Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ertüchtigung Merkur Bergbahn – Zutrittskontrollsystem (VP6)
Produkte/Dienstleistungen: Zugangskontrollsystem📦
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: Ertüchtigung Merkur Bergbahn VP6 Gewerk: Zutrittskontrollsystem für die Tal- und Bergstation der Standseilbahn.”
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76530 Baden-Baden
MerkurBergbahn
Beschreibung der Beschaffung: 9 St. Zutrittskontrollanlagen mit Leseeinheiten.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB".
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bieter zwecks Erfüllung der Eignunganforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifizierung erfüllen, ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB".
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" – oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu " 123 GWB" vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bieter zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" und die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB" ist Bestandteil der Unterlagen für das Offene Verfahren. (EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 16 VOB/B und den besonderen un zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-10
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-10
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Baden-Baden Fachgebiet
Vergabe Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, werden jedoch zeitnah über das Ergebnis der Angebotsöffnung informiert.”
“— fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E95795287 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 23.12.2019,...”
— fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E95795287 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 23.12.2019, 16:00 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird letztmalig am 3.1.2020 auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E95795287 unter der Vergabenummer 2019/265 veröffentlicht,
— sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen,
— Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß §160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß §160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässen, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteil er Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenene Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2019/S 223-548186 (2019-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ertüchtigung MerkurBergbahn – Zutrittskontrollsystem (VP6)
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: Ertüchtigung MerkurBergbahn VP6 Gewerk: Zutrittskontrollsystem für die Tal- und Bergstation der Standseilbahn.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 209480.32 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76530 Baden-Baden, MerkurBergbahn
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Lösung und Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 55 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 223-548186
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Ertüchtigung MerkurBergbahn – Zutrittskontrollsystem für die Tal- und Bergstation der Standseilbahn”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wanzl GmbH & Co. KG aA
Postanschrift: Rudolf-Wanzl-Straße 4
Postort: Leipheim
Postleitzahl: 59340
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 082217290📞
E-Mail: info@wanzl.com📧
Region: Günzburg🏙️
URL: https://www.wanzl.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 209480.32 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässen, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteiler Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenene Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur GEltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.