Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages – Es werden Angaben gefordert zu:
1) Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl Ingenieure/ Architekten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2) Erfahrungen in der Objektplanung anhand vergleichbarer Referenzprojekten, Mindestbedingungen an diese Referenzen sind: Erfahrung in der Planung d. h. mind. LPH 3-5 und 8 § 34 HOAI von baulich vergleichbaren, mind. im Bau befindlichen Hochbauten, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2012, 2 Referenzen mit Angaben zu:
— Bezeichnung des Referenzprojekts,
— Auftraggeber,
— Auftraggeber gem. § 99 GWB,
— Vom Bauherrn namentlich beauftragter Auftragnehmer,
— Nennung der evtl. Mitbeauftragten (z. B. Arbeitsgemeinschafts- Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen, die nicht vom Bewerber erbracht wurden,
— Monat und Jahr der erfolgten oder vorgesehenen baulichen Fertigstellung des Gebäudes,
— Monat und Jahr der Einreichung des Baugenehmigungsantrages,
— Selbst erbrachte und abgeschlossene LPH gem. § 34 HOAI,
— Kostendeckelung im Projekt,
— Herstellkosten gem. DIN 276 in EUR brutto,
— Honorarzone des Objektes gem. HOAI § 35,
— Rügefähigkeit von Ausschreibungen gem. VOB A/ B/ C,
— Barrierefreiheit im Gebäude,
— Gebäude und Freianlagen mit technischen Auflagen hinsichtlich Benutzungssicherheit. (z. B. Kommunale Unfallversicherung)
3) Erfahrungen in der Abbruchplanung anhand vergleichbarer Referenzprojekten, Mindestbedingungen an diese Referenz sind:
Erfahrung in der Integration von Abbruchplanung vergleichbaren Umfangs, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2012, eine Referenz mit Angaben zu:
— Bezeichnung des Referenzprojekts,
— Auftraggeber,
— Vom Bauherrn namentlich beauftragter Auftragnehmer,
— Nennung der evtl. Mitbeauftragten (z. B. Arbeitsgemeinschafts- Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen, die nicht vom Bewerber erbracht wurden,
— Monat und Jahr der Einreichung des Baugenehmigungsantrages,
— Erfahrung in der Integration von Abbruchplanung vergleichbaren Umfangs,
— Angabe zur Kubatur der Abbruchplanung,
— Sonstiges: Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien können auf bis zu 2 DIN A4 Anlagenblätter pro Projekt angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.