Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen:
1.1) Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:
Die zu Nr. 1.1 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben).
Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen.
Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
1.2) Kompetenz und Erfahrung:
— im Bereich der Programmierung der europäischen Strukturfondsförderung,
— mit der Programmierung des Europäischen Sozialfonds,
— in der Zusammenarbeit in größeren Projekten,
— mit der eigenständigen Entwicklung von umfangreichen Berichten und Dokumenten,
— in der Erstellung von Analysen,
— mit der englischen Sprache in Wort und Schrift einschließlich der Arbeit in englischer Sprache.
1.3 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit:
— öffentlichen Verwaltungen,
— Bundes- und Landesbehörden,
— der Europäischen Kommission.
Als Nachweise zu 1.2 und 1.3 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der geforderten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu übernehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen.
2) Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung:
2.1) Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen;
2.2) Folgende Nachweise zu Qualifikation und beruflicher Erfahrung sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen:
2.2.1) Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung;
2.2.2) mindestens 3-jährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie
2.2.3) mindestens 3-jährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit:
— einer Projektleitung,
— der Umsetzung der europäischen Strukturfondsförderung,
— der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds.
Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber – oder bei selbständiger Tätigkeit der Auftraggeber – und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Beschreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.
Die für Projektleitung und Stellvertretung geforderte Berufserfahrung zu Nr. 2.2.2 und Nr. 2.2.3 gilt auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird.