Die Stadt Bad Tölz plant die Erweiterung der Jahn-Grundschule. Der Schulerweiterungsbau soll auf dem Areal der bestehenden Jahn-Grundschule direkt an das Bestandsgebäude angebaut werden und umfasst u. a. die Konzeption einer Aula, einer Einfachturnhalle und eines Proberaums für die Stadtkapelle, sowie die Mittagsbetreuung, eine Schul- und eine Versorgungsküche, 6 Multifunktions- und div. Nebenräume. Die Mensa kann im Bestandsgebäude im EG südlich erweitert werden. Grundlage des Verfahrens und der weiteren Planungen stellt eine Machbarkeitsstudie mit Grobkostenannahme dar, die bereits erstellt wurde. In dieser wurden die städtebauliche Situierung und Höhenentwicklung, die Parkierung und das vorläufige Raumprogramm untersucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Tölz plant die Erweiterung der Jahn-Grundschule.
Der Schulerweiterungsbau soll auf dem Areal der bestehenden Jahn-Grundschule direkt an das Bestandsgebäude angebaut werden und umfasst u. a. die Konzeption einer Aula, einer Einfachturnhalle und eines Proberaums für die Stadtkapelle, sowie die Mittagsbetreuung, eine Schul- und eine Versorgungsküche, 6 Multifunktions- und div. Nebenräume. Die Mensa kann im Bestandsgebäude im EG südlich erweitert werden.
Grundlage des Verfahrens und der weiteren Planungen stellt eine Machbarkeitsstudie mit Grobkostenannahme dar, die bereits erstellt wurde. In dieser wurden die städtebauliche Situierung und Höhenentwicklung, die Parkierung und das vorläufige Raumprogramm untersucht.
Die Stadt Bad Tölz plant die Erweiterung der Jahn-Grundschule.
Der Schulerweiterungsbau soll auf dem Areal der bestehenden Jahn-Grundschule direkt an das Bestandsgebäude angebaut werden und umfasst u. a. die Konzeption einer Aula, einer Einfachturnhalle und eines Proberaums für die Stadtkapelle, sowie die Mittagsbetreuung, eine Schul- und eine Versorgungsküche, 6 Multifunktions- und div. Nebenräume. Die Mensa kann im Bestandsgebäude im EG südlich erweitert werden.
Grundlage des Verfahrens und der weiteren Planungen stellt eine Machbarkeitsstudie mit Grobkostenannahme dar, die bereits erstellt wurde. In dieser wurden die städtebauliche Situierung und Höhenentwicklung, die Parkierung und das vorläufige Raumprogramm untersucht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bad Tölz-Wolfratshausen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-23 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 079-190123
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden.
Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Rückfragen sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden.
Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Rückfragen sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Tölz plant die Erweiterung der Jahn-Grundschule.
Der Schulerweiterungsbau soll auf dem Areal der bestehenden Jahn-Grundschule direkt an das Bestandsgebäude angebaut werden und umfasst u. a. die Konzeption einer Aula, einer Einfachturnhalle und eines Proberaums für die Stadtkapelle, sowie die Mittagsbetreuung, eine Schul- und eine Versorgungsküche, 6 Multifunktions- und div. Nebenräume. Die Mensa kann im Bestandsgebäude im EG südlich erweitert werden.
Der Schulerweiterungsbau soll auf dem Areal der bestehenden Jahn-Grundschule direkt an das Bestandsgebäude angebaut werden und umfasst u. a. die Konzeption einer Aula, einer Einfachturnhalle und eines Proberaums für die Stadtkapelle, sowie die Mittagsbetreuung, eine Schul- und eine Versorgungsküche, 6 Multifunktions- und div. Nebenräume. Die Mensa kann im Bestandsgebäude im EG südlich erweitert werden.
Grundlage des Verfahrens und der weiteren Planungen stellt eine Machbarkeitsstudie mit Grobkostenannahme dar, die bereits erstellt wurde. In dieser wurden die städtebauliche Situierung und Höhenentwicklung, die Parkierung und das vorläufige Raumprogramm untersucht.
Grundlage des Verfahrens und der weiteren Planungen stellt eine Machbarkeitsstudie mit Grobkostenannahme dar, die bereits erstellt wurde. In dieser wurden die städtebauliche Situierung und Höhenentwicklung, die Parkierung und das vorläufige Raumprogramm untersucht.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Techn. Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 (küchentechn. Anlagen) und ggf. 8 (HLS) gem. § 53 ff HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9, mit stufenweiser Beauftragung.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere bzw. zusätzliche Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
— techn. Anlagen in den Außenanlagen gemäß DIN 276-1: 2008-12.
Die Schule umfasst derzeit 10 Klassen und soll zukünftig als Ganztagesschule konzipiert sein.
Der Schulerweiterungsbau mit ca. 2 100 m
Die Erweiterung kann ab OK Gelände in Holz- oder Massivbauweise geplant werden.
Das nördliche Bestandsschulgebäude stammt von 1957 und ist bereits saniert. Hier sind nur Eingriffe im Erdgeschoss zur etwaigen Erweiterung der Mensa vorgesehen.
Die bestehende Turnhalle aus den 1960er Jahren an der Ostseite des Grundstücks wird zu Beginn der Maßnahme –voraussichtlich bauseits- abgerissen. Das Bestandsgebäude im westlichen Teil des Grundstücks, ebenfalls aus den 1960er Jahren, wird teilweise als Interimslösung während der Hochbau-Baumaßnahmen genutzt werden und später ebenfalls –voraussichtlich bauseits- abgerissen, wie auch der kleinere Baukörper im südöstlichen Grundstücksbereich.
Die bestehende Turnhalle aus den 1960er Jahren an der Ostseite des Grundstücks wird zu Beginn der Maßnahme –voraussichtlich bauseits- abgerissen. Das Bestandsgebäude im westlichen Teil des Grundstücks, ebenfalls aus den 1960er Jahren, wird teilweise als Interimslösung während der Hochbau-Baumaßnahmen genutzt werden und später ebenfalls –voraussichtlich bauseits- abgerissen, wie auch der kleinere Baukörper im südöstlichen Grundstücksbereich.
Die Barrierefreiheit ist in der Erweiterung durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren.
Die Heizzentrale der Schule soll als Nahwärmeversorgung die Erweiterung mit anbinden, ebenso weitere städtische Gebäude im nahegelegenen Umfeld (Kita, ggf. Bücherei und eine weitere 3-fach Turnhalle), kann aber räumlich (derzeit im EG des Bestandsgebäudes) verlegt werden.
Die Heizzentrale der Schule soll als Nahwärmeversorgung die Erweiterung mit anbinden, ebenso weitere städtische Gebäude im nahegelegenen Umfeld (Kita, ggf. Bücherei und eine weitere 3-fach Turnhalle), kann aber räumlich (derzeit im EG des Bestandsgebäudes) verlegt werden.
Als energetischer Standard ist die Einhaltung der derzeit gültigen EnEV vorgesehen.
Das Projekt wird u.a. mit Fördermitteln finanziert werden.
Auf dem südlichen Grundstücksteil wird derzeit eine neue Kindertagesstätte, sowie zeitlich nachgezogen die Parkplätze für Kita und Schule, geplant und errichtet. Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil des Verfahrens.
Ein Büro hat bereits als Grundlage des Verfahrens und für die weiteren Planungen eine Machbarkeitsstudie mit Grobkostenannahme erstellt. In dieser wurden die städtebauliche Situierung, die Parkierung und das vorläufige Raumprogramm untersucht. Hierzu liegt ein Stadtratsbeschluss zur Variante 4b vor.
Ein Büro hat bereits als Grundlage des Verfahrens und für die weiteren Planungen eine Machbarkeitsstudie mit Grobkostenannahme erstellt. In dieser wurden die städtebauliche Situierung, die Parkierung und das vorläufige Raumprogramm untersucht. Hierzu liegt ein Stadtratsbeschluss zur Variante 4b vor.
Der Auftraggeber stuft das Projekt in die Honorarzone II Mindestsatz ein.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte September 2019 statt.
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Ende September 2019. Der Planungsbeginn ist für Herbst 2019, direkt im Anschluss an die Auftragserteilung, vorgesehen. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2021 erfolgen, die Fertigstellung im August 2022 und die Inbetriebnahme im September 2022.
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Ende September 2019. Der Planungsbeginn ist für Herbst 2019, direkt im Anschluss an die Auftragserteilung, vorgesehen. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2021 erfolgen, die Fertigstellung im August 2022 und die Inbetriebnahme im September 2022.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder auf Beauftragung besonderer Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden.
Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Rückfragen sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Tölz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gern. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 150 000 EUR brutto im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS);
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen festangestellten MA inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen festangestellten MA inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und des stellvertretenden Projektleiters (stv. PL);
Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV:
Die Person des PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik od. vgl.bare Fachrichtung gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik od. vgl.bare Fachrichtung gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung und des Abschlussdatums.
Die Person des stv. PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur, Techniker oder Meister der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik od. vgl.bare Fachrichtung gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stv. PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur, Techniker oder Meister der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik od. vgl.bare Fachrichtung gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur, Techniker, Meister“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur, Techniker, Meister“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild TGA-Planungen ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den PL und 3 Jahre für den stv. PL im Leistungsbild TGA-Planungen ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS);
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine Referenz einzureichen.
Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden. Es sind mind. 2 verschiedene Referenzen einzureichen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.3.2007 – 1.3.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.3.2007 – 1.3.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— Beauftragte und vollständig selbst erbrachte Leistungsphasen,
— Bauauftragte Anlagengruppen,
— Einhaltung des Kosten- (KG 400) und Terminrahmens (geeignete Nachweise sind jeweils beizulegen!),
— Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— öffentlicher Auftraggeber/Vergaberichtlinien analog eines öff. AG,
— Verlegung einer Heizzentrale im laufenden Betrieb,
— Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Sonstiges:
Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Frist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Frist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.
Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG;
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und…
… kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
… ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird.
Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben -aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben -aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 079-190123 (2019-04-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 186355.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Techn. Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 (küchentechn.Anlagen) und ggf. 8 (HLS) gem. § 53 ff HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9, mit stufenweiser Beauftragung.
Die bestehende Turnhalle aus den 1960er Jahren an der Ostseite des Grundstücks wird zu Beginn der Maßnahme -voraussichtlich bauseits- abgerissen. Das Bestandsgebäude im westlichen Teil des Grundstücks, ebenfalls aus den 1960er Jahren, wird teilweise als Interimslösung während der Hochbau-Baumaßnahmen genutzt werden und später ebenfalls -voraussichtlich bauseits- abgerissen, wie auch der kleinere Baukörper im südöstlichen Grundstücksbereich.
Die bestehende Turnhalle aus den 1960er Jahren an der Ostseite des Grundstücks wird zu Beginn der Maßnahme -voraussichtlich bauseits- abgerissen. Das Bestandsgebäude im westlichen Teil des Grundstücks, ebenfalls aus den 1960er Jahren, wird teilweise als Interimslösung während der Hochbau-Baumaßnahmen genutzt werden und später ebenfalls -voraussichtlich bauseits- abgerissen, wie auch der kleinere Baukörper im südöstlichen Grundstücksbereich.
Die Heizzentrale der Schule soll als Nahwärmeversorgung die Erweiterung mit anbinden, ebenso weitere städtische Gebäude im nahe gelegenen Umfeld (Kita, ggf. Bücherei und eine weitere 3-fach Turnhalle), kann aber räumlich (derzeit im EG des Bestandsgebäudes) verlegt werden.
Die Heizzentrale der Schule soll als Nahwärmeversorgung die Erweiterung mit anbinden, ebenso weitere städtische Gebäude im nahe gelegenen Umfeld (Kita, ggf. Bücherei und eine weitere 3-fach Turnhalle), kann aber räumlich (derzeit im EG des Bestandsgebäudes) verlegt werden.
Das Projekt wird u. a. mit Fördermitteln finanziert werden.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 26 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 39 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rückfragen/Qualität der Präsentationsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium (Name): Honorar nach HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-10 📅
Name: Bauer Schlosser Wiesner Planungsgesellschaft mbH
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland 🇩🇪 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 186355.95 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagennach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagennach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).