Die Stiftung Zollverein beabsichtigt die Beauftragung einer interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für die Objektplanung gemäß § 33 HOAI (Objektplanung), die TGA-Planung gemäß § 53 HOAI (Technische Ausrüstung) sowie die bauphysikalischen Leistungen gemäß Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen Leistungsbild Bauphysik für die Ertüchtigung des SANAA-Gebäudes auf dem Gelände des UNESCO-Welterbes Zollverein. Der Leistungsumfang soll alle erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 umfassen. Sollte in der Angebotsphase erkennbar werden, dass nicht alle Grundleistungen erforderlich sind, ist eine Reduzierung des Leistungsumfangs gemäß der Siemon-Tabellen verhandelbar. Mit der Arbeitsgemeinschaft wird ein Stufenvertrag vereinbart. Beauftragt wird zunächst nur die Stufe 1 mit den Leistungsphasen 1 bis 3. Ausführliche Beschreibung der Maßnahme siehe II.2.4.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-25.
Auftragsbekanntmachung (2019-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung Zollverein beabsichtigt die Beauftragung einer interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für die Objektplanung gemäß § 33 HOAI (Objektplanung), die TGA-Planung gemäß § 53 HOAI (Technische Ausrüstung) sowie die bauphysikalischen Leistungen gemäß Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen Leistungsbild Bauphysik für die Ertüchtigung des SANAA-Gebäudes auf dem Gelände des UNESCO-Welterbes Zollverein.
Der Leistungsumfang soll alle erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 umfassen. Sollte in der Angebotsphase erkennbar werden, dass nicht alle Grundleistungen erforderlich sind, ist eine Reduzierung des Leistungsumfangs gemäß der Siemon-Tabellen verhandelbar.
Mit der Arbeitsgemeinschaft wird ein Stufenvertrag vereinbart. Beauftragt wird zunächst nur die Stufe 1 mit den Leistungsphasen 1 bis 3.
Ausführliche Beschreibung der Maßnahme siehe II.2.4.
Die Stiftung Zollverein beabsichtigt die Beauftragung einer interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für die Objektplanung gemäß § 33 HOAI (Objektplanung), die TGA-Planung gemäß § 53 HOAI (Technische Ausrüstung) sowie die bauphysikalischen Leistungen gemäß Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen Leistungsbild Bauphysik für die Ertüchtigung des SANAA-Gebäudes auf dem Gelände des UNESCO-Welterbes Zollverein.
Der Leistungsumfang soll alle erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 umfassen. Sollte in der Angebotsphase erkennbar werden, dass nicht alle Grundleistungen erforderlich sind, ist eine Reduzierung des Leistungsumfangs gemäß der Siemon-Tabellen verhandelbar.
Mit der Arbeitsgemeinschaft wird ein Stufenvertrag vereinbart. Beauftragt wird zunächst nur die Stufe 1 mit den Leistungsphasen 1 bis 3.
Ausführliche Beschreibung der Maßnahme siehe II.2.4.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-28 📅
Datum des Beginns: 2019-05-31 📅
Datum des Endes: 2019-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 042-095695
ABl. S-Ausgabe: 42
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung Zollverein beabsichtigt die Beauftragung einer interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für die Objektplanung gemäß § 33 HOAI (Objektplanung), die TGA-Planung gemäß § 53 HOAI (Technische Ausrüstung) sowie die bauphysikalischen Leistungen gemäß Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen Leistungsbild Bauphysik für die Ertüchtigung des SANAA-Gebäudes auf dem Gelände des UNESCO-Welterbes Zollverein.
Die Stiftung Zollverein beabsichtigt die Beauftragung einer interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für die Objektplanung gemäß § 33 HOAI (Objektplanung), die TGA-Planung gemäß § 53 HOAI (Technische Ausrüstung) sowie die bauphysikalischen Leistungen gemäß Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen Leistungsbild Bauphysik für die Ertüchtigung des SANAA-Gebäudes auf dem Gelände des UNESCO-Welterbes Zollverein.
Der Leistungsumfang soll alle erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 umfassen. Sollte in der Angebotsphase erkennbar werden, dass nicht alle Grundleistungen erforderlich sind, ist eine Reduzierung des Leistungsumfangs gemäß der Siemon-Tabellen verhandelbar.
Der Leistungsumfang soll alle erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 umfassen. Sollte in der Angebotsphase erkennbar werden, dass nicht alle Grundleistungen erforderlich sind, ist eine Reduzierung des Leistungsumfangs gemäß der Siemon-Tabellen verhandelbar.
Mit der Arbeitsgemeinschaft wird ein Stufenvertrag vereinbart. Beauftragt wird zunächst nur die Stufe 1 mit den Leistungsphasen 1 bis 3.
Ausführliche Beschreibung der Maßnahme siehe II.2.4.
Es ist möglich, dass bei der Ertüchtigungsmaßnahme tragwerksplanerische Leistungen erforderlich werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die notwendige Ertüchtigung der Dachflächen, inklusive Abdichtung und Gefälleausbildung. Des Weiteren muss an einem Kern im Deckenbereich ein Gleitlager saniert werden. Die Arbeitsgemeinschaft kann bei der Bewerbung und in der Angebotsphase einen geeigneten Tragwerksplaner präsentieren (wahlweise aus eigenem Unternehmen oder extern). Eine Beauftragung der Tragwerksplanung findet bei Erfordernis unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien zum späteren Zeitpunkt statt.
Es ist möglich, dass bei der Ertüchtigungsmaßnahme tragwerksplanerische Leistungen erforderlich werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die notwendige Ertüchtigung der Dachflächen, inklusive Abdichtung und Gefälleausbildung. Des Weiteren muss an einem Kern im Deckenbereich ein Gleitlager saniert werden. Die Arbeitsgemeinschaft kann bei der Bewerbung und in der Angebotsphase einen geeigneten Tragwerksplaner präsentieren (wahlweise aus eigenem Unternehmen oder extern). Eine Beauftragung der Tragwerksplanung findet bei Erfordernis unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien zum späteren Zeitpunkt statt.
Mit der Arbeitsgemeinschaft wird ein Stufenvertrag vereinbart. Beauftragt wird daher zunächst nur die Stufe 1 mit den Leistungsphasen 1 bis 3. Mit Abschluss der ersten Stufe und der Leistungsphase 3 – Entwurf, soll fristgerecht bis spätestens Ende Oktober 2019, eine verlässliche Kostenberechnung für die Ertüchtigung gem. DIN 276 erarbeitet werden. Die Maßnahme wird u. a. mit Bundes- und Landesmitteln finanziert. Die Fördermittelgeber erwartet die fristgerechte Einreichung der Kostenberechnung. Er wird die Kosten prüfen und eventuell Einsparungen oder Änderungen am Maßnahmenumfang einfordern. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 – Leistungsphasen 4 bis 9, kann erst nach Genehmigung und Mittelbereitstellung erfolgen und wird daher offen gehalten.
Mit der Arbeitsgemeinschaft wird ein Stufenvertrag vereinbart. Beauftragt wird daher zunächst nur die Stufe 1 mit den Leistungsphasen 1 bis 3. Mit Abschluss der ersten Stufe und der Leistungsphase 3 – Entwurf, soll fristgerecht bis spätestens Ende Oktober 2019, eine verlässliche Kostenberechnung für die Ertüchtigung gem. DIN 276 erarbeitet werden. Die Maßnahme wird u. a. mit Bundes- und Landesmitteln finanziert. Die Fördermittelgeber erwartet die fristgerechte Einreichung der Kostenberechnung. Er wird die Kosten prüfen und eventuell Einsparungen oder Änderungen am Maßnahmenumfang einfordern. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 – Leistungsphasen 4 bis 9, kann erst nach Genehmigung und Mittelbereitstellung erfolgen und wird daher offen gehalten.
Grundlage des Honorars für die Stufe 1 – Leistungsphasen 1 bis 3, sind die anrechenbaren Kosten, wie weiter unten dargestellt. Es gilt die Honorarzone III mit Honorarsatz Mitte.
Grundlage des Honorars für die Stufe 2 – Leistungsphasen 4 bis 9 sind die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und der von Satz, wie vom Fördermittelgeber bei Mittelbereitstellung freigegeben.
Das vielfach ausgezeichnete Gebäude der Architekten Sejima und Nishizawa des Tokioter Architekturbüros Sanaa hat große baukulturelle Bedeutung. Das Gebäude wurde 2006 erbaut und ist eine Landmarke des Unesco-Welterbes Zollverein. Die anstehenden Sanierungsmaßnahmen sind daher mit höchstem Anspruch an Gestalt und Detaillierungsgrad auszuführen.
Das vielfach ausgezeichnete Gebäude der Architekten Sejima und Nishizawa des Tokioter Architekturbüros Sanaa hat große baukulturelle Bedeutung. Das Gebäude wurde 2006 erbaut und ist eine Landmarke des Unesco-Welterbes Zollverein. Die anstehenden Sanierungsmaßnahmen sind daher mit höchstem Anspruch an Gestalt und Detaillierungsgrad auszuführen.
Neben der Planung und Durchführung einer energetischen Ertüchtigung des SANAA-Gebäudes sind folgende weitere Leistungen Bestandteil des Auftrages:
— Top-Cover - Herstellen einer funktionierenden Entwässerung und Abdichtung.
Ertüchtigung des Gleitlagers und des Betonkerns unter der Deckenplatte;
— Austausch Dachplatten Dachterrasse,
— Beschichtungsarbeiten an Patiogeländern,
— Erneuerung Teppichböden,
— Partielle Erneuerung Trockenbauwände,
— Partielle Wand- und Deckensanierung (Betonkosmetik),
— Außenarbeiten (in geringem Ausmaß),
— Herstellung einer schlagregendichten Fassade (Hydrophobierung & Antigraffiti),
— Umbau der Entrauchungsfenster,
— Fenster zum mechanischen Ausbau für Anlieferung,
— Fenster als Lüftungselement,
— Vorbereitungsraum für Cafeteria im KG,
— Beschichtung Boden im Bereich Cafeteria im EG,
— Anlieferung Cafeteria,
— Ertüchtigung der Anlieferung Nord,
— Leitsystem,
— Instandsetzung der Lüftungsanlage, Anpassung der Lüftungsanlage entsprechend der Anforderungen und der neuen (ertüchtigten) Gebäudesituation,
— Erweiterung Strom – und Medienversorgung (in geringem Ausmaß).
Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahme ist Bestandteil der Vergabeunterlagen!
Beschreibung der Optionen:
Mit der Arbeitsgemeinschaft wird ein Stufenvertrag vereinbart. Beauftragt wird daher zunächst nur die Stufe 1 mit den Leistungsphasen 1 bis 3. Mit Abschluss der ersten Stufe und der Leistungsphase 3 – Entwurf, soll fristgerecht bis spätestens Ende Oktober 2019, eine verlässliche Kostenberechnung für die Ertüchtigung gem. DIN 276 erarbeitet werden.
Mit der Arbeitsgemeinschaft wird ein Stufenvertrag vereinbart. Beauftragt wird daher zunächst nur die Stufe 1 mit den Leistungsphasen 1 bis 3. Mit Abschluss der ersten Stufe und der Leistungsphase 3 – Entwurf, soll fristgerecht bis spätestens Ende Oktober 2019, eine verlässliche Kostenberechnung für die Ertüchtigung gem. DIN 276 erarbeitet werden.
Die Maßnahme wird u. a. mit Bundes- und Landesmitteln finanziert. Der Fördermittelgeber erwartet die fristgerechte Einreichung der Kostenberechnung. Er wird die Kosten prüfen und eventuell Einsparungen oder Änderungen am Maßnahmenumfang einfordern. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 – Leistungsphasen 4 bis 9, kann erst nach Genehmigung und Mittelbereitstellung erfolgen. Die Stiftung Zollverein behält sich die Entscheidung über die weitere Beauftragung daher vor.
Die Maßnahme wird u. a. mit Bundes- und Landesmitteln finanziert. Der Fördermittelgeber erwartet die fristgerechte Einreichung der Kostenberechnung. Er wird die Kosten prüfen und eventuell Einsparungen oder Änderungen am Maßnahmenumfang einfordern. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 – Leistungsphasen 4 bis 9, kann erst nach Genehmigung und Mittelbereitstellung erfolgen. Die Stiftung Zollverein behält sich die Entscheidung über die weitere Beauftragung daher vor.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
SANAA-Gebäude
Gelsenkirchener Str. 209
45309 Essen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“erbracht werden.
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr,Gesellschafter/ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, davon im Verwaltungsbereich, davon im planerischen Bereich, davon im infrastrukturellen Bereich und ggf. weitere Bereiche, Organisationsstruktur im Unternehmen (Darstellung der Hierarchieebenen, Organigramm).
Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr,Gesellschafter/ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, davon im Verwaltungsbereich, davon im planerischen Bereich, davon im infrastrukturellen Bereich und ggf. weitere Bereiche, Organisationsstruktur im Unternehmen (Darstellung der Hierarchieebenen, Organigramm).
Hierfür ist das Formular IV „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
Übersicht aller für den Auftrag vorgesehenen Personen/Unternehmen, die die Leistung tatsächlich erbringen würden, mit Angaben über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs.1 oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV. Die Personen sind namentlich zu benennen. Ein Projektleiter, ein stellvertretender Projektleiter, ein Bauleiter Objektplanung, ein hauptverantwortlicher und ein bauleitender TGA-Planer sowie ein Bauphysiker sind zwingend anzugeben. Die Funktionen des stellvertretenden Projektleiters der Objektplanung sowie des Bauleiter der Objektplanung dürfen von der gleichen Person erfüllt werden. Darüber hinaus darf keine Personengleichheit vorliegen. Hierzu ist das Formular V zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
Übersicht aller für den Auftrag vorgesehenen Personen/Unternehmen, die die Leistung tatsächlich erbringen würden, mit Angaben über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs.1 oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV. Die Personen sind namentlich zu benennen. Ein Projektleiter, ein stellvertretender Projektleiter, ein Bauleiter Objektplanung, ein hauptverantwortlicher und ein bauleitender TGA-Planer sowie ein Bauphysiker sind zwingend anzugeben. Die Funktionen des stellvertretenden Projektleiters der Objektplanung sowie des Bauleiter der Objektplanung dürfen von der gleichen Person erfüllt werden. Darüber hinaus darf keine Personengleichheit vorliegen. Hierzu ist das Formular V zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 3 Mio. EUR für Sachschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die angegebenen Deckungssummen dürfen nicht unterschritten werden. Hierzu ist das Formular VI zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 3 Mio. EUR für Sachschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die angegebenen Deckungssummen dürfen nicht unterschritten werden. Hierzu ist das Formular VI zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
Erklärung über den Umsatz des Objektplaners sowie des TGA-Planers in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen zu den ausgeschriebenen Leistungen. Der geforderte durchschnittliche Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen beträgt 300 000 EUR und muss nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Umsatz des Objektplaners sowie des TGA-Planers in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen zu den ausgeschriebenen Leistungen. Der geforderte durchschnittliche Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen beträgt 300 000 EUR und muss nachgewiesen werden.
Anmerkung: Als vergleichbare Leistungen gelten - für die Objektplanung erbrachte Leistungen gemäß §34 (1) HOAI für Gebäude.
— für die TGA-Planung erbrachte Leistungen gemäß §55 (1) HOAI technische Ausrüstung,
— Voraussetzung für die Vergleichbarkeit der Leistung ist zudem die Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 3 bis 8.
Hierzu ist das Formular VII zu verwenden, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Erklärung über fest angestellte Architekten und Ingenieure im Hauptsatz inkl. aller Niederlassungen im Unternehmen des Objektplaners sowie im Unternehmen des TGA-Planers im Mittel für die letzten 3 Geschäftsjahre. Die geforderte durchschnittliche Anzahl fest angestellter Architekten und Ingenieure in den letzten 3 Geschäftsjahren darf fünf nicht unterschreiten. Hierzu ist das Formular VII zu verwenden, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über fest angestellte Architekten und Ingenieure im Hauptsatz inkl. aller Niederlassungen im Unternehmen des Objektplaners sowie im Unternehmen des TGA-Planers im Mittel für die letzten 3 Geschäftsjahre. Die geforderte durchschnittliche Anzahl fest angestellter Architekten und Ingenieure in den letzten 3 Geschäftsjahren darf fünf nicht unterschreiten. Hierzu ist das Formular VII zu verwenden, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Soweit ein Bieter für Leistungen Subunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bewerbers eingerichtet ist, hat er diese Leistungen unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular VIII zu benennen. Beruft sich ein Bewerber darüberhinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Subunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bewerbers nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular IX zu benennen. Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, und das Formular X, XI, XII, XIII, XIV, XV, XVI, XVII, XVIII, XIX, XX oder XXI „Eigenerklärung zu Referenzen“ und „Nachweis der fachlichen Eignung“ bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen.
Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Soweit ein Bieter für Leistungen Subunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bewerbers eingerichtet ist, hat er diese Leistungen unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular VIII zu benennen. Beruft sich ein Bewerber darüberhinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Subunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bewerbers nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular IX zu benennen. Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, und das Formular X, XI, XII, XIII, XIV, XV, XVI, XVII, XVIII, XIX, XX oder XXI „Eigenerklärung zu Referenzen“ und „Nachweis der fachlichen Eignung“ bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen.
Ferner ist im Verlauf des weiteren Verfahrens eine Verpflichtungserklärung für jeden benannten Subunternehmer sowie das Formular Erklär TVgG auch von diesen insoweit auszufüllen und insoweit einzureichen, wie es sich auf die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bezieht.
Ferner ist im Verlauf des weiteren Verfahrens eine Verpflichtungserklärung für jeden benannten Subunternehmer sowie das Formular Erklär TVgG auch von diesen insoweit auszufüllen und insoweit einzureichen, wie es sich auf die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bezieht.
Eigenerklärungen zu Referenzen der einzelnen Personen in den Rollen „Projektleiter Objektplanung“, „Stellvertreter Projektleiter Objektplanung“, „Bauleiter Objektplanung“, „Verantwortlicher TGA-Planer“, „Bauleiter TGA-Planer“, „Bauphysiker“. Hierzu sind die Formulare X, XI, XII, XIII, XIV, XV, XVI, XVII, XVIII, XIX, XX und XXI zu verwenden.
Eigenerklärungen zu Referenzen der einzelnen Personen in den Rollen „Projektleiter Objektplanung“, „Stellvertreter Projektleiter Objektplanung“, „Bauleiter Objektplanung“, „Verantwortlicher TGA-Planer“, „Bauleiter TGA-Planer“, „Bauphysiker“. Hierzu sind die Formulare X, XI, XII, XIII, XIV, XV, XVI, XVII, XVIII, XIX, XX und XXI zu verwenden.
Die Referenzen müssen folgende Kriterien erfüllen: Die Baumaßnahme wurden in den letzten zurückliegenden acht Jahren beendet. Die Summe der 300er- und 400er-Kosten gemäß DIN 276 muss je Referenzprojekt mind. 2 Mio. EUR (netto) betragen haben.
Die jew. Personen müssen mit Ihren Referenzen folgende Erfahrungen und oben genannte Anforderungen nachweisen.
Projektleiter Objektplanung: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Hochschul-, Schul-, und Verwaltungsbauten o. Versammlungsstätten bzw. vergleichbare Bauten mit hohen Planungsanforderungen“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sichtbetonfassaden“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sanierung von Stahlbeton“.
Projektleiter Objektplanung: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Hochschul-, Schul-, und Verwaltungsbauten o. Versammlungsstätten bzw. vergleichbare Bauten mit hohen Planungsanforderungen“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sichtbetonfassaden“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sanierung von Stahlbeton“.
Stellvertreter Projektleitung Objektplanung: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Hochschul-, Schul- und Verwaltungsbauten oder Versammlungsstätten bzw. vergleichbaren Bauten mit hohen Planungsanforderungen“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sichtbetonfassaden“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sanierung von Stahlbeton“.
Stellvertreter Projektleitung Objektplanung: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Hochschul-, Schul- und Verwaltungsbauten oder Versammlungsstätten bzw. vergleichbaren Bauten mit hohen Planungsanforderungen“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sichtbetonfassaden“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sanierung von Stahlbeton“.
Bauleiter Objektplanung: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Hochschul-, Schul- und Verwaltungsbauten o. Versammlungsstätten bzw. vergleichbaren Bauten mit hohen Planungsanforderungen“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sichtbetonfassade“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sanierung von Stahlbeton“.
Bauleiter Objektplanung: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Hochschul-, Schul- und Verwaltungsbauten o. Versammlungsstätten bzw. vergleichbaren Bauten mit hohen Planungsanforderungen“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sichtbetonfassade“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Sanierung von Stahlbeton“.
Verantwortlicher TGA-Planer: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Planung von Hochschul-, Schul-, Verwaltungsgebäuden o. Versammlungsstätten bzw. vergleichbaren Bauten mit herausfordernder Lüftungs- und Klimatechnik“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Ein- oder Umbau von Klima- und Lüftungstechnik“.
Verantwortlicher TGA-Planer: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Planung von Hochschul-, Schul-, Verwaltungsgebäuden o. Versammlungsstätten bzw. vergleichbaren Bauten mit herausfordernder Lüftungs- und Klimatechnik“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Ein- oder Umbau von Klima- und Lüftungstechnik“.
Bauleiter TGA-Planer: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Hochschul-, Schul-, und Verwaltungsgebäude o. Versammlungsstätten mit herausfordernder Klima-/Lüftungstechnik“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit der Ein- o. Umbau von Klima- und Lüftungstechnik“.
Bauleiter TGA-Planer: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Hochschul-, Schul-, und Verwaltungsgebäude o. Versammlungsstätten mit herausfordernder Klima-/Lüftungstechnik“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit der Ein- o. Umbau von Klima- und Lüftungstechnik“.
Bauphysiker: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit der Planung von Hochschul-, Schul-,Verwaltungsgebäuden o. Versammlungsstätten mit herausfordernder Klima- und Lüftungstechnik“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Ein- o. Umbau v. Klima-/Lüftungstechnik“.
Bauphysiker: Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit der Planung von Hochschul-, Schul-,Verwaltungsgebäuden o. Versammlungsstätten mit herausfordernder Klima- und Lüftungstechnik“; Mind. 1 Referenz zur „Erfahrung mit Ein- o. Umbau v. Klima-/Lüftungstechnik“.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewertungskriterien zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe, bzw. zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Kriterien sind in einer Bewertungsmatrix dargestellt, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Nach formaler Prüfung der fristgerechten Einreichung und Vollständigkeit der geforderten Angaben werden die verbleibenden Bewerber anhand folgender Kriterien geprüft (Gewichtung in Klammern):
— „Umsatz (netto) des Objektplaners im Mittel für vergleichbare Leistungen Hauptsitz inkl. aller Niederlassungen für die letzten 3 Geschäftsjahre“ [3 %],
— „Fest eingestellte Ingenieure und Architekten des Objektplaners im Hauptsitz inkl. aller Niederlassungen im Mittel für die letzten 3 Geschäftsjahre“ [3 %],
— „Umsatz (netto) des TGA-Planers im Mittel für vergleichbare Leistungen Hauptsitz inkl. aller Niederlassungen für die letzten 3 Geschäftsjahre“ [3 %],
— „Fest eingestellte Ingenieure und Architekten des TGA-Planers im Hauptsitz inkl. aller Niederlassungen im Mittel für die letzten 3 Geschäftsjahre“ [3 %].
— „Referenzen des benannten Projektleiters Objektplanung“ [20 %],
— „Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters Objektplanung“ [13 %],
— „Referenzen des benannten Bauleiters Objektplanung“ [13 %],
— „Referenzen des benannten verantwortlichen TGA-Planers“ [15 %],
— „Referenzen des benannten Bauleiters TGA-Planung“ [12 %],
— „Referenzen des benannten Bauphysikers“ [15 %].
Nach Prüfung und Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung der Wertungsmatrix werden mindestens 3 aber maximal 5 Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen. Bei Punktgleichheit mehrer Bewerber entscheidet das Los. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den eingereichten Nachweisen und Referenzen Punkte vergeben. Die Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriterium multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach Prüfung und Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung der Wertungsmatrix werden mindestens 3 aber maximal 5 Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen. Bei Punktgleichheit mehrer Bewerber entscheidet das Los. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den eingereichten Nachweisen und Referenzen Punkte vergeben. Die Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriterium multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.
Der Umsatz (zum einen des Objektplaners, zum anderen des TGA-Planers) wird anhand des Mittels der letzten 3 Geschäftsjahre bewertet. Für die Kriterien „Durchschnittlicher Umsatz des Objektplaners für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren“ sowie „Druchschnittlicher Umsatz des TGA-Planers für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren“ gilt, die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält jeweils der Bewerber mit dem höchsten Umsatz (max. berücksichtigter Umsatz 2 000 000 EUR). Die Punkte für die übrigen Bewerber werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Umsatz (zum einen des Objektplaners, zum anderen des TGA-Planers) wird anhand des Mittels der letzten 3 Geschäftsjahre bewertet. Für die Kriterien „Durchschnittlicher Umsatz des Objektplaners für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren“ sowie „Druchschnittlicher Umsatz des TGA-Planers für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren“ gilt, die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält jeweils der Bewerber mit dem höchsten Umsatz (max. berücksichtigter Umsatz 2 000 000 EUR). Die Punkte für die übrigen Bewerber werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
Die fest angestellten Architekten und Ingenieure des Unternehmens (zum einen des Objektplaners, zum anderen des TGA-Planers) werden anhand des Mittels der letzten 3 Geschäftsjahre bewertet. Für die Kriterien „Durchschnittliche Anzahl fest angestellter Architekten und Ingenieure des Objektplaners“ und „Durchschnittliche Anzahl fest angestellter Architekten und Ingenieure des TGA-Planers“ gilt, die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält jeweils der Bewerber mit den meisten fest angestellten Architekten und Ingenieuren (max. berücksichtigte Anzahl: 25 Architekten/ Ingenieure). Die Punkte der übrigen Bewerber werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die fest angestellten Architekten und Ingenieure des Unternehmens (zum einen des Objektplaners, zum anderen des TGA-Planers) werden anhand des Mittels der letzten 3 Geschäftsjahre bewertet. Für die Kriterien „Durchschnittliche Anzahl fest angestellter Architekten und Ingenieure des Objektplaners“ und „Durchschnittliche Anzahl fest angestellter Architekten und Ingenieure des TGA-Planers“ gilt, die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält jeweils der Bewerber mit den meisten fest angestellten Architekten und Ingenieuren (max. berücksichtigte Anzahl: 25 Architekten/ Ingenieure). Die Punkte der übrigen Bewerber werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
Für die abgefragten Referenzen der Rollen „Projektleiter Objektplanung“, „Stellvertretender Projektleiter Objektplanung“, „Bauleiter Objektplanung“, „Verantwortlicher TGA-Planer“, „Bauleiter TGA-Planung“ sowie „Bauphysiker“ gilt, pro Person dürfen unbegrenzt viele Referenzen abgegeben werden. Pro Kriterium werden jedoch max. 3 gültige Referenzen gewertet. Bei einigen definierten Kriterien (siehe Matrix) handelt sich der Nachweis mind. 1 Referenz um eine Mindestvoraussetzung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die abgefragten Referenzen der Rollen „Projektleiter Objektplanung“, „Stellvertretender Projektleiter Objektplanung“, „Bauleiter Objektplanung“, „Verantwortlicher TGA-Planer“, „Bauleiter TGA-Planung“ sowie „Bauphysiker“ gilt, pro Person dürfen unbegrenzt viele Referenzen abgegeben werden. Pro Kriterium werden jedoch max. 3 gültige Referenzen gewertet. Bei einigen definierten Kriterien (siehe Matrix) handelt sich der Nachweis mind. 1 Referenz um eine Mindestvoraussetzung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-04-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 3
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2111472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 042-095695 (2019-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das vielfach ausgezeichnete Gebäude der Architekten Sejima und Nishizawa des Tokioter Architekturbüros SANAA hat große baukulturelle Bedeutung. Das Gebäude wurde 2006 erbaut und ist eine Landmarke des UNESCO-Welterbes Zollverein. Die anstehenden Sanierungsmaßnahmen sind daher mit höchstem Anspruch an Gestalt und Detaillierungsgrad auszuführen.
Das vielfach ausgezeichnete Gebäude der Architekten Sejima und Nishizawa des Tokioter Architekturbüros SANAA hat große baukulturelle Bedeutung. Das Gebäude wurde 2006 erbaut und ist eine Landmarke des UNESCO-Welterbes Zollverein. Die anstehenden Sanierungsmaßnahmen sind daher mit höchstem Anspruch an Gestalt und Detaillierungsgrad auszuführen.
— Herstellung einer schlagregendichten Fassade (Hydrophobierung &