Erschließung ROHRBACH AN DER ILM „Schelmengrund - 2. Bauabschnitt“ Leistungsbild: Freianlagen, LPh 1-9 nach § 39 ff. HOAI. Für die Teilbereiche Spielplatz und der Quartiersplatz werden zunächst nur die LPh 1-2 vergeben, mit Option auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen im Rahmen der Vertragsabwicklung/Gesamtplanung. Ingenieurbauwerk, LPh 1-9 nach § 43 ff. HOAI - Überwachen der Ausführung der Bau- Leistung Verkehrsanlagen, LPh 1-9 nach § 47 ff. HOAI - Örtliche Bauüberwachung
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund - 2. Bauabschnitt“ schafft als zweiter Abschnitt nicht nur neue Wohnbauflächen, sondern auch die für die wachsende Zahl an jungen Familien und Kindern erforderlichen Freizeitangebote. Entsprechend der Anforderungen soll ein durchmischtes Wohngebiet mit Quartiersplatz und Spielplatz entstehen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von rund 7,3 ha. Der Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Flurnummern 43/4, 43/5, 44, 61, 70, 70/6, 247, 248, 249/, 250, 252, 253 sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 249, 254, 255/1, 256 und 2076. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemeinde und der Gemarkung Rohrbach a.d. Ilm. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: — im Norden und Osten durch ein bestehendes dörflich geprägtes Gebiet bzw. den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“ — im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (vorwiegend Hopfenanbau) — im Westen durch den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“ bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen Die Planungsaufgaben umfassen: •Straßen: Fahrbahn einschl. Gehwege, Parkbuchten, öffentliche Grünflächen (Straßenbegleitgrün, Baumscheiben etc.) •Fußwege: Wegverbindungen einschl. Begleitgrün, Bepflanzung •öffentliche Grünflächen / Ausgleichsflächen •Kanal: Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem) •Wasser: Wasserleitungsnetz nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung einschl. Hydranten-Standorte •Quartiersplatz (Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung / Platzfläche): grobe Überplanung zusammen mit Straßenplanung (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich) •Spielplatz: grobe Überplanung insb. wegemäßige Anbindung, Gestaltung/Veränderung Gelände (Hanglage) für spätere Umsetzung Spielplatz, Einplanung von erforderlichen Sparten wie Wasseranschluss/Kanalanschluss (z.B. für Wasserspiele); (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund - 2. Bauabschnitt“ schafft als zweiter Abschnitt nicht nur neue Wohnbauflächen, sondern auch die für die wachsende Zahl an jungen Familien und Kindern erforderlichen Freizeitangebote. Entsprechend der Anforderungen soll ein durchmischtes Wohngebiet mit Quartiersplatz und Spielplatz entstehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von rund 7,3 ha.
Der Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Flurnummern 43/4, 43/5, 44, 61, 70, 70/6, 247, 248, 249/, 250, 252, 253 sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 249, 254, 255/1, 256 und 2076.
Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemeinde und der Gemarkung Rohrbach a.d. Ilm.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
— im Norden und Osten durch ein bestehendes dörflich geprägtes Gebiet bzw. den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“
— im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (vorwiegend Hopfenanbau)
— im Westen durch den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“ bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen
Die Planungsaufgaben umfassen:
•Straßen: Fahrbahn einschl. Gehwege, Parkbuchten, öffentliche Grünflächen (Straßenbegleitgrün, Baumscheiben etc.)
•Fußwege: Wegverbindungen einschl. Begleitgrün, Bepflanzung
•öffentliche Grünflächen / Ausgleichsflächen
•Kanal: Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem)
•Wasser: Wasserleitungsnetz nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung einschl. Hydranten-Standorte
•Quartiersplatz (Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung / Platzfläche): grobe Überplanung zusammen mit Straßenplanung (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
•Spielplatz: grobe Überplanung insb. wegemäßige Anbindung, Gestaltung/Veränderung Gelände (Hanglage) für spätere Umsetzung Spielplatz, Einplanung von erforderlichen Sparten wie Wasseranschluss/Kanalanschluss (z.B. für Wasserspiele); (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund - 2. Bauabschnitt“ schafft als zweiter Abschnitt nicht nur neue Wohnbauflächen, sondern auch die für die wachsende Zahl an jungen Familien und Kindern erforderlichen Freizeitangebote. Entsprechend der Anforderungen soll ein durchmischtes Wohngebiet mit Quartiersplatz und Spielplatz entstehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von rund 7,3 ha.
Der Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Flurnummern 43/4, 43/5, 44, 61, 70, 70/6, 247, 248, 249/, 250, 252, 253 sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 249, 254, 255/1, 256 und 2076.
Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemeinde und der Gemarkung Rohrbach a.d. Ilm.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
— im Norden und Osten durch ein bestehendes dörflich geprägtes Gebiet bzw. den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“
— im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (vorwiegend Hopfenanbau)
— im Westen durch den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“ bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen
•Kanal: Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem)
•Wasser: Wasserleitungsnetz nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung einschl. Hydranten-Standorte
•Quartiersplatz (Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung / Platzfläche): grobe Überplanung zusammen mit Straßenplanung (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
•Spielplatz: grobe Überplanung insb. wegemäßige Anbindung, Gestaltung/Veränderung Gelände (Hanglage) für spätere Umsetzung Spielplatz, Einplanung von erforderlichen Sparten wie Wasseranschluss/Kanalanschluss (z.B. für Wasserspiele); (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Verdingungsunterlagen stehen mit dem Link unter I.3) Kommunikation zur Verfügung.
Des Weiteren stehen sie auf www.staatsanzeiger-eservices.de zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten Zugang zu den Verdingungsunterlagen über die Website unter Verwendung den folgenden Links:
http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html
— Offene Verfahren / EU-weite Vergaben „zum Download“,
— „Zum Download ohne Registrierung“.
Worauf Sie die Bekanntmachungsnummer dieser EU-Bekanntmachung („jjjj/S xxx-yyyyyy“)eingeben.
Über diesen Link erhalten Sie unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen.
Parallel empfehlen wir Ihnen die Registrierung auf www.staatsanzeiger-eservices.de, damit Sie automatisch über die Aktualität der Angebotsunterlagen und direkt zu dem Nachschreiben informiert werden.
Teilnahmeanträge sind in Papierform in einem verschlossenen Umschlag mit dem vorgesehenen Aufkleber bei der o. g. Kontaktstelle einzureichen.
Teilnahmeanträge per Fax sind nicht zugelassen. Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen das ausgefüllte Formblatt „Bewerberbogen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird.
Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Nachunternehmer ein ausgefüllter "Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen vorzulegen.
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Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird.
Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Nachunternehmer ein ausgefüllter "Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund - 2. Bauabschnitt“ schafft als zweiter Abschnitt nicht nur neue Wohnbauflächen, sondern auch die für die wachsende Zahl an jungen Familien und Kindern erforderlichen Freizeitangebote. Entsprechend der Anforderungen soll ein durchmischtes Wohngebiet mit Quartiersplatz und Spielplatz entstehen.
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund - 2. Bauabschnitt“ schafft als zweiter Abschnitt nicht nur neue Wohnbauflächen, sondern auch die für die wachsende Zahl an jungen Familien und Kindern erforderlichen Freizeitangebote. Entsprechend der Anforderungen soll ein durchmischtes Wohngebiet mit Quartiersplatz und Spielplatz entstehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von rund 7,3 ha.
Der Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Flurnummern 43/4, 43/5, 44, 61, 70, 70/6, 247, 248, 249/, 250, 252, 253 sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 249, 254, 255/1, 256 und 2076.
Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemeinde und der Gemarkung Rohrbach a.d. Ilm.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
— im Norden und Osten durch ein bestehendes dörflich geprägtes Gebiet bzw. den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“
— im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (vorwiegend Hopfenanbau)
— im Westen durch den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“ bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen
•Kanal: Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem)
•Wasser: Wasserleitungsnetz nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung einschl. Hydranten-Standorte
•Quartiersplatz (Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung / Platzfläche): grobe Überplanung zusammen mit Straßenplanung (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
•Spielplatz: grobe Überplanung insb. wegemäßige Anbindung, Gestaltung/Veränderung Gelände (Hanglage) für spätere Umsetzung Spielplatz, Einplanung von erforderlichen Sparten wie Wasseranschluss/Kanalanschluss (z.B. für Wasserspiele); (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
•Spielplatz: grobe Überplanung insb. wegemäßige Anbindung, Gestaltung/Veränderung Gelände (Hanglage) für spätere Umsetzung Spielplatz, Einplanung von erforderlichen Sparten wie Wasseranschluss/Kanalanschluss (z.B. für Wasserspiele); (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
Siehe II.2.1)
Dauer: 24 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in der Fachrichtung Landschaftsarchitekt oder Bauingenieurwesen befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in Berufsbezeichnung Ingenieur/in der Fachrichtung Landschaftsarchitekt oder Bauingenieurwesen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in der Fachrichtung Landschaftsarchitekt oder Bauingenieurwesen befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in Berufsbezeichnung Ingenieur/in der Fachrichtung Landschaftsarchitekt oder Bauingenieurwesen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Es sind die Gesamtumsätze aus den letzten 3 Jahren anzugeben (Jahresumsatz der letzten 3 Jahre ≥ 300 000 EUR netto)
— Es ist die Kopie einer aktuellen Versicherungspolice der Berufshaftpflichtversicherung aus den letzten 12 Monaten oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Es ist die Kopie einer aktuellen Versicherungspolice der Berufshaftpflichtversicherung aus den letzten 12 Monaten oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Mindeststandards:
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen Versicherungsunternehmens (die Deckung für das Objektmuss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen(also ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind). Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Berufshaftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen Versicherungsunternehmens (die Deckung für das Objektmuss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen(also ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind). Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Berufshaftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zur personellen Ausstattung (2.2 Bewerbungsbogen)
Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) für den Bereich für den Bereich Erschließung.
Davon Anzahl der Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen.
Angaben zur personellen Ausstattung (2.2.1 Bewerbungsbogen)
Zwei geeignete Referenzen (jeweils ein Neubau) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus den letzten 8 Jahren (ab 01/2011) werden anerkannt. Die Leistungsphase 2 muss ab 01/2011 begonnen worden sein. Die Leistungsphase 8 muss zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung abgeschlossen sein.
Zwei geeignete Referenzen (jeweils ein Neubau) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus den letzten 8 Jahren (ab 01/2011) werden anerkannt. Die Leistungsphase 2 muss ab 01/2011 begonnen worden sein. Die Leistungsphase 8 muss zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung abgeschlossen sein.
Zu den Referenzen sind in den hierfür vorgesehenen Formblättern u. a.:
— Angaben zum Projekt,
— zum Auftraggeber mit Angabe einer Kontaktadresse,
— zum Ansprechpartner beim Auftraggeber,
— zum Entwurfsverfasser/Planer
— zur Projektdauer
— zur Vergleichbare Baumaßnahme
— zu den Projektkosten
— zu dem Umfang der Leistung
— zur Referenzschreibung
Zur Eignungsprüfung zu machen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in Berufsbezeichnung Ingenieur/in der Fachrichtung Landschaftsarchitekt oder Bauingenieurwesen berichtigt sind. Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Bauaufgabe entsprechen und ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in Berufsbezeichnung Ingenieur/in der Fachrichtung Landschaftsarchitekt oder Bauingenieurwesen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EUNr.L255 S. 22) entspricht.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in Berufsbezeichnung Ingenieur/in der Fachrichtung Landschaftsarchitekt oder Bauingenieurwesen berichtigt sind. Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Bauaufgabe entsprechen und ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in Berufsbezeichnung Ingenieur/in der Fachrichtung Landschaftsarchitekt oder Bauingenieurwesen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EUNr.L255 S. 22) entspricht.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-02-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-04 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrungen des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung der Projektbearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung / Projektanalyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Worauf Sie die Bekanntmachungsnummer dieser EU-Bekanntmachung („jjjj/S xxx-yyyyyy“)eingeben.
Über diesen Link erhalten Sie unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen.
Parallel empfehlen wir Ihnen die Registrierung auf www.staatsanzeiger-eservices.de, damit Sie automatisch über die Aktualität der Angebotsunterlagen und direkt zu dem Nachschreiben informiert werden.
Teilnahmeanträge sind in Papierform in einem verschlossenen Umschlag mit dem vorgesehenen Aufkleber bei der o. g. Kontaktstelle einzureichen.
Teilnahmeanträge per Fax sind nicht zugelassen. Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen das ausgefüllte Formblatt „Bewerberbogen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird.
Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Nachunternehmer ein ausgefüllter "Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 041-093151 (2019-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ schafft als zweiter Abschnitt nicht nur neue Wohnbauflächen, sondern auch die für die wachsende Zahl an jungen Familien und Kindern erforderlichen Freizeitangebote. Entsprechend der Anforderungen soll ein durchmischtes Wohngebiet mit Quartiersplatz und Spielplatz entstehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von rund 7,3 ha.
Der Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Flurnummern 43/4, 43/5, 44, 61, 70, 70/6, 247, 248, 249/, 250, 252, 253 sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 249, 254, 255/1, 256 und 2076.
Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemeinde und der Gemarkung Rohrbach a. d. Ilm.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
— im Norden und Osten durch ein bestehendes dörflich geprägtes Gebiet bzw. den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“,
— im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (vorwiegend Hopfenanbau),
— im Westen durch den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“ bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Planungsaufgaben umfassen:
— Straßen: Fahrbahn einschl. Gehwege, Parkbuchten, öffentliche Grünflächen (Straßenbegleitgrün, Baumscheiben etc.),
— Fußwege: Wegverbindungen einschl. Begleitgrün, Bepflanzung,
— öffentliche Grünflächen/ Ausgleichsflächen,
— Kanal: Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem),
— Wasser: Wasserleitungsnetz nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung einschl. Hydranten-Standorte,
— Quartiersplatz (Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung/ Platzfläche): grobe Überplanung zusammen mit Straßenplanung (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich),
— Spielplatz: grobe Überplanung insb. wegemäßige Anbindung, Gestaltung/ Veränderung Gelände (Hanglage) für spätere Umsetzung Spielplatz, Einplanung von erforderlichen Sparten wie Wasseranschluss/ Kanalanschluss (z. B. für Wasserspiele); (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ schafft als zweiter Abschnitt nicht nur neue Wohnbauflächen, sondern auch die für die wachsende Zahl an jungen Familien und Kindern erforderlichen Freizeitangebote. Entsprechend der Anforderungen soll ein durchmischtes Wohngebiet mit Quartiersplatz und Spielplatz entstehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von rund 7,3 ha.
Der Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Flurnummern 43/4, 43/5, 44, 61, 70, 70/6, 247, 248, 249/, 250, 252, 253 sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 249, 254, 255/1, 256 und 2076.
Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemeinde und der Gemarkung Rohrbach a. d. Ilm.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
— im Norden und Osten durch ein bestehendes dörflich geprägtes Gebiet bzw. den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“,
— im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (vorwiegend Hopfenanbau),
— im Westen durch den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“ bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen.
— Kanal: Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem),
— Wasser: Wasserleitungsnetz nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung einschl. Hydranten-Standorte,
— Quartiersplatz (Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung/ Platzfläche): grobe Überplanung zusammen mit Straßenplanung (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich),
— Spielplatz: grobe Überplanung insb. wegemäßige Anbindung, Gestaltung/ Veränderung Gelände (Hanglage) für spätere Umsetzung Spielplatz, Einplanung von erforderlichen Sparten wie Wasseranschluss/ Kanalanschluss (z. B. für Wasserspiele); (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Verdingungsunterlagen stehen mit dem Link unter I.3) Kommunikation zur Verfügung.
Des Weiteren stehen sie auf www.staatsanzeiger-eservices.de zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten Zugang zu den Verdingungsunterlagen über die Website unter Verwendung den folgenden Links:
http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html
— Offene Verfahren/ EU-weite Vergaben „zum Download“,
— „Zum Download ohne Registrierung“.
Worauf Sie die Bekanntmachungsnummer dieser EU-Bekanntmachung („jjjj/S xxx-yyyyyy“)eingeben.
Über diesen Link erhalten Sie unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen.
Parallel empfehlen wir Ihnen die Registrierung auf www.staatsanzeiger-eservices.de, damit Sie automatisch über die Aktualität der Angebotsunterlagen und direkt zu dem Nachschreiben informiert werden.
Teilnahmeanträge sind in Papierform in einem verschlossenen Umschlag mit dem vorgesehenen Aufkleber bei der o. g. Kontaktstelle einzureichen.
Teilnahmeanträge per Fax sind nicht zugelassen. Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen das ausgefüllte Formblatt „Bewerberbogen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird.
Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Nachunternehmer ein ausgefüllter „Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen vorzulegen.
Worauf Sie die Bekanntmachungsnummer dieser EU-Bekanntmachung („jjjj/S xxx-yyyyyy“)eingeben.
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Teilnahmeanträge sind in Papierform in einem verschlossenen Umschlag mit dem vorgesehenen Aufkleber bei der o. g. Kontaktstelle einzureichen.
Teilnahmeanträge per Fax sind nicht zugelassen. Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen das ausgefüllte Formblatt „Bewerberbogen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird.
Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Nachunternehmer ein ausgefüllter „Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ schafft als zweiter Abschnitt nicht nur neue Wohnbauflächen, sondern auch die für die wachsende Zahl an jungen Familien und Kindern erforderlichen Freizeitangebote. Entsprechend der Anforderungen soll ein durchmischtes Wohngebiet mit Quartiersplatz und Spielplatz entstehen.
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ schafft als zweiter Abschnitt nicht nur neue Wohnbauflächen, sondern auch die für die wachsende Zahl an jungen Familien und Kindern erforderlichen Freizeitangebote. Entsprechend der Anforderungen soll ein durchmischtes Wohngebiet mit Quartiersplatz und Spielplatz entstehen.
Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemeinde und der Gemarkung Rohrbach a. d. Ilm.
— im Norden und Osten durch ein bestehendes dörflich geprägtes Gebiet bzw. den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“,
— im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (vorwiegend Hopfenanbau),
— im Westen durch den Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt“ bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen.
— Kanal: Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem),
— Wasser: Wasserleitungsnetz nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung einschl. Hydranten-Standorte,
— Quartiersplatz (Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung/ Platzfläche): grobe Überplanung zusammen mit Straßenplanung (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich),
— Spielplatz: grobe Überplanung insb. wegemäßige Anbindung, Gestaltung/ Veränderung Gelände (Hanglage) für spätere Umsetzung Spielplatz, Einplanung von erforderlichen Sparten wie Wasseranschluss/ Kanalanschluss (z. B. für Wasserspiele); (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
— Spielplatz: grobe Überplanung insb. wegemäßige Anbindung, Gestaltung/ Veränderung Gelände (Hanglage) für spätere Umsetzung Spielplatz, Einplanung von erforderlichen Sparten wie Wasseranschluss/ Kanalanschluss (z. B. für Wasserspiele); (Feinplanung optional auf Wunsch Gemeinde im Rahmen des Verfahrens möglich)
Siehe II.2.1).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rohrbach
Teilnahmeanträge per Fax sind nicht zugelassen. Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen das ausgefüllte Formblatt „Bewerberbogen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Nachunternehmer ein ausgefüllter „Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilienstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2019/S 146-360198 (2019-07-26)