Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen festangestellten MA inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und des stellvertretenden Projektleiters (stv. PL).
Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV:
Die Person des PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik od. einer vgl.baren Fachrichtung gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung und des Abschlussdatums.
Die Person des stv. PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur, Techniker oder Meister der Fachrichtung Elektrotechnik od. einer vgl.baren Fachrichtung gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung und des Abschlussdatums.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker, Techniker, Meister" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild TGA-Planungen ALG 4, 5 und 6 (ELT) ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den PL und 3 Jahre für den stv. PL im Leistungsbild TGA-Planungen ALG 4, 5 und 6 (ELT).
d) Angabe von mindestens 2 Referenzen (1 Büroreferenz, 1 Projektleiterreferenz) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine Referenz einzureichen.
Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden. Es sind mind. zwei verschiedene Referenzen einzureichen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.3.2007 - 1.3.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer
— ggf. Projektbezeichnung/-beschreibung
— Bauvolumen brutto (KG 400 ALG 4-6)
— Beauftragte und vollständig selbst erbrachte Leistungsphasen
— Bauauftragte Anlagengruppen
— Einhaltung des Kosten- (KG 400) und Terminrahmens (geeignete Nachweise sind jeweils beizulegen!)
— Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— öffentlicher Auftraggeber / Vergaberichtlinien analog eines öff. AG,
— Erweiterung/Umplanung einer Brandmeldeanlage im laufenden Betrieb
— Sprachalarmierungsanlage
Sonstiges:
Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.