Errichtung und Betriebs eines NGA-Netzes sowie das Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in weißen Flecken unter 30 Mbit/s im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch nicht mit 30 Mbit/s versorgten Einzellagen über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-03 Auftragsbekanntmachung
2020-08-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Referenznummer: 201/19/80
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch nicht mit 30 Mbit/s versorgten Einzellagen über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rotenburg (Wümme) 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Hopfengarten 2
Postleitzahl: 27356
Postort: Rotenburg (Wümme)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lk-row.de 🌏
E-Mail: vergabe@lk-row.de 📧
Telefon: +49 42619832178 📞
Fax: +49 4261983882178 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=hPhJoRVBl5s%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 171-417976
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen (RL Giganetzausbau NI) vom 25.6.2019.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch nicht mit 30 Mbit/s versorgten Einzellagen über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist beabsichtigt, alle im Ausbaugebiet liegenden Gebäude mit einer Übertragungsrate von 1 Gbit/s im Downstream, und Gewerbeanschlüsse mit 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zu erschließen.
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Das Ausbaugebiet setzt sich zusammen aus unterversorgten Einzellagen im gesamten Kreisgebiet.
Insoweit der der Hauseigentümer die Erschließung auf seinem Grundstück zulässt, muss der Netzbetreiber den Hausanschluss ebenfalls erschließen („Homes connected“).
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Rotenburg (Wümme) geeignete Bieter zu ermitteln.
Die gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation, die Details zum Ausbauprojekt, die Gebietskulisse, sowie Daten und Fakten sind der Anlage 1 – Daten und Fakten zu entnehmen.
Dauer: 180 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen (RL Giganetzausbau NI) vom 25.6.2019.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rotenburg (Wümme)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind erforderlich:
Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer):
— Auf Nachfrage aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
— Auf Nachfrage Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine
die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
Firma die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr.2 VgV analog) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
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Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr.4 VgV analog über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
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— Vorlage von Jahresabschlüsse oder Auszügen von Jahresabschlüssen/ Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr.4 VgV analog bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
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— Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im
Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 1 000 Gebäuden innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 1 000 Gebäuden für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des Zuwendungsbescheides sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/ oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Zuwendungsbescheid ergeben.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und –erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der mit dem gegenständlichen NGA-Breitbandausbauvorhaben des Landkreises Rotenburg (Wümme) vergleichbaren Referenzen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 10 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=hPhJoRVBl5s%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist bis zum 8.10.2019, 10:00 Uhr elektronisch über das Portal Deutsche eVergabe einzureichen.
Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Die elektronischen Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen, d. h. es ist nicht erforderlich, sie mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel können, müssen jedoch nicht ausgefüllt werden. Die Einreichung durch Hochladen mit dem zur Verfügung gestellten Bewerbertool genügt den gesetzlichen Anforderungen.
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Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden.
Etwaige Erklärungen Dritter (Dritterklärungen, wie bspw. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Bewerbergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden (Aufzählung abschließend):
— Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
— Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
— Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/ Bewerber
übersandt hat.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
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Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 12 KonzVgV i. V. m. § 17 VgV durchgeführt.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis März 2020. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) avisierten Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
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Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
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Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 171-417976 (2019-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 35082536.07 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 152-370736
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 171-417976
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen (RL Giganetzausbau NI) vom 25.6.2019.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen (RL Giganetzausbau NI) vom 25.6.2019.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-10 📅
Name: EWE TEL GmbH
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland 🇩🇪
Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 35082536.07 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist bis zum 08.10.2019, 10:00 Uhr elektronisch über das Portal Deutsche eVergabe einzureichen.
— Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung;
— Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung;
— Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bewerber übersandt hat.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
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Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 12 KonzVgV i.V.m. § 17 VgV durchgeführt.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Mehr anzeigen
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 152-370736 (2020-08-04)