Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 5 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
– abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt
– Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen)
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1) Erfahrungen in der Erstellung von Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnissen, Lasten- und Pflichtenheften, Auftragswertschätzungen bzw. vergleichbaren Unterlagen
2) Erfahrung in der Kommunikation und mit der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
3) Detaillierte Kenntnisse der Rechtslage hinsichtlich des Betriebs mariner Bauwerke
4) Tiefes technisches Sachverständnis auf dem Gebiet des Betriebs mariner Bauwerke
5) Verständnis der Organisation eines Forschungsbetriebes
Es sind zu den Punkten 1. bis 5. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
– Projektbezeichnung,
– Projektlaufzeit (Maßgeblich für die Berechnung der 5 Jahresfrist der Referenzen ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.),
– Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
– Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
– Angabe des Auftraggebers.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 41 Abs.2 UVgO nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 42 Abs.1 Nr.2 UVgO zum Ausschluss des Angebotes.