Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Vergabeverfahren ist ein nicht offenes Verfahren nach §16 VgV.
In der 1. Stufe (Auswahlphase mit Teilnahmewettbewerb) kann eine unbegrenzte Zahl an Bewerbern Teilnahmeanträge bis zur entsprechenden Teilnahmefrist (siehe Bekanntmachung)einreichen. Die in der Bekanntmachung genannten Kriterien dienen dazu, aus dieser „unbegrenzten“ Auswahl an Bewerbern der 1. Stufe eine für einen Wettbewerb angemessene Zahl geeigneter Bieter für die 2. Stufe (Angebotsphase) auszuwählen. Sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, werden mindestens 5 bis maximal 6 Bieter ausgewählt. Die Auswahl der Bieter erfolgt folgendermaßen:
Eignungskriterien:
Mitarbeiter mit VdS-Zertifikat
Die Anzahl der Mitarbeiter mit VdS-Zertifikat oder vergleichbarem Sachkundenachweis gemäß DIN 14095, welche zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden, sind im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung“ anzugeben. Die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter wird im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 20 % gewichtet und folgendermaßen gewertet (siehe Dokument „Eignungskriterien 1. Stufe“).:
Pro eingesetztem Mitarbeiter werden 2 Punkte vergeben
Anzahl aller öffentlich bestellter Sachverständiger oder staatlich anerkannter Sachverständiger für den Fachbereich Brandschutz:
Die Anzahl aller öffentlich bestellter Sachverständiger oder staatlich anerkannter Sachverständiger für den Fachbereich Brandschutz, welche die Prüfungen und die Bestandsaufnahmen vor Ort (d. h. Soll- / Ist-Abgleich) zur Durchführung eingesetzt werden ist in Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung“ einzutragen.
Die Anzahl der eingesetzten Sachverständigen wird im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 20 % gewichtet und folgendermaßen gewertet (siehe Dokument „Eignungskriterien 1. Stufe“).
Pro eingesetztem Sachverständigen werden 5 Punkte vergeben.
Die Anzahl der Mitarbeiter welche die relevante Qualifikation zur zeichnerischen Erstellung von Feuerwehrplänen besitzen sind im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung“ anzugeben und werden im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 10 % gewichtet und folgenderm. gewertet (siehe Dokument „Eignungskriterien 1. Stufe“).:
1-3 Personen = 1 Punkt
4-7 Personen = 2 Punkte
8-11 Personen = 3 Punkte
12-15 Personen = 4 Punkte
> 15 Personen = 5 PunkteReferenzen
Die Anzahl der überprüfbaren Referenzen für verschiedene Projekte (Als Referenz zählen hier nur Projekte in Universitätskliniken, in Krankenhäusern der Maximalversorgung und in Industriebetrieben im laufenden Betrieb mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50 000 EUR (netto) je Auftrag.), welche mit der zu vergebenden Leistung (d. h. Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen) vergleichbar sind, sind im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung“ anzugeben und werden im Rahmen der Eignungsprüfung folgenderm. gewertet:
0 Referenzen = 0 Punkte
1-5 Referenzen = 1 Punkt
6-10 Referenzen = 2 Punkte
11-15 Referenzen = 3 Punkte
16-20 Referenzen = 4 Punkte
> 20 Referenzen = 5 Punkte
Die Anzahl der Referenzen wird mit 25 % gewichtet.
Des Weiteren sind die Referenzen
In Form einer Liste, der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, einzureichen.
Umsatz
Der gemittelte Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (d. h. Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen) vergleichbar sind ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung“ anzugeben.
Der gemittelte Umsatz im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 25 % gewichtet (siehe Dokument „Eignungskriterien 1. Stufe“).
Bei gleicher Gesamtpunktzahl wird der Bieter ausgewählt, der die höhere Anzahl an überprüfbaren Referenzen nachgewiesen hat.
Die verbleibenden Bieter werden in der 2. Stufe (Angebotsphase) aufgefordert ein Angebot gem. Leistungsverzeichnis abzugeben.