt Hamburg Nord – Fachabteilung Bauprüfung genehmigt. Die, durch den neuen Vertragspartner errichteten Werbeanlagen (Los 1) erfordern vorab die Genehmigung der FHG und des Bezirksamts Hamburg-Nord – Fachabteilung Bauprüfung.
Diese sollen durch den Vertragspartner errichtet und betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden.
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um jeweils 5 Jahr
Zusätzliche Informationen:
Die Bekanntmachung ist freiwillig und der Rechtsweg zur Vergabekammer ist nicht eröffnet.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Im Außenbereich an den Parkhäusern PH1, PH2 befinden sich Megaposter und an der Außenfassade des Technikgebäudes des Radarturms Geb. 142 befindet sich eine XXL Leuchtfläche im Format 10 x 5,30 (B x H in m). Diese sollen durch den Vertragspartner betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden. Die Werberechte werden für den Zeitraum der Vertragsdauer exklusiv für die jeweilige Werbeform von der FHG an den Vertragspartner übertragen.
Im Außenbereich an den Parkhäusern PH1, PH2 befinden sich Megaposter und an der Außenfassade des Technikgebäudes des Radarturms Geb. 142 befindet sich eine XXL Leuchtfläche im Format 10 x 5,30 (B x H in m). Diese sollen durch den Vertragspartner betrieben (Vermarktung, Kampagnenrealisation und Instandhaltung) werden. Die Werberechte werden für den Zeitraum der Vertragsdauer exklusiv für die jeweilige Werbeform von der FHG an den Vertragspartner übertragen.
Dauer: 60 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerbungsbogen, sowie alle Unterlagen für die Teilnahme an der Ausschreibung sind vorab in Textform vom Auftraggeber anzufordern.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Bekanntmachung ist freiwillig und der Rechtsweg zur Vergabekammer ist nicht nicht eröffnet.
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu be-rufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die an-deren Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu be-rufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die an-deren Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden und mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen.
e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Ver-handlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Ver-handlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Bekanntmachung ist freiwillig und der Rechtsweg zur Vergabekammer ist nicht nicht eröffnet.
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bekanntmachung ist freiwillig und der Rechtsweg zur Vergabekammer ist nicht nicht eröffnet.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2019/S 235-577176 (2019-12-03)