Die Katholische Jugendfürsorge plant die Generalsanierung/Ersatzneubau der Berufsschule Sankt Georg in Kempten. Generalsanierung bzw. jetzt Ersatzneubau für die Berufsschule Sankt Georg in Kempten. Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor: Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt. Auslagerung des Schulbetriebs (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) Umstrukturierung und Ersatzneubau der Schulgebäude einschließlich der fachpraktischen Unterrichtsräume und der Bauhalle. Die Katholische Jugendfürsorge beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34, HOAI, LP 3-9 Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Katholische Jugendfürsorge plant die Generalsanierung/Ersatzneubau der Berufsschule Sankt Georg in Kempten. Generalsanierung bzw. jetzt Ersatzneubau für die Berufsschule Sankt Georg in Kempten.
Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor:
Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt.
Auslagerung des Schulbetriebs (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung)
Umstrukturierung und Ersatzneubau der Schulgebäude einschließlich der fachpraktischen Unterrichtsräume und der Bauhalle.
Die Katholische Jugendfürsorge beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34, HOAI, LP 3-9
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Die Katholische Jugendfürsorge plant die Generalsanierung/Ersatzneubau der Berufsschule Sankt Georg in Kempten. Generalsanierung bzw. jetzt Ersatzneubau für die Berufsschule Sankt Georg in Kempten.
Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor:
Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt.
Auslagerung des Schulbetriebs (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung)
Umstrukturierung und Ersatzneubau der Schulgebäude einschließlich der fachpraktischen Unterrichtsräume und der Bauhalle.
Die Katholische Jugendfürsorge beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34, HOAI, LP 3-9
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-25 📅
Datum des Beginns: 2019-04-15 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 018-038497
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter https://www.subreport-elvis.de/E532741.
Eine Registrierung wird dringend empfohlen, Informationen über Änderungen etc. erhalten Sie hierüber.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Katholische Jugendfürsorge plant die Generalsanierung/Ersatzneubau der Berufsschule Sankt Georg in Kempten. Generalsanierung bzw. jetzt Ersatzneubau für die Berufsschule Sankt Georg in Kempten.
Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor:
Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt.
Auslagerung des Schulbetriebs (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung)
Umstrukturierung und Ersatzneubau der Schulgebäude einschließlich der fachpraktischen Unterrichtsräume und der Bauhalle.
Die Katholische Jugendfürsorge beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i. S. v. § 34, HOAI, LP 3-9
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 HOAI, und zwar mit den Grundleistungen (LP 3- 9) gem. Anlage 10.2 zur HOAI 2018 und Optional die Besonderen Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“ und „Planung der notwendigen Verbaumaßnahmen“ ausgeschrieben.
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 HOAI, und zwar mit den Grundleistungen (LP 3- 9) gem. Anlage 10.2 zur HOAI 2018 und Optional die Besonderen Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“ und „Planung der notwendigen Verbaumaßnahmen“ ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
Stufe 1: LP 3 und LP 4
Stufe 2: LP 5, LP 6 und LP 7
Stufe 3: LP 8 und LP 9
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 375 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— Besondere Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“ und „Planung der notwendigen Verbaumaßnahmen“
Eine Registrierung wird dringend empfohlen, Informationen über Änderungen etc. erhalten Sie hierüber.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kempten, Königstraße
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlichhaftenden GesellschafterIn einzureichen.
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlichhaftenden GesellschafterIn einzureichen.
Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV, Art. 4 BaukammergesetzBayern, Art. 61. 1 BayBO, Abs. 1+2.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch Haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:45
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) […]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 018-038497 (2019-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Katholische Jugendfürsorge plant die Generalsanierung / Ersatzneubau der Berufsschule Sankt Georg in Kempten. Generalsanierung bzw. jetzt Ersatzneubau für die Berufsschule Sankt Georg in Kempten.
Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor:
Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt.
Auslagerung des Schulbetriebs (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung)
Umstrukturierung und Ersatzneubau der Schulgebäude einschließlich der fachpraktischen Unterrichtsräume und der Bauhalle.
Die Katholische Jugendfürsorge beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i.S.v. § 34, HOAI, LP 3-9;
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Die Katholische Jugendfürsorge plant die Generalsanierung / Ersatzneubau der Berufsschule Sankt Georg in Kempten. Generalsanierung bzw. jetzt Ersatzneubau für die Berufsschule Sankt Georg in Kempten.
Die Maßnahme sieht neben einem eng gesteckten Terminablauf folgende Randbedingungen vor:
Die Umgebung ist durch die Kommun-Bebauung begrenzt.
Auslagerung des Schulbetriebs (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung)
Umstrukturierung und Ersatzneubau der Schulgebäude einschließlich der fachpraktischen Unterrichtsräume und der Bauhalle.
Die Katholische Jugendfürsorge beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i.S.v. § 34, HOAI, LP 3-9;
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4).
Gesamtwert des Auftrags: 5 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.
Die Katholische Jugendfürsorge plant die Generalsanierung / Ersatzneubau der Berufsschule Sankt Georg in Kempten. Generalsanierung bzw. jetzt Ersatzneubau für die Berufsschule Sankt Georg in Kempten.
Die Katholische Jugendfürsorge beabsichtigt die Vergabe der Leistung Objektplanung Gebäude i.S.v. § 34, HOAI, LP 3-9;
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 HOAI, und zwar mit den Grundleistungen (LP 3- 9) gem. Anlage 10.2 zur HOAI 2018 und Optional die Besonderen Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung" und „Planung der notwendigen Verbaumaßnahmen" ausgeschrieben.
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 HOAI, und zwar mit den Grundleistungen (LP 3- 9) gem. Anlage 10.2 zur HOAI 2018 und Optional die Besonderen Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung" und „Planung der notwendigen Verbaumaßnahmen" ausgeschrieben.
Beschreibung der Optionen:
— Besondere Leistungen „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung" und „Planung der notwendigen Verbaumaßnahmen"
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist nicht das einzige Kostenkriterium
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-30 📅
Name: Aldinger Architekten Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Falterstraße 23a
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 71197678-0📞
E-Mail: mail@aldingerarchitekten.de📧
Land: Stuttgart
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 362395.53 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen Werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) ...
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen Werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.