Beschreibung der Beschaffung
Im Auftrag der Stadt Senftenberg erfolgt die Erschließung eines Gewerbegebietes am Nordufer des Sedlitzer Sees.
Im Rahmen des B-Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 3 „Nordufer Sedlitzer See“ (1. Änderung) erfolgten unter Pkt. 5.2 grünordnerische Festsetzungen. Diese sind nun umzusetzen.
Die Pflanzungen beinhalten folgende Teilbereiche:
— Straßenbaumpflanzung entlang der Haupterschließungsstraße sowie Erschließungs-straßen A, B, C und D,
— Straßenbaumpflanzung am Radweg Sedlitzer See,
— Straßenbaumpflanzung und Gehölzpflanzung am Parkplatz,
— Pflanzfläche A Waldergänzung, Aufforstung, Anlage eines Waldmantels,
— Pflanzfläche B Anlage eine Waldmantels,
— Pflanzfläche C Waldergänzung, Anlage eines Waldmantels.
Die Straßenbaumpflanzung erfolgt in der Grünfläche zwischen Rad- bzw. Gehweg und Gewerbegrundstück. Die Bäume werden in Abhängigkeit der Art in einem Abstand von 9 bis 15 Metern gepflanzt. Für die einzelnen Arten gelten folgende Pflanzabstände:
— Acer campestre „Elsrijk“ (Feld-Ahorn): 9 m (72 Stück),
— Quercus petraea (Trauben-Eiche): 15 m (48 Stück),
— Tilia cordata (Winter-Linde): 12 m (6 Stück).
In den Bereichen, in welchen Leitungen nahe dem Wurzelraum der neuen Gehölze verlaufen, werden die Bäume zwischen vorhandenen Wurzelschutz (Wurzelschutzbahn h: 2,0 m und 1,5 m zu Rohrrigolen, h: 1,0 m zu Elektro-, Straßenbeleuchtung und sonstige erdverlegten Kabeln) gepflanzt. Sämtliche Baumneupflanzungen werden mit einem Dreibock aus Holz verankert. Insgesamt werden 126 Straßenbäume neu gepflanzt.
In den Pflanzflächen A und C werden Waldergänzungen umgesetzt. Hier wird der Waldbestand in lückigen Abschnitten durch eine Unterpflanzung ergänzt. Die genaue Festlegung der Pflanzstandorte erfolgt gemeinsam mit dem AG und der BÜ. Im Süden der Pflanzfläche A wird der Wald südlich eines schmalen Restbestandes vollständig neu aufgeforstet. Die Pflanzung erfolgt hier im Böschungsbereich (Neigung ca. 1:8).
Die Aufforstungsflächen Pflanzflächen A und C werden durch einen 5 m breiten Waldmantel eingefasst. Auch der Waldbestand nördlich der Pflanzfläche A (Pflanzfläche B) wird durch einen Waldmantel zum umliegenden Gelände abgegrenzt.
Am Parkplatz wird auf einer Grünfläche im Osten eine flächige Gehölzpflanzung (Pflanzfläche D) realisiert.