Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der gef. Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix I (BM I), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73 (3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuld. Haftung;
8) Angaben Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
9) Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. Eine MFB ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
13) Bauvorlageberechtigung gem. Pkt. III 1.1);
14) Gesamthonorarumsatz 200 000 EUR brutto gem. Pkt. III.1.2);
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenzen A1 und B1 gem. Pkt. III.1.3);
17) Nachweise berufl. Qualifikation GPL OPL VA/Teil OPL IBW/öBÜ gem. Pkt. III.1.3);
18) Berufserfahrung GPL OPL VA/Teil OPL IBW/öBÜ gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Gewichtung:
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1) Mindestref. A1, 16 %;
2) weitere Referenz A2, 14 %;
3) Mindestref. B1, 11 %;
4) weitere Referenz B2, 9 %;
5) zusätzliche Referenzen:
5.a) zusätzliche Referenz, 8 %;
5.b) zusätzliche Referenz, 7 %;
5.c) zusätzliche Referenz, 8 %.
6) Qualifikation des Projektteams:
6.a) Pers. Ref. GPL OPL V, 10 %;
6.b) Pers. Ref. Teil OPL IBW, 10 %;
6.c) Pers. Ref. öBÜ, 7 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix Stufe I entnommen werden.