Der Auftragnehmer (AN) soll für das BMVI (AG) in enger Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) eine Studie zum Potential bestehender und neuer Technologien für einen nachhaltigen Personenverkehr in den Alpen erarbeiten. Die hierfür notwendigen Recherche-, Analyse- und Dokumentationsleistungen sind ebenso Bestandteil der Leistung wie die Organisation und Durchführung der (max. 2) geplanten Workshops in München.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung einer Studie„Potentialanalyse bestehender und neuer Technologien zur Förderung des nachhaltigen Personenverkehrs im Alpenraum"
1932/G10”
Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer (AN) soll für das BMVI (AG) in enger Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) eine Studie zum...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer (AN) soll für das BMVI (AG) in enger Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) eine Studie zum Potential bestehender und neuer Technologien für einen nachhaltigen Personenverkehr in den Alpen erarbeiten. Die hierfür notwendigen Recherche-, Analyse- und Dokumentationsleistungen sind ebenso Bestandteil der Leistung wie die Organisation und Durchführung der (max. 2) geplanten Workshops in München.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistungen sind grundsätzlich am Sitz des AN zu erbringen. Es finden Abstimmungsgespräche in Berlin und/oder München statt. Der vorgesehene Workshop ist...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Leistungen sind grundsätzlich am Sitz des AN zu erbringen. Es finden Abstimmungsgespräche in Berlin und/oder München statt. Der vorgesehene Workshop ist in München durchzuführen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll untersucht werden, welche existierenden und neuen Technologien zur Förderung des nachhaltigen Personenverkehrs (ÖPV) im Alpenraum (Territorium der...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll untersucht werden, welche existierenden und neuen Technologien zur Förderung des nachhaltigen Personenverkehrs (ÖPV) im Alpenraum (Territorium der Alpenkonvention) besonders geeignet sind und welche Schwierigkeiten spezifisch im Alpenraum bei der Technologieeinführung und der täglichen Anwendung auftreten. Die Erstellung der Studie gliedert sich in 3 Leistungspakete:
— Bestandsaufnahme nachhaltiger Verkehrsprojekte im Alpenraum: Der AN erstellt durch eigenmächtige Recherchen eine Bestandsaufnahme nachhaltiger Projekte für den Personenverkehr im Alpenraum. Als Ergebnis des Leistungspakets 1 ist ein erster Zwischenbericht mit Projekten, die unter Aspekten der Nachhaltigkeit und der Alpenspezifizität bewertet bzw. gereiht werden, zu erstellen,
— Durchführung eines Workshops: Aufbauend auf den Vorarbeiten soll ein Erfahrungsaustausch mit ca. 40 bis 50 Personen in Form eines Workshops in München im März 2020 inhaltlich und logistisch organisiert werden. Im Rahmen des Workshops sollen ausgewählte Pilotprojekte durch die jeweiligen Projektverantwortlichen vorgestellt und ihre Vor- und Nachteile sowie ggf. Schwierigkeiten bei der Einführung diskutiert werden. Das Paket umfasst inhaltliche und organisatorische Aufgaben,
— Evaluierung der Workshop-Ergebnisse und Erstellung der Studie. Darauf aufbauend sollen Handlungsempfehlungen mit Blick auf die Einführung/Nutzung der oben genannten Technologien formuliert werden. Diese sollen konkrete Adressaten ansprechen und konkret aufzeigen, was zur Einführung/Nutzung dieser Technologien genau geschehen muss.
Anforderungen an das mit der Leistungserbringung eingesetzte Personal: Da der geplante Workshop auf Englisch abzuhalten ist und die Studienberichte neben Deutsch auch in englischer Sprache vorzulegen sind, müssen die für diese Tätigkeiten vorgesehenen Mitarbeiter des AN über gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsorganisation (Qualitätssicherung, Organisation Personaleinsatz)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieterpräsentation (persönliche Präsentation, Fragenkatalog)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zur Validierung der Ergebnisse kann optional die Durchführung eines zweiten Workshops vereinbart werden.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Anforderungen an das mit der Leistungserbringung eingesetzte Personal: Da der geplante Workshop auf Englisch abzuhalten ist und die Studienberichte neben...”
Zusätzliche Informationen
Anforderungen an das mit der Leistungserbringung eingesetzte Personal: Da der geplante Workshop auf Englisch abzuhalten ist und die Studienberichte neben Deutsch auch in englischer Sprache vorzulegen sind, müssen die für diese Tätigkeiten vorgesehenen Mitarbeiter des AN über gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F-EK1),
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen,
— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK2: Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK2: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens, F-EK2), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird,
— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
“Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen-...”
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise)vorzulegen:
EK3.1:
— geeignete Referenzen über früher...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise)vorzulegen:
EK3.1:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben,
— Bereiche: Studienerstellung, Organisation und Durchführung von Workshops.
EK3.2:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben,
— Bereich: Projekterfahrung zu innovativen Mobilitätsmodellen.
EK3.3:
— Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu EK3.1:
— gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstandnahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu EK3.1:
— gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstandnahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen,
— es sind mindestens je 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die in der Gesamtschau Erfahrung belegen in den Bereichen:
—— Studienerstellung und
—— Organisation und Durchführung von Workshops.
Zu EK3.2:
— gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahe kommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen,
— es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrung belegt in mindestens einem der Bereiche:
—— Projekterfahrung im Bereich nachhaltige Verkehrspolitik und/oder
—— Projekterfahrung im Bereich der nachhaltigen Verkehrsentwicklung.
Zu EK3.3:
— aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungsleistungen gegenüber Dritten erbracht werden, die mit existierenden und neuen Technologien des nachhaltigen Personenverkehrs im Zusammenhang stehen und/oder darf er selbst nicht mit derartigen Unternehmen in direkter und/oder indirekter Beteiligung oder sonstiger Abhängigkeit in Verbindung stehen, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Anforderungen an das mit der Leistungserbringung eingesetzte Personal: Da der geplante Workshop auf Englisch abzuhalten ist und die Studienberichte neben...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Anforderungen an das mit der Leistungserbringung eingesetzte Personal: Da der geplante Workshop auf Englisch abzuhalten ist und die Studienberichte neben Deutsch auch in englischer Sprache vorzulegen sind, müssen die für diese Tätigkeiten vorgesehenen Mitarbeiter des AN über gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen,
— Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungsleistungen gegenüber Dritten erbracht werden, die mit existierenden und neuen Technologien des nachhaltigen Personenverkehrs im Zusammenhang stehen und/oder darf er selbst nicht mit derartigen Unternehmen in direkter und/oder indirekter Beteiligung oder sonstiger Abhängigkeit in Verbindung stehen, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-21
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabe stelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 140-345135 (2019-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung einer Studie „Potentialanalyse bestehender und neuer Technologien zur Förderung des nachhaltigen Personenverkehrs im Alpenraum“.
1932/G10”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 157872.54 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 140-345135
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1932/G10
Titel:
“Erstellung einer Studie „Potentialanalyse bestehender und neuer Technologien zur Förderung des nachhaltigen Personenverkehrs im Alpenraum“.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TÜV Rheinland InterTraffic GmbH
Postanschrift: Am Grauen Stein
Postort: Köln
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 157872.54 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowieaufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowieaufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 193-469572 (2019-10-04)