Beschreibung der Beschaffung
Die Stiftung Zollverein beabsichtigt die Beauftragung einer interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für die Objektplanung gemäß § 33 HOAI (Objektplanung), die TGA-Planung gemäß § 53 HOAI (Technische Ausrüstung) sowie die bauphysikalischen Leistungen gemäß Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen Leistungsbild Bauphysik für die Ertüchtigung des SANAA-Gebäudes auf dem Gelände des UNESCO-Welterbes Zollverein.
Der Leistungsumfang soll alle erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 umfassen. Sollte in der Angebotsphase erkennbar werden, dass nicht alle Grundleistungen erforderlich sind, ist eine Reduzierung des Leistungsumfangs gemäß der Siemon-Tabellen verhandelbar.
Es ist möglich, dass bei der Ertüchtigungsmaßnahme tragwerksplanerische Leistungen erforderlich werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die notwendige Ertüchtigung der Dachflächen, inklusive Abdichtung und Gefälleausbildung. Des Weiteren muss an einem Kern im Deckenbereich ein Gleitlager saniert werden. Die Arbeitsgemeinschaft kann bei der Bewerbung und in der Angebotsphase einen geeigneten Tragwerksplaner präsentieren (wahlweise aus eigenem Unternehmen oder extern). Eine Beauftragung der Tragwerksplanung findet bei Erfordernis unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien zum späteren Zeitpunkt statt.
Mit der Arbeitsgemeinschaft wird ein Stufenvertrag vereinbart. Beauftragt wird daher zunächst nur die Stufe 1 mit den Leistungsphasen 1 bis 3. Mit Abschluss der ersten Stufe und der Leistungsphase 3 – Entwurf, soll fristgerecht bis spätestens Ende Oktober 2019, eine verlässliche Kostenberechnung für die Ertüchtigung gem. DIN 276 erarbeitet werden. Die Maßnahme wird u. a. mit Bundes- und Landesmitteln finanziert. Die Fördermittelgeber erwartet die fristgerechte Einreichung der Kostenberechnung. Er wird die Kosten prüfen und eventuell Einsparungen oder Änderungen am Maßnahmenumfang einfordern. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 – Leistungsphasen 4 bis 9, kann erst nach Genehmigung und Mittelbereitstellung erfolgen und wird daher offen gehalten.
Grundlage des Honorars für die Stufe 1 – Leistungsphasen 1 bis 3, sind die anrechenbaren Kosten, wie weiter unten dargestellt. Es gilt die Honorarzone III mit Honorarsatz Mitte.
Grundlage des Honorars für die Stufe 2 – Leistungsphasen 4 bis 9 sind die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und der von Satz, wie vom Fördermittelgeber bei Mittelbereitstellung freigegeben.
Das vielfach ausgezeichnete Gebäude der Architekten Sejima und Nishizawa des Tokioter Architekturbüros Sanaa hat große baukulturelle Bedeutung. Das Gebäude wurde 2006 erbaut und ist eine Landmarke des Unesco-Welterbes Zollverein. Die anstehenden Sanierungsmaßnahmen sind daher mit höchstem Anspruch an Gestalt und Detaillierungsgrad auszuführen.
Neben der Planung und Durchführung einer energetischen Ertüchtigung des SANAA-Gebäudes sind folgende weitere Leistungen Bestandteil des Auftrages:
— Top-Cover - Herstellen einer funktionierenden Entwässerung und Abdichtung.
Ertüchtigung des Gleitlagers und des Betonkerns unter der Deckenplatte;
— Austausch Dachplatten Dachterrasse,
— Beschichtungsarbeiten an Patiogeländern,
— Erneuerung Teppichböden,
— Partielle Erneuerung Trockenbauwände,
— Partielle Wand- und Deckensanierung (Betonkosmetik),
— Außenarbeiten (in geringem Ausmaß),
— Herstellung einer schlagregendichten Fassade (Hydrophobierung & Antigraffiti),
— Umbau der Entrauchungsfenster,
— Fenster zum mechanischen Ausbau für Anlieferung,
— Fenster als Lüftungselement,
— Vorbereitungsraum für Cafeteria im KG,
— Beschichtung Boden im Bereich Cafeteria im EG,
— Anlieferung Cafeteria,
— Ertüchtigung der Anlieferung Nord,
— Leitsystem,
— Instandsetzung der Lüftungsanlage, Anpassung der Lüftungsanlage entsprechend der Anforderungen und der neuen (ertüchtigten) Gebäudesituation,
— Erweiterung Strom – und Medienversorgung (in geringem Ausmaß).
Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahme ist Bestandteil der Vergabeunterlagen!