Das elektronische Integrationsportal (eIP) soll das interaktive Zusammenwirken von elektronischen Eingängen, elektronischen Akten, Fachanwendungen, Textsystemen, juristischer Fallbearbeitungssoftware und weiteren für die tägliche Arbeit benötigten Spezial- und Standardprogrammen ermöglichen. Das elP wurde federführend durch das Bundesland Bayern entwickelt und wird dort bereits seit 2015 und inzwischen an mehreren Gerichten eingesetzt. Ziel der Beschaffung ist demnach, einen Dienstleister für die in der Anlage 1 spezifizierte Software zu finden, der neue Lizenzen nebst Pflege u. Support aus dem in Anlage 1 (Preisblatt) dargestellten Produktportfolio auf Grundlage dieses Rahmenvertrages liefert und die bereits vorhandenen Lizenzen in die Softwarepflege übernimmt und deren Pflege weiter gewährleistet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ERV: Scan Subsystem
IT 008-2018
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Das elektronische Integrationsportal (eIP) soll das interaktive Zusammenwirken von elektronischen Eingängen, elektronischen Akten, Fachanwendungen,...”
Kurze Beschreibung
Das elektronische Integrationsportal (eIP) soll das interaktive Zusammenwirken von elektronischen Eingängen, elektronischen Akten, Fachanwendungen, Textsystemen, juristischer Fallbearbeitungssoftware und weiteren für die tägliche Arbeit benötigten Spezial- und Standardprogrammen ermöglichen. Das elP wurde federführend durch das Bundesland Bayern entwickelt und wird dort bereits seit 2015 und inzwischen an mehreren Gerichten eingesetzt. Ziel der Beschaffung ist demnach, einen Dienstleister für die in der Anlage 1 spezifizierte Software zu finden, der neue Lizenzen nebst Pflege u. Support aus dem in Anlage 1 (Preisblatt) dargestellten Produktportfolio auf Grundlage dieses Rahmenvertrages liefert und die bereits vorhandenen Lizenzen in die Softwarepflege übernimmt und deren Pflege weiter gewährleistet.
1️⃣
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern und sein Geschäftsbereich
Beschreibung der Beschaffung:
“Das elektronische Integrationsportal (eIP) soll das interaktive Zusammenwirken von elektronischen Eingängen, elektronischen Akten, Fachanwendungen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das elektronische Integrationsportal (eIP) soll das interaktive Zusammenwirken von elektronischen Eingängen, elektronischen Akten, Fachanwendungen, Textsystemen, juristischer Fallbearbeitungssoftware und weiteren für die tägliche Arbeit benötigten Spezial- und Standardprogrammen ermöglichen.
Das elP wurde federführend durch das Bundesland Bayern entwickelt und wird dort bereits seit 2015 und inzwischen an mehreren Gerichten eingesetzt. Seit dem 1.9.2018 werden die Rahmenbedingungen von elP in Mecklenburg-Vorpommern am Landgericht Rostock erprobt (Pilotierung).
Anhand der dort gewonnenen Erkenntnisse soll nunmehr die Beschaffung der erforderlichen Komponenten /Leistungen für die Ausstattung der weiteren Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen.
Für die Test- und Produktivumgebungen von elP müssen verschiedene Komponenten beschafft werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern benötigt die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) genannten Lizenzen zum Einsatz im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz.
Die zentralen Komponenten werden im Auftrag des Justizministeriums im DataCenter Justiz (DCJ) durch die Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin (DVZ M-V GmbH) betrieben.
Die zu erbringenden Leistungen sind ausführlich in Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) und Anlage 3 (Kriterienkatalog) des Rahmenvertrages beschrieben. Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird im jeweiligen Einzelabruf festgelegt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-08 📅
Datum des Endes: 2021-04-07 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, den Vertrag um jeweils 12 Monate, jedoch maximal zweimal, zu verlängern.”
Zusätzliche Informationen:
“Aufgrund der vorläufigen Schätzung können hieraus weder Rechte des späteren Auftragnehmers noch Pflichten des Auftraggebers abgeleitet werden. Seitens des...”
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der vorläufigen Schätzung können hieraus weder Rechte des späteren Auftragnehmers noch Pflichten des Auftraggebers abgeleitet werden. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abnahmeverpflichtung einer Mindestanzahl an Lizenzen, Pflege u. Support. Gleichzeitig werden mit den geschätzten Bedarfen keine Höchstmengen definiert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist, die nicht älter als 6 Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung ist.
Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentliche Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten /Nachunternehmer vorzulegen (vor Zuschlagserteilung durch den Bieter, der in die engere Wahl gekommen ist).
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Der Bieter beschreibt sein Unternehmen unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes
(max. 5 Seiten DIN A4) - Anhang 03 Punkt 1 und 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Der Bieter beschreibt sein Unternehmen unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes
(max. 5 Seiten DIN A4) - Anhang 03 Punkt 1 und 2 (Formblatt)
— Kopie einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als ein Jahr) der Hausbank des Bieters mit folgendem Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehung, gegenwärtige Finanz- undLiquiditätslage des Bieters, Angabe, ob die Kundenbeziehung zum Bieter ordnungsgemäß verläuft,
— Kopie einer deutschen Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung in Bezug auf die auftragsgegenständlichen Leistungen,
— Kopie des Jahresabschlusses, soweit die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen aus dem Jahr 2017 nachdem Gesellschaftsrecht des Heimatstaates des Unternehmens vorgeschrieben ist. Für den Fall, dass die Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, hat der Bieter die Kopie einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanz aus dem Jahr 2017 vorzulegen
Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentliche Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen (vor Zuschlagserteilung durch den Bieter, der in die engere Wahlgekommen ist).
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis desjenigen Mietglieds der Bietergemeinschaft ausreichend, welches für den jeweiligen Leistungsteil verantwortlich sein soll.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieterhaben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Unternehmensreferenzen bzgl. des Leistungsgegenstandes - Anhang 4 Punkt 1 (nach Formblatt),
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Unternehmensreferenzen bzgl. des Leistungsgegenstandes - Anhang 4 Punkt 1 (nach Formblatt),
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren – Anhang 4 Punkt 2 (nach Formblatt)
— Kurze Beschreibung eines Qualitätsmanagementmodells, welches beim Bieter zur Anwendung (wie z. B. DMAIC-Methode oder vergleichbar) kommt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt – Anhang 01 Punkt 5 (nach Formblatt),
— Angabe, ob Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt - Anhang 01 Punkt 4 (nach Formblatt) nebst einschlägigen Anforderungen/Anhängen nach Punkt 2.8 der Bewerbungsbedingungen.
Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentliche Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen (vor Zuschlagserteilung durch den Bieter, der in die engere Wahl gekommen ist).
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis desjenigen Mietglieds der Bietergemeinschaft ausreichend, welches für den jeweiligen Leistungsteil verantwortlich sein soll.
Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung VgG MV,
— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen,
— Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitserklärung für an der Angebotserstellung mitwirkenden u....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung VgG MV,
— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen,
— Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitserklärung für an der Angebotserstellung mitwirkenden u. an Leistungserbringung mitwirkenden Mitarbeiter.
Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentl. Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen (NU) zurückgreifen will, sind vorgen. Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/NU vorzulegen (vor Zuschlagserteilung durch den Bieter der in die engere Wahl gekommen ist). Bei Bietergemeinschaften (BG) ist der Nachweis desjenigen Mietglieds der BG ausreichend, welches für den jeweiligen Leistungsteil verantwortlich sein soll. Die BG bestätigt, dass ihre Mitglieder gesamtschuldnerischhaften, um bei Bedarf jedes Mitglied der BG auf volle Leistung in Anspruch nehmen zu können. Bestätigung, dass BG so ausgestaltet ist, dass auch bei Eröffnung eines Inso-Verfahrens über das Vermögen eines Mitgliedsder BG diese unter den übrigen Mitgliedern fortbesteht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-04
12:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“— Eigenerklärung nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung nach § 125 GWB (sofern zutreffend),
— sofern zutreffend:...”
— Eigenerklärung nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung nach § 125 GWB (sofern zutreffend),
— sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe – Anhang 2 Punkt 5 (nach Formblatt),
— sofern zutreffend: Angaben zum Eignungsleihenden Unternehmen – Anhang 2 Punkt 6 (nach Formblatt) zzgl. der einschlägigen Anhänge,
— sofern zutreffend: Der Bieter beruft sich für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien auf Eignungsleihe und hat dies auf das entsprechende Dokument durch das Wort „Eignungsleihe“ gekennzeichnet.
Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit wesentliche Ressourcen von Dritten/Unterauftragnehern zurückgreifen will, sind die in 2.9 der Berwerbungsbedingungen benannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Unterauftragnehmern vorzulegen (vor Zuschlagserteilung durch den Bieter, der in die engere Wahl kommt). Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis desjenigen Mietglieds der Bietergemeinschaft ausreichend, welches für den jeweiligen Leistungsteil verantwortlich sein soll. Die Bietergemeinschaft benennt jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855885817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rügen der Unternehmen, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an die unter I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 025-054782 (2019-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das elektronische Integrationsportal (eIP) soll das interaktive Zusammenwirken von elektronischen Eingängen, elektronischen Akten, Fachanwendungen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das elektronische Integrationsportal (eIP) soll das interaktive Zusammenwirken von elektronischen Eingängen, elektronischen Akten, Fachanwendungen, Textsystemen, juristischer Fallbearbeitungssoftware und weiteren für die tägliche Arbeit benötigten Spezial- und Standardprogrammen ermöglichen. Das elP wurde federführend durch das Bundesland Bayern entwickelt und wird dort bereits seit 2015 und inzwischen an mehreren Gerichten eingesetzt. Seit dem 1.9.2018 werden die Rahmenbedingungen von elP in Mecklenburg-Vorpommern am Landgericht Rostock erprobt (Pilotierung). Anhand der dort gewonnenen Erkenntnisse soll nunmehr die Beschaffung der erforderlichen Komponenten /Leistungen für die Ausstattung der weiteren Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Für die Test- und Produktivumgebungen von elP müssen verschiedene Komponenten beschafft werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern benötigt die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) genannten Lizenzen zum Einsatz im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz. Die zentralen Komponenten werden im Auftrag des Justizministeriums im DataCenter Justiz (DCJ) durch die Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin (DVZ M-V GmbH) betrieben. Die zu erbringenden Leistungen sind ausführlich in Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) und Anlage 3 (Kriterienkatalog) des Rahmenvertrages beschrieben. Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird im jeweiligen Einzelabruf festgelegt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 025-054782
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: ERV: Scan Subsystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Unisys Deutschland GmbH
Postanschrift: Philipp-Reis-Straße 2
Postort: Hattersheim
Postleitzahl: 65795
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61908059073📞
E-Mail: silke.liebscher-trapp@unisys.com📧
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: http://www.regierung-mv.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: http://www.regierung-mv.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 107-261069 (2019-06-04)