Der Umfang der Erweiterung der Fujitsu Server Infrastruktur zum Aufbau einer vSAN Umgebung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Es handelt sich um eine Lieferung auf Basis eines EVB-IT-Kaufvertrages. Die Installation, Montage und Konfiguration erfolgt über bestehende Verträge. Die Finanzierung der Beschaffung erfolgt über einen bestehenden Leasingvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung der Fujitsu Server Infrastruktur zum Aufbau einer vSAN Umgebung
ZVS/10/018/19”
Produkte/Dienstleistungen: Computerserver📦
Kurze Beschreibung:
“Der Umfang der Erweiterung der Fujitsu Server Infrastruktur zum Aufbau einer vSAN Umgebung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Es handelt sich um...”
Kurze Beschreibung
Der Umfang der Erweiterung der Fujitsu Server Infrastruktur zum Aufbau einer vSAN Umgebung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Es handelt sich um eine Lieferung auf Basis eines EVB-IT-Kaufvertrages. Die Installation, Montage und Konfiguration erfolgt über bestehende Verträge. Die Finanzierung der Beschaffung erfolgt über einen bestehenden Leasingvertrag.
1️⃣
Ort der Leistung: Jerichower Land🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burg
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Erweiterung der vorhandenen Server-Infrastruktur werden 16 Fujitsu vSAN Rack Server benötigt:
– 10 Stück Fujitsu Primergy RX2540 M4 24x 2,5'...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Erweiterung der vorhandenen Server-Infrastruktur werden 16 Fujitsu vSAN Rack Server benötigt:
– 10 Stück Fujitsu Primergy RX2540 M4 24x 2,5' (RZ,vSAN),
– 2 Stück Fujitsu Primergy RX2540 M4 24x 2,5' (Test),
– 4 Stück Fujitsu Primergy RX2540 M4 24x 2,5' (Außenstellen).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB;
2) Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB;
2) Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit;
3) Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
4) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Bedingungen des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-09
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-09
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
Fax: +49 345-5141477 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 391-6230446📞
Fax: +49 391-6230447 📠
URL: http://www.sachsen-anhalt.abst.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 051-116828 (2019-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 296385.10 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Erweiterung der vorhandenen Server-Infrastruktur werden 16 Fujitsu vSAN Rack Server benötigt:
— 10 Stück Fujitsu Primergy RX2540 M4 24x 2,5'...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Erweiterung der vorhandenen Server-Infrastruktur werden 16 Fujitsu vSAN Rack Server benötigt:
— 10 Stück Fujitsu Primergy RX2540 M4 24x 2,5' (RZ,vSAN),
— 2 Stück Fujitsu Primergy RX2540 M4 24x 2,5' (Test),
— 4 Stück Fujitsu Primergy RX2540 M4 24x 2,5' (Außenstellen).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 051-116828
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZVS/10/018/19
Titel: Erweiterung der Fujitsu Server Infrastruktur zum Aufbau einer vSAN Umgebung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Postort: Wiesbaden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 296 430 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 127-310345 (2019-07-02)