Kurze Beschreibung
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ schafft als zweiter Abschnitt nicht nur neue Wohnbauflächen, sondern auch die für die wachsende Zahl an jungen Familien und Kindern erforderlichen Freizeitangebote. Entsprechend der Anforderungen soll ein durchmischtes Wohngebiet mit Quartiersplatz und Spielplatz entstehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von rund 7,3 ha.
Der Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Flurnummern 43/4, 43/5, 44, 61, 70, 70/6, 247, 248, 249/, 250, 252, 253 sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 249, 254, 255/1, 256 und 2076.
Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemeinde und der Gemarkung Rohrbach a. d. Ilm.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
— im Norden und Osten durch ein bestehendes dörflich geprägtes Gebiet bzw. den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“,
— im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (vorwiegend Hopfenanbau),
— im Westen durch den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“ bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Planungsaufgaben umfassen:
— Straßen: Fahrbahn einschl. Gehwege, Parkbuchten, öffentliche Grünflächen (Straßenbegleitgrün, Baumscheiben etc.),
— Fußwege: Wegverbindungen einschl. Begleitgrün, Bepflanzung,
— öffentliche Grünflächen/ Ausgleichsflächen,
— Kanal: Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem),
— Wasser: Wasserleitungsnetz nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung einschl. Hydranten-Standorte,
— Quartiersplatz (Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung/ Platzfläche): grobe Überplanung zusammen mit Straßenplanung (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich),
— Spielplatz: grobe Überplanung insb. wegemäßige Anbindung, Gestaltung/ Veränderung Gelände (Hanglage) für spätere Umsetzung Spielplatz, Einplanung von erforderlichen Sparten wie Wasseranschluss/ Kanalanschluss (z. B. für Wasserspiele); (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)