Erstellung eines Bebauungsplanes und Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sowie Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm für den neuen Stadtteil „Oberbillwerder"
Oberbillwerder ist nicht nur Hamburgs zweitgrößtes Stadtentwicklungsprojekt, es wird auch der 105. Stadtteil der Hansestadt. Das Plangebiet liegt im Bezirk Bergedorf, etwa 12 km Luftlinie von der Hamburger Innenstadt und 3 km vom Bergedorfer Zentrum entfernt. Der vorliegende Masterplan Oberbillwerder soll in einen Bebauungsplan überführt werden. Zugleich ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms vorzunehmen. Der Masterplan basiert auf folgenden städtebaulichen- und freiraumplanerischen Kennzahlen: – Plangebiet: 123,7 ha, – Grün- und Freiflächen: 28 ha Wasserflächen: 5,7 ha, – Verkehrsflächen: 15 ha, – Gemeinbedarf: 13 ha, – Nettobauland: 62 ha, – BGF: 1 020 000 m, davon Wohnen: 700 000 m, davon Gewerbe, Handel und Dienstleistungen: 110 000 m, – Anzahl Wohneinheiten: rund 7 000, Anteil Geschosswohnungsbau: 85 %, Anteil Stadt- und Einfamilienhäuser: 15 %, – Anzahl Arbeitsplätze: ca. 4 000 bis 5 000.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: IPEG_VgV_OBW_Bauleitplanung
Kurze Beschreibung:
Oberbillwerder ist nicht nur Hamburgs zweitgrößtes Stadtentwicklungsprojekt, es wird auch der 105. Stadtteil der Hansestadt. Das Plangebiet liegt im Bezirk Bergedorf, etwa 12 km Luftlinie von der Hamburger Innenstadt und 3 km vom Bergedorfer Zentrum entfernt.
Der vorliegende Masterplan Oberbillwerder soll in einen Bebauungsplan überführt werden. Zugleich ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms vorzunehmen.
Der Masterplan basiert auf folgenden städtebaulichen- und freiraumplanerischen Kennzahlen:
– Plangebiet: 123,7 ha,
– Grün- und Freiflächen: 28 ha Wasserflächen: 5,7 ha,
– Verkehrsflächen: 15 ha,
– Gemeinbedarf: 13 ha,
– Nettobauland: 62 ha,
– BGF: 1 020 000 m
– Anzahl Wohneinheiten: rund 7 000, Anteil Geschosswohnungsbau: 85 %, Anteil Stadt- und Einfamilienhäuser: 15 %,
– Anzahl Arbeitsplätze: ca. 4 000 bis 5 000.
Oberbillwerder ist nicht nur Hamburgs zweitgrößtes Stadtentwicklungsprojekt, es wird auch der 105. Stadtteil der Hansestadt. Das Plangebiet liegt im Bezirk Bergedorf, etwa 12 km Luftlinie von der Hamburger Innenstadt und 3 km vom Bergedorfer Zentrum entfernt.
Der vorliegende Masterplan Oberbillwerder soll in einen Bebauungsplan überführt werden. Zugleich ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms vorzunehmen.
Der Masterplan basiert auf folgenden städtebaulichen- und freiraumplanerischen Kennzahlen:
– Plangebiet: 123,7 ha,
– Grün- und Freiflächen: 28 ha Wasserflächen: 5,7 ha,
– Verkehrsflächen: 15 ha,
– Gemeinbedarf: 13 ha,
– Nettobauland: 62 ha,
– BGF: 1 020 000 m
– Anzahl Wohneinheiten: rund 7 000, Anteil Geschosswohnungsbau: 85 %, Anteil Stadt- und Einfamilienhäuser: 15 %,
– Anzahl Arbeitsplätze: ca. 4 000 bis 5 000.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVYPFM/documents
Anlagen zu dieser EU-Bekanntmachung:
Anlage 1: Bewerbungsbogen
Anlage 2: Bewertungsübersicht mit Zuschlagskriterien
Anlage 3: Fachanweisung Bauleitplanung
Anlage 4: Masterplan Oberbillwerder
Rückfragen können ausschließlich über das Bieterportal gestellt werden. Fragen per E-Mail sind nicht zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVYPFM
Anlage 2: Bewertungsübersicht mit Zuschlagskriterien
Anlage 3: Fachanweisung Bauleitplanung
Anlage 4: Masterplan Oberbillwerder
Rückfragen können ausschließlich über das Bieterportal gestellt werden. Fragen per E-Mail sind nicht zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVYPFM
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Oberbillwerder ist nicht nur Hamburgs zweitgrößtes Stadtentwicklungsprojekt, es wird auch der 105. Stadtteil der Hansestadt. Das Plangebiet liegt im Bezirk Bergedorf, etwa 12 km Luftlinie von der Hamburger Innenstadt und 3 km vom Bergedorfer Zentrum entfernt.
Oberbillwerder ist nicht nur Hamburgs zweitgrößtes Stadtentwicklungsprojekt, es wird auch der 105. Stadtteil der Hansestadt. Das Plangebiet liegt im Bezirk Bergedorf, etwa 12 km Luftlinie von der Hamburger Innenstadt und 3 km vom Bergedorfer Zentrum entfernt.
Der vorliegende Masterplan Oberbillwerder soll in einen Bebauungsplan überführt werden. Zugleich ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms vorzunehmen.
Der Masterplan basiert auf folgenden städtebaulichen- und freiraumplanerischen Kennzahlen:
– Plangebiet: 123,7 ha,
– Grün- und Freiflächen: 28 ha Wasserflächen: 5,7 ha,
– Verkehrsflächen: 15 ha,
– Gemeinbedarf: 13 ha,
– Nettobauland: 62 ha,
– BGF: 1 020 000 m
– Anzahl Wohneinheiten: rund 7 000, Anteil Geschosswohnungsbau: 85 %, Anteil Stadt- und Einfamilienhäuser: 15 %,
Für das Bebauungsplanverfahren werden Leistungen der Flächenplanung Bebauungsplan, Grünordnungsplan und Flächennutzungsplan gem. §§ 19, 24 und 18 HOAI 2013 ausgeschrieben. Zusätzlich werden folgende Besondere Leistungen ausgeschrieben:
— Mitwirkung bei der behördeninternen Abstimmung nach der Hamburger Fachanweisung Bauleitplanung, soweit sie nicht Bestandteil der Grundleistung ist,
— Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligungen von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange,
— Erarbeitung eines Umweltberichts. Hierbei soll die Arbeitsgemeinschaft aus einem Stadtplanungs- und einem Landschaftsplanungsbüro die Gesamtverantwortung für den Umweltbericht übernehmen und die Beiträge anderer Fachdisziplinen (z. B. von Büros für Lärmschutz oder Verkehrsplanung) integrieren,
— Erarbeitung eines Umweltberichts. Hierbei soll die Arbeitsgemeinschaft aus einem Stadtplanungs- und einem Landschaftsplanungsbüro die Gesamtverantwortung für den Umweltbericht übernehmen und die Beiträge anderer Fachdisziplinen (z. B. von Büros für Lärmschutz oder Verkehrsplanung) integrieren,
— Ermitteln der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung,
— Erstellung einer Landschaftsbildanalyse,
— Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach BauGB,
— Aufbereitung für Bauleitplanung online (Online-Beteiligung) und Konfiguration der Beteiligungsplattform zu den jeweiligen Beteiligungsschritten,
— Änderung des Landschaftsprogramms.
Bei dem aufzustellenden Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan mit einem Geltungsbereich von ca. 163 ha, der auf dem Masterplan mit seinen Darstellungen und Ausführungen basiert.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches wird im weiteren Verfahren ermittelt.
Für die Bearbeitung wird ein Zeitraum von etwa 2 Jahren angenommen, vorbehaltlich der Herausforderungen, die sich während des Verfahrens zeigen.
Im laufenden Prozess kommen für Teilbereiche des Masterplans detailliertere Funktionspläne hinzu. Diese sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Fachplanungen wie Oberflächenentwässerung, Verkehrsplanung und Leitungstrassenplanung sowie Erdbau und Sandmanagement werden in separaten Vergabeverfahren vergeben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Erfordernis
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen können z. B. im Zusammenhang mit einer zusätzlichen Beteiligung der Öffentlichkeit anfallen. Die Kalkulation soll auf den o. g. Stundensätzen erfolgen. Diese Leistungen werden nur bei Bedarf abgerufen. Es besteht kein Anspruch auf einen Abruf dieser Leistungen durch die IBA Hamburg GmbH. Zu diesen Leistungen können z. B. Städtebauliche Entwürfe für Teilflächen zählen, insbesondere für Teilflächen, die nicht Gegenstand des Masterplanverfahrens waren (z. B. am Mittleren Landweg).
Optionale Leistungen können z. B. im Zusammenhang mit einer zusätzlichen Beteiligung der Öffentlichkeit anfallen. Die Kalkulation soll auf den o. g. Stundensätzen erfolgen. Diese Leistungen werden nur bei Bedarf abgerufen. Es besteht kein Anspruch auf einen Abruf dieser Leistungen durch die IBA Hamburg GmbH. Zu diesen Leistungen können z. B. Städtebauliche Entwürfe für Teilflächen zählen, insbesondere für Teilflächen, die nicht Gegenstand des Masterplanverfahrens waren (z. B. am Mittleren Landweg).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
21035 Hamburg-Bergedorf
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister bzw. in ein Handelsregister am Wohnort des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss gültig und darf nicht älter als 3 Monate sein. (Stichtag ist der Tag der Submissionsfrist für Teilnahmeanträge).
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister bzw. in ein Handelsregister am Wohnort des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss gültig und darf nicht älter als 3 Monate sein. (Stichtag ist der Tag der Submissionsfrist für Teilnahmeanträge).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen als Scan / PDF-Datei einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen als Scan / PDF-Datei einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
B1 – Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit;
B2 – Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen;
B3 – Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss aktuell und darf nicht älter als 3 Monate sein. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B3 – Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss aktuell und darf nicht älter als 3 Monate sein. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs);
B4 – A) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 3 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B4 – A) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 3 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs;
B4 – B) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle (max. 3 Monate alt) UND der Berufsgenossenschaft, aktuell und gültig) Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B4 – B) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle (max. 3 Monate alt) UND der Berufsgenossenschaft, aktuell und gültig) Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs;
B5 – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen;
C1 – Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung;
C2 – Erklärung über den Gesamt- und Teilumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 (1) VgV) für die Leistungen gem. § 47 HOAI 2013.
Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate (Nachweise der Versicherung/Berufsgenossenschaft nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein. Die geforderten Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate (Nachweise der Versicherung/Berufsgenossenschaft nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein. Die geforderten Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.
Mindeststandards:
Zu C1: Die Deckungssummen müssen mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Alternativ kann eine Erklärung zur Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen beigefügt werden;
Zu C1: Die Deckungssummen müssen mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Alternativ kann eine Erklärung zur Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen beigefügt werden;
Zu C2: Der Gesamt- und Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen der Flächenplanung…
… Bebauungsplan gem. § 19 HOAI muss mind. 500 000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) betragen;
… Grünordnungsplan gem. § 24 HOAI muss mind. 100 000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) betragen;
… Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI muss mind. 50 000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) betragen.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
D1 – Liste (Leistungsübersicht) der wesentlichen in den vergangenen 10 Jahren (Stichtag 1.1.2009) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV) des Stadtplanungsbüros bzw. des Landschafts- und Umweltplanungsbüros unter Angabe:
— der Projektbeschreibung,
— des Projekttyps,
— des Leistungszeitraums von Leistungsphase 1 bis Leistungsphase 3 bzw. 4,
— der beauftragten und abgeschlossenen Leistungsphasen,
— des Geltungsbereichs in ha,
— zur Integration des Umweltberichtes,
— der Nutzungen/Festsetzungen,
— zur Beteiligung,
— zur digitalen Bauleitplanung,
— und Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner (inklusive Telefonnummer).
D2 – Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung;
D3 – Erklärung der Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag. Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag. Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
Mindeststandards:
Zu D1 und den Leistungen der Flächenplanung Bebauungsplan gem. § 19 HOAI 2013:
Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 1.1.2009) bearbeitet und abgeschlossen worden sein.
1A: mind. ein Projekt, bei dem das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha umfasste;
1C: mind. ein Projekt, bei dem die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens die Integration des Umweltberichtes für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha umfasste;
Zu D1 und den Leistungen der Flächenplanung Grünordnungsplan gem. § 24 HOAI 2013:
2A: mind. ein Projekt, bei dem das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-4 zur Erstellung eines Grünordnungsplans (Landschaftsplanerischer Fachbeitrag) mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha erbracht hat.
Zu D1 und den Leistungen der Flächenplanung Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI 2013:
3A: mind. ein Projekt, bei dem das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Fortschreibung eines Flächenutzungsplans mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha erbracht hat.
Zu D2:
Stadtplaner/-in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Flächenplanung Bebauungsplan gem. § 19 HOAI 2013 und Flächenplanung Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI 2013.
Landschafts- und Umweltplaner/-in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Flächenplanung Flächennutzungsplan gem. § 24 HOAI 2013;
Zu D3:
Für § 19 HOAI: Es sind mindestens 5 Mitarbeiter mit einem vergleichbaren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (mind. FH) gemäß § 19 HOAI 2013 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) nachzuweisen.
Für § 24 HOAI: Es ist mindestens 1 Mitarbeiter mit einem vergleichbaren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (mind. FH) gemäß § 24 HOAI 2013 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) nachzuweisen.
Für § 18 HOAI: Es ist mindestens 1 Mitarbeiter mit einem vergleichbaren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (mind. FH) gemäß § 18 HOAI 2013 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) nachzuweisen.
Es werden sowohl Inhaber als auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter mit entsprechender Berufsqualifikation gewertet.
Bewerbergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten, in den Partnerstädten Hamburgs sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Stadtplaner bzw. Landschafts- und Umweltplaner zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner bzw. Landschafts- und Umweltplaner tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten, in den Partnerstädten Hamburgs sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Stadtplaner bzw. Landschafts- und Umweltplaner zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner bzw. Landschafts- und Umweltplaner tätig zu werden.
Sofern die ausgeschriebenen Leistungen nicht von einem teilnehmenden Büro erbracht werden können, ist die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern mit Landschafts-/Umweltplanern oder die Bewerbung als Einzelbewerber, der jeweils 2 Fachrichtungen vertritt, zwingend vorgeschrieben. Jedes Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Die Auswahl der Arbeitsgemeinschaften erfolgt mittels III.1.5) III.2) III.2.1) III.2.2) III.2.3) eines Bewerbungsverfahrens anhand der in II.2.1 aufgeführten Eignungskriterien.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Sofern die ausgeschriebenen Leistungen nicht von einem teilnehmenden Büro erbracht werden können, ist die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern mit Landschafts-/Umweltplanern oder die Bewerbung als Einzelbewerber, der jeweils 2 Fachrichtungen vertritt, zwingend vorgeschrieben. Jedes Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Die Auswahl der Arbeitsgemeinschaften erfolgt mittels III.1.5) III.2) III.2.1) III.2.2) III.2.3) eines Bewerbungsverfahrens anhand der in II.2.1 aufgeführten Eignungskriterien.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— HOAI 2013,
— Allgemeine Vertragsbestimmungen der IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der Referenzliste, welche innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 1.1.2009) erbracht wurden).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der Referenzliste, welche innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 1.1.2009) erbracht wurden).
1) Flächenplanung Bebbauungsplan gem. § 19 HOAI:
1A: Projekte, bei denen das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha erbracht hat;
1B: Projekte, bei denen das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 40 ha erbracht hat;
1C: Projekte, bei denen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens die Integration des Umweltberichtes für ein Plangebiet mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha umfasste;
1D: Projekte, bei denen das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens für ein Plangebiet erbracht hat, in dem Wohn- und wohn verträgliche Gewerbenutzungen sowie öffentliche Grünflächen, Gemeinbedarfsflächen und öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt wurden;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1D: Projekte, bei denen das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens für ein Plangebiet erbracht hat, in dem Wohn- und wohn verträgliche Gewerbenutzungen sowie öffentliche Grünflächen, Gemeinbedarfsflächen und öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt wurden;
1E: Projekte, bei denen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens die fachliche Aufbereitung und Auswertung der während der Beteiligungsphasen eingegangenen Stellungnahmen und die Erarbeitung entsprechender Abwägungs-/Entscheidungsvorschläge umfasste;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1E: Projekte, bei denen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens die fachliche Aufbereitung und Auswertung der während der Beteiligungsphasen eingegangenen Stellungnahmen und die Erarbeitung entsprechender Abwägungs-/Entscheidungsvorschläge umfasste;
1F: Projekte, bei denen Erfahrungen in der Erfassung und im Austausch von XPlankonformen Daten der Bauleitplanung nachgewiesen werden können.
2A: Projekte, bei denen das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-4 zur Erstellung eines Grünordnungsplans (Landschaftsplanerischer Fachbeitrag) mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha erbracht hat;
2B: Projekte, bei denen das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-4 zur Erstellung eines Grünordnungsplans (Landschaftsplanerischer Fachbeitrag) mit einem Geltungsbereich von mind. 40 ha erbracht hat.
3A: Projekte, bei denen das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Fortschreibung eines Flächenutzungsplans mit einem Geltungsbereich von mind. 10 ha erbracht hat;
3B: Projekte, bei denen das Büro/die Bewerbergemeinschaft Leistungen gem. abgeschlossener LP 1-3 zur Fortschreibung eines Flächenutzungsplans mit einem Geltungsbereich von mind. 40 ha erbracht hat.
Insgesamt können maximal 27 Punkte erreicht werden. Eine Referenz kann in mehreren Mindest- und/oder Auswahlkriterien (Kriterien 1. bis 3.) gewertet werden. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Insgesamt können maximal 27 Punkte erreicht werden. Eine Referenz kann in mehreren Mindest- und/oder Auswahlkriterien (Kriterien 1. bis 3.) gewertet werden. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen oder die Auswahl zu erhöhen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen oder die Auswahl zu erhöhen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-06-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des vorgeschlagenen Projketteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projetbeteiligte, Darstellung von Schnittstellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliches Verständnis der Aufgabenstellung
Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags, Besprechungskultur, Terminwesen
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Anlage 2: Bewertungsübersicht mit Zuschlagskriterien
Anlage 3: Fachanweisung Bauleitplanung
Anlage 4: Masterplan Oberbillwerder
Rückfragen können ausschließlich über das Bieterportal gestellt werden. Fragen per E-Mail sind nicht zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVYPFM
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40427310499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 075-178683 (2019-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Oberbillwerder ist nicht nur Hamburgs zweitgrößtes Stadtentwicklungsprojekt, es wird auch der 105. Stadtteil der Hansestadt. Das Plangebiet liegt im Bezirk Bergedorf, etwa 12 km Luftlinie von der Hamburger Innenstadt und 3 km vom Bergedorfer Zentrum entfernt.
Der vorliegende Masterplan Oberbillwerder soll in einen Bebauungsplan überführt werden. Zugleich ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms vorzunehmen.
Der Masterplan basiert auf folgenden städtebaulichen- und freiraumplanerischen Kennzahlen:
— Plangebiet: 123,7 ha,
— Grün- und Freiflächen: 28 ha Wasserflächen: 5,7 ha,
— Verkehrsflächen: 15 ha,
— Gemeinbedarf: 13 ha,
— Nettobauland: 62 ha,
— BGF: 1 020 000 m
— Anzahl Wohneinheiten: rund 7 000, Anteil Geschosswohnungsbau: 85 %, Anteil Stadt- und Einfamilienhäuser: 15 %,
— Anzahl Arbeitsplätze: ca. 4 000 bis 5 000.
Oberbillwerder ist nicht nur Hamburgs zweitgrößtes Stadtentwicklungsprojekt, es wird auch der 105. Stadtteil der Hansestadt. Das Plangebiet liegt im Bezirk Bergedorf, etwa 12 km Luftlinie von der Hamburger Innenstadt und 3 km vom Bergedorfer Zentrum entfernt.
Der vorliegende Masterplan Oberbillwerder soll in einen Bebauungsplan überführt werden. Zugleich ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms vorzunehmen.
Der Masterplan basiert auf folgenden städtebaulichen- und freiraumplanerischen Kennzahlen:
— Plangebiet: 123,7 ha,
— Grün- und Freiflächen: 28 ha Wasserflächen: 5,7 ha,
— Verkehrsflächen: 15 ha,
— Gemeinbedarf: 13 ha,
— Nettobauland: 62 ha,
— BGF: 1 020 000 m
— Anzahl Wohneinheiten: rund 7 000, Anteil Geschosswohnungsbau: 85 %, Anteil Stadt- und Einfamilienhäuser: 15 %,
— Anzahl Arbeitsplätze: ca. 4 000 bis 5 000.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVYPFM/documents
Anlagen zu dieser EU-Bekanntmachung:
Anlage 1: Bewerbungsbogen
Anlage 2: Bewertungsübersicht mit Zuschlagskriterien
Anlage 3: Fachanweisung Bauleitplanung
Anlage 4: Masterplan Oberbillwerder
Rückfragen können ausschließlich über das Bieterportal gestellt werden. Fragen per E-Mail sind nicht zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVD7J6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2020/S 248-618108 (2020-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung eines Bebauungsplanes und Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sowie Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm für den neuen Stadtteil „Oberbillwerder"
Referenznummer: IPEG_VgV_OBW_Bauleitplanung
Kurze Beschreibung:
Bei den vor der Änderung beauftragten Leistungen handelt es sich um die Erstellung eines Bebauungsplanes und die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sowie die Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm gem. §§ 19, 24 und 18 HOAI 2013 für den neuen Stadtteil Oberbillwerder zzgl. der weiteren erforderlichen Verfahrensschritte als besondere Leistung.
Aufgrund des komplexen Planverfahrens sowie der hierin begründeten Verlängerung der Planungsdauer werden darüber hinaus weitere Ausarbeitungen, Änderungen und Abstimmungen erforderlich. Hierdurch entsteht der notwendige Bedarf von zusätzlichen besonderen Leistungen für die fortführende Begleitung und Ausarbeitung des Bebauungsplanes, die im Auftragsvolumen des bestehenden Werkvertrags nicht enthalten sind.
Bei den vor der Änderung beauftragten Leistungen handelt es sich um die Erstellung eines Bebauungsplanes und die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sowie die Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm gem. §§ 19, 24 und 18 HOAI 2013 für den neuen Stadtteil Oberbillwerder zzgl. der weiteren erforderlichen Verfahrensschritte als besondere Leistung.
Aufgrund des komplexen Planverfahrens sowie der hierin begründeten Verlängerung der Planungsdauer werden darüber hinaus weitere Ausarbeitungen, Änderungen und Abstimmungen erforderlich. Hierdurch entsteht der notwendige Bedarf von zusätzlichen besonderen Leistungen für die fortführende Begleitung und Ausarbeitung des Bebauungsplanes, die im Auftragsvolumen des bestehenden Werkvertrags nicht enthalten sind.
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 25 100 521 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: NA04
Titel: Fortführende Begleitung des Bebauungsplan Verfahrens Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 / Lohbrügge 95 „Oberbillwerder“ 4. Nachtrag
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 17 VGV, Nachtragsverfahren gem.§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a) und b) GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-07-03 📅
Titel: Fortführende Begleitung des Bebauungsplan-Verfahrens Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 / Lohbrügge 95 „Oberbillwerder“ – 4. Nachtrag
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 100 521 EUR 💰
Kennung des Angebots: Angebot
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Evers & Partner Stadtplaner PartGmbB
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Evers & Partner Stadtplaner PartGmbB
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE251758107
Postanschrift: Ferdinand-Beit-Straße 7 b
Postleitzahl: 20099
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@ep-stadtplaner.de📧
Telefon: +49 (40) 257 767 37-0📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE252427406
Postanschrift: Am Zollhafen 12
Postleitzahl: 20539
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Moritz Vahldiek
E-Mail: moritz.vahldiek@iba-hamburg.de📧
Telefon: +49 40 22 62 27 - 0📞 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t: 040/42840-3230
Region: Hamburg
🏙️
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 040 42840 3230📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Bis heute führen das komplexe Planverfahren, umfangreiche Abstimmungen , Prüfaufträge und Änderungsanforderungen des Bezirksamtes Hamburg Bergedorf sowie weiterer Fachbehörden in dem Bebauungsplan verfahren zu wiederholten Prüfdurchläufen und
Anpassungserfordernissen der Planzeichnung, des Verordnungstextes sowie der Begründung. Die hierin begründete Verlängerung der Verfahrensdauer hatte bereits einen zunächst nicht vorhersehbaren Mehraufwand zur Folge. Des Weiteren hat das Bezirksamt Hamburg Bergedorf mehrfach Präsentationen der Inhalte des Bebauungsplans erbeten, wodurch wiederum entsprechende Aufwände durch die Vorbereitung und Teilnahme entstanden sind. Insbesondere sind auch der sehr hohe Umfang und Aufwand der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Jahr 2023 sowie der öffentlichen Auslegung des Planwerks zu berücksichtigen.
Parallel haben Prozesse wie das OVG-Urteil zur Baumfällung der Pappelreihe die grundlegende Abwägungsrichtung bei einigen Themen beeinflusst, sodass inhaltliche Änderungen erforderlich wurden. Des Weiteren wurde bereits eine eingeschränkte erneute
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Durch die getroffene Entscheidung, eine vollständige erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie eine weitere eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Themenkomplex Wiesenvögel nach § 4 a Absatz 3 BauGB durchzuführen, kommt es zu einer Wiederholung von Verfahrensschritten. Da das Planverfahren noch nicht abgeschlossen ist, werden darüber hinaus weitere
Ausarbeitungen, Änderungen und Abstimmungen erforderlich. Hierdurch entsteht der notwendige Bedarf von zusätzlichen besonderen Leistungen für die fortführende Begleitung und Ausarbeitung des Bebauungsplanes, die im Auftragsvolumen vom Werkvertrag nicht
enthalten sind.
Bis heute führen das komplexe Planverfahren, umfangreiche Abstimmungen , Prüfaufträge und Änderungsanforderungen des Bezirksamtes Hamburg Bergedorf sowie weiterer Fachbehörden in dem Bebauungsplan verfahren zu wiederholten Prüfdurchläufen und
Anpassungserfordernissen der Planzeichnung, des Verordnungstextes sowie der Begründung. Die hierin begründete Verlängerung der Verfahrensdauer hatte bereits einen zunächst nicht vorhersehbaren Mehraufwand zur Folge. Des Weiteren hat das Bezirksamt Hamburg Bergedorf mehrfach Präsentationen der Inhalte des Bebauungsplans erbeten, wodurch wiederum entsprechende Aufwände durch die Vorbereitung und Teilnahme entstanden sind. Insbesondere sind auch der sehr hohe Umfang und Aufwand der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Jahr 2023 sowie der öffentlichen Auslegung des Planwerks zu berücksichtigen.
Parallel haben Prozesse wie das OVG-Urteil zur Baumfällung der Pappelreihe die grundlegende Abwägungsrichtung bei einigen Themen beeinflusst, sodass inhaltliche Änderungen erforderlich wurden. Des Weiteren wurde bereits eine eingeschränkte erneute
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Durch die getroffene Entscheidung, eine vollständige erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie eine weitere eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Themenkomplex Wiesenvögel nach § 4 a Absatz 3 BauGB durchzuführen, kommt es zu einer Wiederholung von Verfahrensschritten. Da das Planverfahren noch nicht abgeschlossen ist, werden darüber hinaus weitere
Ausarbeitungen, Änderungen und Abstimmungen erforderlich. Hierdurch entsteht der notwendige Bedarf von zusätzlichen besonderen Leistungen für die fortführende Begleitung und Ausarbeitung des Bebauungsplanes, die im Auftragsvolumen vom Werkvertrag nicht
enthalten sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Nachtragsverfahren gem.§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a) und b) GWB - Im Rahmen
de s Bauleitplanverfahren s Oberbillwerder wurde ein e schriftliche
Stundenschätzung für einen Honorarnachtrag vo n der Arbeitsgemeinschaft Evers & Partner
Stadtplaner PartGmbB, Ferdinand Beit Straße 7 b, 20099 Hamburg u. Landsch aft und Plan,
Margarita Borgmann Voss, Dipl Ing Landschaftsarchitektin bdla, Julienstraße 8a, 22761
Hamburg eingeholt.
Nachtragsverfahren gem.§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a) und b) GWB - Im Rahmen
de s Bauleitplanverfahren s Oberbillwerder wurde ein e schriftliche
Stundenschätzung für einen Honorarnachtrag vo n der Arbeitsgemeinschaft Evers & Partner
Stadtplaner PartGmbB, Ferdinand Beit Straße 7 b, 20099 Hamburg u. Landsch aft und Plan,
Margarita Borgmann Voss, Dipl Ing Landschaftsarchitektin bdla, Julienstraße 8a, 22761
Hamburg eingeholt.