Beschreibung der Beschaffung
Die Untersuchungsschwerpunkte dieses Fachgutachtens zur Beurteilung der verkehrlich-schifffahrtspolizeilichen Eignung der zu untersuchenden Flächen liegen in
– Darstellung, Analyse und Bewertung der gegenwärtigen Verkehrssituation (Verkehrsstruktur und –frequenz, relevante Verkehrsregeln, VTGs, etc.) im Umfeld der zu untersuchenden Fläche sowie im überregionalen Verkehrsraum einschließlich einer Darstellung der Schifffahrtsrouten, Verkehrsrelationen und Verkehrsregeln,
– Beschreibung und Ermittlung der vorherrschenden Umweltverhältnisse (Klimatisch, Meteorologisch-Hydrologisch), soweit verkehrlich relevant,
– Szenarische Analyse des von einer Bebauung der zu untersuchenden Fläche ausgehenden Unfallrisikos für den Schiffsverkehr (Risk-Assessment):
–– unter Berücksichtigung der umgebenden (voraussichtlichen) Bebauungssituation, somit Berücksichtigung der umgebenden Offshore-Installationen (der benachbarten OWPs entsprechend deren tatsächlicher oder mindestens planungsrechtlich verfestigter Aufstellungsmuster) im betreffenden Verkehrsraum (kumulative Betrachtung),
–– bei Betrachtung innerhalb von Verkehrsräumen von 20 Seemeilen gemessen um die jeweilige Fläche, ermittelt von der Flächenaußengrenze,
–– zu betrachtende Flächenzuschnitte und vorgesehene zeitliche Realisierungsreihenfolge entsprechend der Annahmen des FEP in der aktuellen Fassung,
–– unter Zugrundelegung modellhafter Planungen:
Ausgehend von der festgelegten Fläche gemäß FEP, den Abstandsvorgaben gemäß FEP, der im FEP festgelegten voraussichtlich zu installierenden Leistung, der Vorgaben für den Modellwindpark, Szenario 1 gemäß der Umweltprüfung für den FEP, wird eine maximale Anlagenanzahl pro Fläche ermittelt und eine gleichmäßige Verteilung auf der Fläche vorgenommen.
– Darstellung möglicher Konzentrations- und Verdrängungswirkungen und der damit einhergehenden Risiken für die Schifffahrt,
– Ermittlung der Kollisionseintrittswahrscheinlichkeiten für manövrierfähige und manövrierunfähige Schiffe mit den Offshore-Anlagen,
– ausschließliche Betrachtung von Schiffen, die SOLAS-Abkommen unterfallen (>500 BRZ), soweit nicht kleinere Schiffe revierspezifisch zuordenbar sind und ein vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen,
– keine Schiffe der Bundesmarine,
– Ableitung, Darstellung und Bewertung von ggf. notwendigen Risiko minimierenden Maßnahmen und der Festlegung des Zeitpunktes der Erforderlichkeit,
– Betrachtung/Berücksichtigung der Effektivität von bereits angeordneten/vorhandenen risikomindernden Maßnahmen (AIS-Ausstattung, Seeraumbeobachtung/ Verkehrsüberwachung, staatlicher Notschlepper, private Schleppkapazität),
– Betrachtung der Ölaustrittsmengen soweit prognostizierbar,
– Vergleich und Bewertung der Ausgangslage (Verkehrslage ohne Bebauung der jeweiligen Fläche) mit der Risikosituation nach Bebauung der zu untersuchenden Flächen auf Basis einer zu prognostizierenden zukünftigen Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2030.
Grundlage für die Risikoanalyse und -bewertung sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Genehmigungsrelevante Richtwerte für Offshore-Windparks“ des BMV (I 2004 und II 2008).
Im Ergebnis soll bei Addition aller Kollisionsrisiken durch manövrierunfähige und manövrierfähige Fahrzeuge aller Schiffstypen der gewerblichen Schifffahrt auf den verschiedenen identifizierten Schifffahrtsrouten in der Umgebung der jeweiligen Fläche und aller weiteren Vorhaben im selben Verkehrsraum (kumulative Betrachtung) der statistisch zu erwartende Zeitraum zwischen 2 Kollisionen (Kollisionswiederholrate) ohne Berücksichtigung weiterer risikomindernder Maßnahmen ermittelt werden. Hierauf aufbauend sollen, soweit die in der o. g. Arbeitsgruppe erarbeiteten Akzeptanzgrenzwerte nicht eingehalten werden, risikomindernde Maßnahmen berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse des Fachgutachtens sind in einer allgemein verständlichen und transparenten Form herzuleiten und darzustellen.