Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— für Sachschäden bis zu 1 000 000 EUR
— für Personenschäden bis zu 1 000 000 EUR
— für Vermögensschäden bis zu 100 000 EUR
Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer der folgenden Straftaten bzw. nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten vor (§ 123 GWB)
Des Weiteren liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 98c AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2 500 EUR bzw. infolge einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler Beschäftigung vor. Es liegen daher im Gewerbezentralregister keine Eintragungen bezüglich dieser Vorschriften oder bezüglich § 81 Abs. 1-3 GWB vor, die Gegenstand eines Auskunftsanspruchs nach § 150a GewO sein können.
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur gesetzlichen Sozialversicherung
Verpflichtung zum MiLoG
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt mindestens 550 000 EUR (Ausschlusskriterium).
Nachweis von mindestens 2 abgenommenen Referenzprojekten im DACH Raum (Abnahme muss nach dem 30.6.2017 erfolgt sein).
Erklärung zur Vorlage Gewerbezentralregister (nur für ausländische Bieter)